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Wenn sich illegale Werbung in die Programme schleicht

Schleichwerbung: Ein Kandidat für eine TV-Sendung bei Aufnahmen an einer Migros-Kasse. Keystone

Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) geht gegen nicht deklarierte Werbung vor: Die Aufsichtsbehörde hat gegen 18 von 23 geprüften Fernseh-Stationen Verfahren eingeleitet.

Besonders anfällig zeigten sich die lokalen TV-Anbieter. Aber auch das Schweizer Fernsehen SF verstiess gegen das Gesetz.

Das BAKOM, die Aufsichtsbehörde des Bundes über die Radio- und Fernsehangebote in der Schweiz, hat zehn nationale und sprachregionale sowie 13 lokale TV-Stationen auf Schleichwerbung kontrolliert.

Bei drei Vierteln der geprüften Stationen mussten die Kontrolleure des Bundes ein Aufsichtsverfahren einleiten, wie die BAKOM-Spitze am Mittwoch an der Jahres-Medienkonferenz darlegte.

“Cervelat-Prominenz” als Vehikel

In den übrigen Fällen besteht der Verdacht, dass Sponsoren ungenügend deklariert wurden. Auch das Schweizer Fernsehen SF ist mit der Sendung “Glanz und Gloria” über das Leben von Promenten und Sternchen erneut ins Visier der Aufseher geraten, nachdem diese bereits letztes Jahr Schleichwerbung in der Sendung “Traumjob” bemängelt hatten.

Noch schlechter präsentiert sich die Bilanz bei den Lokalfernsehen. Dort wurde von 13 kontrollierten Sendungen nur eine nicht beanstandet. Eine Bilanz zu diesen Kontrollen wollte das BAKOM aber noch nicht ziehen, da noch keine rechtskräftigen Urteile vorliegen.

Punktuelle Kontrollen

“In der Schweiz machen wir keine systematischen Programm-Kontrollen wie in Frankreich”, sagte BAKOM-Direktor Martin Dumermuth gegenüber swissinfo. Die Behörde führe punktuelle Kontrollen durch.

“Wir kontrollieren einzelne Sendungen, und das über längere Zeit. So merken wir, wie oft ein bestimmtes Produkt erscheint und ob es sich dabei um Schleichwerbung handelt”, so der BAKOM-Direktor.

Die Sender haben nach einem für sie negativen Entscheid jeweils die Möglichkeit, das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation und später auch das Bundesgericht einzuschalten.

swissinfo

Als Schleichwerbung wird Werbung in redaktionellen Programmen bezeichnet, die nicht als solche deklariert ist.

Schleichwerbung ist laut BAKOM unzulässig.

Gefährlich ist Schleichwerbung, weil sie das Publikum in die Irre führen kann und kommerzielle Einflüsse auf die Programmgestaltung nicht auszuschliessen sind.

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SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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