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Weiterer Freispruch gefordert

Ex-Swissair-Verwaltungsrätin Vreni Spoerry auf dem Weg zum Gericht. Keystone

Im Swissair-Prozess hat auch der Verteidiger der ehemaligen Verwaltungsrätin Vreni Spoerry die Anklage harsch kritisiert und einen Freispruch gefordert.

Die Vorwürfe der ungetreuen Geschäftsführung sowie der Gläubigerschädigung entbehrten jeder Grundlage. Die Verteidigung forderte auch die Ausrichtung einer Entschädigung.

Die Terroranschläge vom 11. September 2001 hätten den Wert der SAirGroup-Beteiligungen zerfallen lassen, sagte Peter Bettoni am Mittwoch in Bülach. Er verteidigt die ehemalige Verwaltungsrätin und freisinnige Zürcher Ständerätin Vreni Spoerry.

Monate vorher, also Ende 2000 und im März 2001, seien die SAirGroup und die SAirLines nicht überschuldet gewesen. Hintergrund der Restrukturierung der SAirGroup und der SAirLines sei der Abbruch der Hunter-Strategie im Januar 2001 und damit verbundene Rückstellungen gewesen.

Laut Bettoni hatten die Angeklagten damals sogar die Pflicht, Restrukturierungsmassnahmen einzuleiten, weil im Frühjahr 2001 für die Airline-Subholding SAirLines gute Erfolgsaussichten für eine nachhaltige Besserung bestanden. “Zu jenem Zeitpunkt ging niemand von einem Zusammenbruch der SAirGroup aus”, sagte Spoerry dazu in ihrem Schlusswort.

Zur Zahlung von 150 Mio. Euro an die Sabena bekräftigte Bettoni, dass diese Teil eines umfassenden Sanierungskonzepts gewesen sei. Die Zahlung habe keinen Schaden angerichtet, sondern weit grösseren Schaden verhindert; ein Konkurs der Sabena wäre die SAirGroup viel teurer zu stehen gekommen, so Bettoni.

“Es ging darum, einer Verpflichtung nachzukommen und um einen grösseren Schaden abzuwenden”, sagte Spoerry.

“Widersprüche”

Wie die anderen Verteidiger zuvor übte auch Bettoni Kritik an der Arbeit der Staatsanwaltschaft und ihres Experten. Die Anklageschrift genüge den Anforderungen zum Anklagegrundsatz nicht. Der behauptete Schaden sei ungenügend umschrieben, zudem beinhalte sie frappante Widersprüche; “mir scheint, als wisse die rechte Hand nicht, was die linke tut”, sagte er.

Eine Vielzahl von Ungereimtheiten deute zwingend darauf hin, dass sich die Staatsanwaltschaft auf der Suche nach einem strafrechtlich geeigneten Sachverhalt und dessen Formulierung sehr schwer getan habe.

Einzige mit Geste

Dies erstaune nicht, zumal selbst der Leitende Oberstaatsanwalt des Kantons Zürich, Andreas Brunner, Ende März 2006 darauf hingewiesen habe, dass für die Angeklagten die Rettung der Swissair im Zentrum gestanden sei.

Laut Bettoni kann nicht gleichzeitig von einer absichtlichen Schädigung gesprochen werden; “das eine schliesst das andere aus.”

Spoerry soll laut Anklage zu sieben Monaten Gefängnis bedingt sowie zu einer Geldstrafe von 540’000 Franken (180 Tagessätze) und 10’000 Franken Busse verurteilt werden.

Ihr hatte die Staatsanwaltschaft zu Gute gehalten, dass sie nach dem Niedergang des SAirGroup-Konzerns im Herbst 2001 in Not geratene Angestellte mit einer Million Franken unterstützt hatte.

Freispruch für Leuenberger und Höfliger gefordert

Bereits am Dienstag hatte die Staatsanwaltschaft im Swissair-Prozess scharfe Kritik einstecken müssen. Die Anwälte der Ex-Verwaltungsräte Andres Leuenberger und Antoine Höfliger hatten die Anklage als widersprüchlich und mangelhaft bezeichnet.

Die Verteidiger forderten auch für Leuenberger und Höfliger Freisprüche sowie “angemessene Entschädigungen”.

swissinfo und Agenturen

Der Prozess findet vom 16. Januar bis am 9. März vor dem Bezirksgericht Bülach statt.

Die Verhandlungen in der 1500 Personen fassenden Stadthalle Bülach sind öffentlich.

Die Anklageschrift umfasst 100 Seiten. Die Akten füllen 4150 Aktenordner.

Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat in 40’000 Arbeitsstunden mehr als 300 Personen einvernommen und 20 Haus-Durchsuchungen veranlasst.

Eine erste Version der Anklageschrift vom 30. März 2006 hat das Gericht wegen Mängeln zurückgewiesen. Die überarbeitete Anklageschrift liegt seit dem 31. Dezember 2006 vor.

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