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Weko untersucht Metall-Zug-Tochter V-Zug wegen Behinderung von Online-Shops (AF)

(Meldung wurde ausgebaut)
Bern (awp/sda) – Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat eine Untersuchung wegen Behinderungen des Online-Handels mit Haushaltgeräten eröffnet. Wie sie am Donnerstag mitteilte, richtet sich die Untersuchung zunächst gegen die Herstellerfirmen Electrolux und V-Zug, eine Tochter der Metall Zug AG.
Die Ergebnisse dieser erstmaligen Untersuchung von Beschränkungen im Online-Handel durch die WEKO sollen zu grundsätzlichen Kriterien für den Internet-Verkauf über die Branche hinaus führen.
Der schwedische Haushaltgeräte-Konzern Electrolux hat ihren Händlern den Verkauf über Online-Shops ganz verboten, rapportiert die WEKO den Sachverhalt. Die schweizerische Herstellerin V-Zug machte den Händler gewisse Auflagen.
Die Unternehmen begründeten dies mit ihrem sehr selektiven Betriebssystem und dem Renommee ihrer Marken, wie WEKO-Vizedirektor Patrik Ducrey auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA erklärte.
Beide Firmen sicherten vorab zu, zusammen mit dem WEKO-Sekretariat einvernehmlich Kriterien für den Online-Handel zu erarbeiten. Ducrey rechnet mit einer Untersuchungsdauer von sechs bis zwölf Monaten, normal für derartige Untersuchungen, bei denen keine Sanktionen drohen. Sanktionen drohen nur bei harten vertikalen und horizontalen Absprachen.
Die WEKO hatte aufgrund von Händleranzeigen eine Vorabklärung eingeleitet, welche Anhaltspunkte für Behinderungen ergab. Prinzipiell müsse es Händlern möglich sein, das Internet zu nutzen und Online-Bestellungen ihrer Kunden nachzukommen, rief sie in Erinnerung.
Die Wettbewerbshüter schlossen am Donnerstag nicht aus, dass sie die Untersuchung auf andere Unternehmen der sogenannten Weisswarenbranche ausweiten. Darunter fallen Hersteller von Wasch-, Abwaschmaschinen, Gefrierschränken und ähnlichen Haushaltgrossgeräten.
mk

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