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Weg mit den Internet-Barrieren für Behinderte

Bildschirm-Lesegerät für Sehbehinderte. Keystone

Die Internetangebote von Kantonen und Gemeinden sowie bundesnaher Betriebe sind für Behinderte nur schwer zugänglich. Dies zeigt eine Studie der Stiftung "Zugang für alle".

Verbessert hat sich dagegen die Barrierefreiheit bei Websites der zentralen Bundesverwaltung.

Das seit 2004 geltende Behinderten-Gleichstellungsgesetz verlangt einen barrierefreien Zugang zu den Websites der Behörden. Die Stiftung “Zugang für alle” hat 50 Internetangebote von Bund, Kantonen und Gemeinden darauf hin überprüft. Das Prädikat “barrierefrei” konnte sie in keinem Fall vergeben.

Barrierefrei ist ein Internetangebot dann, wenn es die Standards für zugängliche Websites erfüllt, das heisst auch von blinden, sehbehinderten, gehörlosen oder motorisch sowie kognitiv behinderten Menschen genutzt werden kann. Für blinde Menschen beispielsweise gibt es Bildschirm-Leseprogramme.

Bund geht voran

Am besten zugänglich sind die Websites der zentralen Bundesverwaltung, wo seit 2004 grosse Fortschritte erzielt wurden. Für Behinderte gut geeignet ist auch der Internetauftritt des Schweizer Portals ch.ch. Nach den Vorgaben des Bundes müssen die Websites aller Departemente seit Anfang 2007 barrierefrei sein.

Deutlich schlechter zugänglich sind laut der Studie die Internetangebote der bundesnahen Betriebe und der beiden Eidgenössischen Technischen Hochschulen. Auf besonders hohe Hürden stossen Menschen mit Behinderungen auf der Website des Bundesgerichts.

Kantone hinken nach

Die Kantone schneiden im Vergleich zu den Departementen des Bundes in der Regel deutlich schlechter ab.

Abgesehen von positiven Beispielen wie Bern, Genf, Glarus, Uri und Waadt sind ihre Websites für Menschen mit Behinderungen nach wie vor ungeeignet. Bei keiner der fünf grössten Städte ist das Internetangebot ausreichend barrierefrei.

Mehr Autonomie

Mehrere bundesnahe Betriebe, Kantone und Gemeinden arbeiten zurzeit an einem Re-Design ihrer Websites. Wichtig sei dies vor allem für E-Government, hiess es an der Medienkonferenz: Der “Guichet virtuel” erleichtere gerade Menschen mit Behinderungen den Zugang zu Amtsstellen und Dienstleistungen, die sie heute oft nur mit fremder Hilfe aufsuchen und in Anspruch nehmen könnten.

Die Studie wurde von der Bundeskanzlei, dem Bundesamt für Kommunikation, dem Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, der namics ag, der Swisscom und der Zürcher Kantonalbank finanziert.

swissinfo und Agenturen

Gesetze und Regulierungen schreiben vor, dass die Internetangebote des Staates Menschen mit Behinderungen ohne erschwerende Bedingungen zugänglich sein müssen.

Mit präzisen Verwaltungsrichtlinien hat der Bund die Umsetzung der Barrierefreiheit in der zentralen Bundesverwaltung detailliert geregelt.

Gemäss Verfassung und Gesetz besteht aber auch Handlungsbedarf seitens der Kantone und Gemeinden. Diese könnten sich am Vorgehen des Bundes orientieren.

Für gehörlose und schwerhörige Menschen können sich vor allem Tondokumente als Zugangsschranken erweisen.

Damit Dokumente für Gehörlose und Schwerhörige verständlich sind, muss das gesprochene Wort durch entsprechenden Text und Untertitel ergänzt werden.

Weitgehend übersehen wird heute noch, dass für die meisten gehörlosen Menschen die Schriftsprache eine Fremdsprache darstellt und sie daher auf einfach verständliche Texte oder noch besser Übersetzungen in Gebärdensprache angewiesen sind.

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SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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