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Von der Strasse in die Luft

Keystone

Die Kerosin-Steuern flossen bisher in den Strassenverkehr und in die allgemeine Bundeskasse. Wenn das Schweizer Stimmvolk am 29. November die Verfassungsänderung annimmt, wird dieses Geld künftig dem Luftverkehr zugutekommen.

In der Schlussabstimmung am 3. Oktober 2008 stimmte das Parlament der Vorlage mit einer deutlichen Mehrheit zu. Der Nationalrat (Grosse Kammer) tat dies mit 124:63 Stimmen, der Ständerat (Kantonskammer) mit 33:7 Stimmen.

Im Nationalrat lehnten Sozialdemokraten und Grüne die Vorlage mit dem Argument, sie subventioniere den Luftverkehr zusätzlich, geschlossen ab. In den Medien und in der Öffentlichkeit wirft das Vorhaben keine hohen Wellen.

Im Jahr 2004 hatte sich die Landesregierung in ihrem Bericht über die Luftfahrtpolitik der Schweiz grundsätzlich für eine vorausschauende Luftfahrtpolitik ausgesprochen. Deshalb unterbreitete der Bundesrat dem Parlament eine Änderung von Artikel 86 der Bundesverfassung.

Die Luftfahrt sei “sowohl ein Element der Aussenwirtschaftspolitik, als auch ein zentraler Standortfaktor”, argumentierte damals die Regierung: “Deshalb ist die Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Luftfahrt zu fördern”

Strassenverkehr ist teurer

Wenn man von den finanziellen Konsequenzen des Konkurses der Fluggesellschaft Swissair im Jahr 2005 absehe, beliefen sich die Ausgaben für den Flugbereich lediglich auf einen “Bruchteil dessen, was für die Verkehrsträger Strasse oder Schiene eingesetzt wird”, so der Bundesrat weiter.

Wenn das Stimmvolk der Verfassungsänderung zustimmt, kommen künftig, die Hälfte der Erträge aus den Mineralsteuern auf Flugtreibstoffen dem Luftverkehr zugute. Bis anhin fliessen diese Erträge je zur Hälfte in die Bundeskasse und zweckgebunden in den Strassenverkehr.

Internationaler Verkehr ist steuerfrei

Mit der Spezialfinanzierung für den Luftverkehr sollen nach dem Willen der Regierung und des Parlaments Umweltschutzmassnahmen und Massnahmen für ein hohes technisches Sicherheitsniveau gefördert werden

Im Jahr 2006 beliefen sich die Einnahmen aus der Kerosin-Steuer auf 44 Millionen Franken. Dieser relativ bescheidene Betrag erklärt sich mit der Tatsache, dass lediglich auf privaten Inland-Flügen Kerosin-Steuern erhoben werden. Auslandflüge sind aufgrund des Chicagoer-Abkommens von 1944 von dieser Steuer befreit.

Andreas Keiser, swissinfo.ch

Beim Bundesbeschluss zur Schaffung einer Spezialfinanzierung für Aufgaben im Luftverkehr handelt es sich um eine Verfassungs-änderung.

Eine Annahme der Vorlage durch das Volk setzt deshalb am 29. November ein doppeltes Ja, also die Mehrheit von Volk und Ständen voraus.

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