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Weitere Urteile in Sex-Affäre um FC Thun

In der Sex-Affäre rund um den FC Thun sind am Dienstag zwei Spieler der 1. Mannschaft und zwei Nachwuchsspieler schuldig gesprochen worden. Das Thuner Einzelgericht verurteilte sie zu bedingten Geldstrafen.

Die vier Spieler erhielten Geldstrafen zwischen 2700 und 4950 Franken sowie Bussen zwischen 900 und 1500 Franken und müssen dem 15-jährigen Opfer je 1000 Franken Genugtuung bezahlen sowie die Gerichtskosten übernehmen. Die Geldstrafen müssen die Verurteilten nicht bezahlen, wenn sie sich während der Probezeit von jeweils zwei Jahren nichts zuschulden kommen lassen.

Laut Einzelrichterin Franziska Friederich Hörr hatten die vier Verurteilten sowohl Geschlechts- als auch Oralverkehr mit der damals 15-Jährigen. Strafmindernd hätten sich aber das Einverständnis des Opfers und die bereits zu Beginn der Ermittlungen abgelegten Geständnisse ausgewirkt.

Die verurteilten vier Spieler, die vom FC Thun suspendiert worden waren, haben nun zehn Tage Zeit, Rekurs einzulegen. Die Klubleitung des FC Thun hat die Urteile zur Kenntnis genommen und will demnächst über die Zukunft der involvierten Spieler informieren.

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