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Gesalzene Rechnung für Atomausstieg: Berechtigte Forderung oder Bluff?

Das Atomkraftwerk Gösgen im Kanton Solothurn wurde 1979 in Betrieb genommen. Bei einer Annahme der Atomausstiegsinitiative müsste es 2024 abgeschaltet werden. Keystone

Im Falle einer frühzeitigen Stilllegung der Atomanlagen, wie das die Volksinitiative vom 27. November vorsieht, kündigen die Betreiber von Atomkraftwerken in der Schweiz Entschädigungsforderungen in Milliardenhöhe an. Ist der Anspruch der Stromriesen berechtigt?

“Stromkonzerne präsentieren die Rechnung.” Der Titel eines kürzlich erschienenen Artikels in der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ) fasst die aktuelle Debatte zur Volksabstimmung vom 27. November zur Atomausstiegsinitiative gut zusammen. Der Entscheid, die Laufzeit der Atomkraftwerke in der Schweiz auf 45 Jahre zu begrenzen, wie das die Initiative der Grünen verlangt, ist nicht nur eine Frage der Sicherheit der Atomkraftwerke, der Energieversorgung oder der CO2-Emissionen. Nach Ansicht der grossen Energiekonzerne ist es vor allem auch eine finanzielle Frage.

“Wir haben für eine Lebensdauer von 60 Jahren investiert. Wenn nun die Atomkraftwerke aus politischen Gründen nach 45 abgeschaltet werden, fehlen uns die Einnahmen”, betont der CEO der Axpo, Andrew Walo, in der NZZ am Sonntag. Die Axpo besitzt die Atomkraftwerke Beznau I und II sowie Anteile an Leibstadt (39,1%) und Gösgen (40%). Im Fall einer frühzeitigen Stilllegung der Atomkraftwerke will die Axpo eine Entschädigung von 4,1 Milliarden Franken einfordern, gibt Walo zu bedenken.

Ein paar Tage später sprichtExterner Link auch Alpiq von Entschädigungszahlungen. Die Eigentümerin der Atomkraftwerke Gösgen (40%) und Leibstadt (32,4) fordert vom Bund Entschädigungen in der Höhe von 2,5 Milliarden Franken.

Grafik mit den Standorten der fünf AKW in der Schweiz
Kai Reusser / swissinfo.ch

Nebst fehlender Einnahmen unterstreichen Axpo und Alpiq, dass die getätigten Investitionen nicht amortisiert werden könnten. Axpo gibt an, 2,5 Milliarden Franken in die Sicherheit von Beznau investiert zu haben. Zudem steht im Communiqué von Alpiq weiter, dass die Einzahlungen in den Stilllegungsfonds für Kernanlagen und Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke STENFOExterner Link auf Grund der kürzeren Lebensdauer der Atomkraftwerke merklich erhöht werden müssten.“

“Die Betreiber investierten viel, um die gesetzlichen Sicherheitsvorschriften einhalten zu können. Im Fall eines Ja [zur Initiative] könnten diese Kosten nicht amortisiert werden und der Bund müsste zahlen”, betonte Albert Rösti, Präsident der Aktion für eine vernünftige Energiepolitik Schweiz (AVESExterner Link), einer Gruppe von Atomkraftbefürwortern und Präsident der rechtskonservativen Schweizerischen Volkspartei,der grössten Partei der Schweiz, gegenüber der Westschweizer Tageszeitung 24 Heures.

Was kostet der Atomausstieg?

Der Atomausstieg in der Schweiz beziffert sich in Milliarden von Franken. Zu den Entschädigungsforderungen der Betreiber kommen die Kosten für die Stilllegung und den Rückbau der Anlagen dazu, einschliesslich die Zwischenlagerung (ZWILAGExterner Link) der Brennelemente und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle. Nach letzten Schätzungen, die auf 2011 zurückgehen, würde sich die Rechnung auf 20,6 Milliarden Franken belaufen, (eine Zahl, die mittlerweile jedoch von den AKW-Gegnern angezweifelt wird. Sie rechnen mit fünfmal höheren Gesamtkosten).

Die Betreiber der Atomkraftwerke müssen grundsätzlich den gesamten Rückbau und die Entsorgung finanzieren. Dafür müssen sie Rückstellungen tätigen und Geld und in zwei FondsExterner Link einzahlen.

Sollte das in die Fonds einbezahlte Geld nicht ausreichen, sieht das schweizerische Recht vor, dass die Betreiber den Fehlbetrag leisten müssen. Es wird das Prinzip der gesamtschuldnerischen Haftung unter den Betreibern angewendet: Im Fall von Insolvenz eines Betreibers müssen die anderen die Kosten unter sich aufteilen. Und wenn dies immer noch nicht reichen würde, müsste das Parlament entscheiden, ob und in welchem Mass der Staat intervenieren müsste.

Atomkraft in Schwierigkeiten

Die Schweizerische Energiestiftung (SES) spricht von einem “Bluff” seitens der Axpo und hält fest, dass “eine Entschädigungsforderung zwar möglich sei, aber vor Gericht keine Aussichten auf Erfolg hätte”. Grund: Mit Beznau, dem ältesten Atomkraftwerke der Schweiz, verdient die Axpo kein Geld, “weder heute noch in voraussehbarer Zukunft”, schreibt sie in einer StellungnahmeExterner Link.

Auch für Roger Nordmann, Nationalrat der Sozialdemokratischen Partei und Präsident von SwissolarExterner Link, haben die Betreiber von Atomkraftwerken keine Möglichkeit, Entschädigungszahlungen zu erhalten. Dazu müssten sie beweisen können, dass sie tatsächlich einen finanziellen Schaden erlitten hätten, was in der instabilen wirtschaftlichen Lage der Atomindustrie schwierig wäre, wie er betont.

Nach Ansicht von Kaspar Müller, unabhängiger Experte für Finanzmärkte und Ex-Präsident der schweizerischen Stiftung für nachhaltige Entwicklung Ethos, hat die Atomindustrie ein riesiges wirtschaftliches Problem wegen des sinkenden Strompreises. Nach seinen Berechnungen belaufen sich die Produktionskosten in Beznau auf 8,5 Rappen pro Kilowattstunde, in Leibstadt sind es 5,6 Rappen und in Gösgen 4,6 Rappen. Diese Zahlen sind merklich höher als der Verkaufspreis auf dem Markt, der sich ungefähr bei 3,5 Rappen pro Kilowattstunde bewegt (4 bis 5 Mal weniger als noch vor 10 Jahren).

Milliarden oder Millionen?

François Vuille, Direktor für die Entwicklung des Energy CenterExterner Link an der Eidgenössischen Technischen Hochschule Lausanne (EPFL), ist hingegen der Meinung, dass die Forderungen der Stromriesen legitim seien. Die Begrenzung der Lebensdauer der Atomkraftwerke auf 45 Jahre wäre eine Abänderung der Spielregeln, erklärte er im Westschweizer Radio RTS. Er erinnert sich, dass damals bei der Bewilligung der Produktion von Atomstrom tatsächlich gesagt wurde, die Atomkraftwerke blieben in Betrieb, solange ihre Sicherheit gewährleistet sei.

2012 bestätigte auch das Bundesamt für Justiz, “dass eine vorzeitige Stilllegung eines Atomkraftwerks eine Verletzung des Eigentumsrechts der Betreiber und Besitzer von Atomkraftwerken bedeuten würde”, sollte dies aus andern Gründen als jenen der Sicherheit vorgenommen werden.

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Zu behaupten, dass die Betreiber kein Recht auf Entschädigung hätten, nur weil sie Geld verlieren, ist kein gültiges Argument, glaubt François Vuille. Der Experte wundert sich jedoch über die Höhe der Forderungen, auch wenn man die Tatsache in Betracht zieht, dass die Schweizer Regierung zu Beginn von einigen hundert Millionen Franken pro Anlage gesprochen hatte. “Ich weiss nicht, wie die Betreiber auf diese Zahlen gekommen sind. Axpo beruft sich wahrscheinlich auf extrem optimistische Hypothesen in Bezug auf die Lebensdauer ihrer Atomkraftwerke und auf die Tatsache, dass der Reaktor I von Beznau, seit 2015 stillgelegt, wieder in Betrieb genommen werden könnte”, so Vuille.

Als Vorlage für die Berechnungen der Axpo dient eine Prognose des Bundesamtes für Energie (BFE), wonach die Strompreise wieder steigen dürften. “Schätzungen dieser Art sind heikel angesichts der aktuell schwierigen Bedingungen auf dem Markt und müssen mit Vorsicht interpretiert werden”, präzisiert Marianne Zünd, Pressesprecherin der BFE. Sie bestätigt, dass die Preise steigen würden, jedoch erst in 10 bis 15 Jahren.

Bis jetzt gab es zwei Fälle von Entschädigungsforderungen in der Schweiz. Der Bund zahlte den Betreibern des Atomkraftwerks Kaiseraugst (Kanton Aargau) 350 Millionen Franken für bereits getätigte Investitionen. Das Projekt, das 1985 eine Bewilligung erhielt, wurde nach dem Reaktorunglück in Tschernobyl fallengelassen. Zudem musste Bern 1996 der Betreiberin des Berner Atomkraftwerks Graben 227 Millionen Franken bezahlen, weil die Rahmenbewilligung nie erteilt wurde.

Schadenersatz für den Atomausstieg: Das fordern deutsche Konzerne

Auch in Deutschland fordern die Betreiber Schadenersatz für die politisch verkürzte Laufzeit ihrer Kernreaktoren. Insgesamt rund 30 Klagen der vier Konzerne E.ON, RWE, Vattenfall und EnBW beschäftig(t)en deutsche Gerichte.

In der wichtigsten davon geht es aktuell erst indirekt ums Geld: Vattenfall, E.ON und RWE haben vor dem Bundesverfassungsgericht grundsätzlich gegen den schnellen Zwangsausstieg geklagt. Weil er keine Entschädigung vorsah, sehen sie den Beschluss von 2011 als nicht mit dem Grundgesetz vereinbare Enteignung. Acht Kraftwerke mussten nach der Fukushima-Katastrophe sofort vom Netz, die restlichen werden bis 2022 schrittweise abgeschaltet.

Am 6. Dezember wollen die Richter ihr Urteil verkünden. Kommen die Stromriesen mit ihrer Klage durch, stünde ihnen der Weg zu zivilrechtlichen Schadenersatzforderungen in zweistelliger Milliardenhöhe weit offen.

Die Chancen dafür sind durchaus intakt. Zwar blitzten EnBW und E.ON in bisherigen Verfahren mit Klagen über 261 resp. 380 Millionen Euro gegen das sofortige Aus für jeweils zwei Reaktoren ab – jedoch nur, weil sie sich 2011 nicht umgehend gewehrt hatten, sodass der Beschluss bestandskräftig werden konnte. Hoffnung macht den Konzernen ein vom Bundesverwaltungsgericht bestätigtes Urteil aus Hessen: RWE hatte den Prozess gegen das Moratorium für seine Kraftwerke in Biblis gewonnen –unter anderem, weil das Unternehmen nicht ordnungsgemäss angehört worden war.

Stephan Bader, Berlin

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Ist es legitim, Entschädigungsforderungen in Milliardenhöhe zu verlangen, wenn ein Unternehmen in die roten Zahlen gerät? Sagen Sie uns Ihre Meinung.

(Übertragung aus dem Italienischen: Christine Fuhrer)

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