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Wieder frische Luft für Schweizer Geflügel

Freiland in Sicht: Die Vogelgrippensituation hat sich entspannt. Keystone

Ab kommendem Montag darf das Schweizer Geflügel den Frühling wieder im Freien geniessen. Die Vogelgrippe-Situation hat sich entspannt.

Die Landesregierung hat deshalb die am 20. Februar verhängte Stallpflicht per 1. Mai wieder aufgehoben.

Mit ihrem Entscheid folgt die Regierung den Empfehlungen des Bundesamtes für Veterinärwesen (BVET). Die Lage habe sich deutlich entspannt und im April sei kein einziger Wildvogel mit Vogelgrippe entdeckt worden. Kommt es zu neuen Vogelgrippe-Fällen, würde eine lokale Stallpflicht verhängt.

Die Entspannung sei einerseits darauf zurückzuführen, dass ein Grossteil der Wasservögel Richtung Norden abgezogen sei. Aber auch die wärmeren Temperaturen hätten dazu beigetragen.

Derzeit bestünden nur noch in der Bodenseeregion Schutz- und Überwachungszonen, die aber voraussichtlich auf Ende April aufgehoben würden. Somit sei die Freilandhaltung in der ganzen Schweiz ab dem 1. Mai wieder möglich.

Eine erhöhte Wachsamkeit der Behörden und der Geflügelzüchter ist nach Ansicht des Bundesrats jedoch weiterhin nötig. Das Vogelgrippe-Virus bleibe vermutlich noch während Jahren in der Schweizer Wildvogel-Population präsent.

Die Überwachungs-Programme von toten Wildvögeln und von Zugvögeln in den Bolle di Magadino werden deshalb weiter geführt. Eine erneute Zuspitzung der Lage soll so rechtzeitig erkannt werden, damit gezielt Schutzmassnahmen ergriffen werden können.

9 Fälle von H5N1

Das landesweite Freihaltungsverbot gilt seit dem 20. Februar. 6 Tage später wurde im Kanton Genf der erste Schweizer Wildvogel mit Vogelgrippe entdeckt. Seither wurden 32 Fälle registriert, der letzte davon am 31. März. Betroffen war eine Stockente, die bei Steckborn am Bodensee gefunden wurde.

Mit der Schutzmassnahme ist es laut dem Volkswirtschaftsdepartement gelungen, die Einschleppung der Tierseuche in die Geflügelbestände zu verhindern.

In 9 der 32 Fälle wies das EU-Referenzlabor im britischen Weybridge bisher das hoch ansteckende Virus H5N1 nach, wie BVET-Pressesprecher Marcel Falk gegenüber swissinfo ausführte. Gemäss dem BVET wurden seit Februar insgesamt 1031 tote Vögel untersucht.

Ausserdem wurden in den Bolle di Magadino seit April 72 lebende Zugvögel untersucht. Diese Untersuchungen fielen alle ebenso negativ aus, wie die 96 Proben, die seit Februar in Schweizer Geflügelhaltungen genommen wurden.

Freiland – ein Schweizer Markenzeichen

Geflügelproduzenten und Grossverteiler begrüssen die Aufhebung der Stallpflicht. Sie bezeichneten die Massnahme aber als angebracht. Vor allem Bio-Organisationen lehnen jedoch ein neues landesweites Freiland-Verbot ab.

Ruedi Zweifel, Direktor des Kompetenzzentrums der schweizerischen Geflügelwirtschaft Aviforum, bezeichnete den Entscheid als “absolut richtig”.

Freiland und Auslauf seien das Markenzeichen für Schweizer Eier und Geflügel. Ein spezielles Anliegen ist darum die Deklaration der Schweizer Produkte: Auf den Packungen könne jetzt wieder “Freiland” ohne Zusatzerklärungen stehen.

Wieder im Herbst?

In Deutschland war die Stallpflicht am vergangenen Freitag im Gegensatz zur Schweiz auf unbestimmte Zeit verlängert worden. Hier hatte das Virus auf einen Nutztierbetrieb in Sachsen übergegriffen.

Laut Falk ist damit zu rechnen, dass sich die Situation im kommenden Herbst mit dem nächsten Vogelzug wieder verschärfen wird. Ob es dann wieder eine nationale Stallpflicht brauchen werde, könne noch nicht abgeschätzt werden.

swissinfo und Agenturen

In der Schweiz sind 32 Vogelgrippe-Fälle aufgetreten. Betroffen waren in allen Fällen Wildvögel.

Das hoch ansteckende H5N1-Virus wurde bisher in 9 Fällen bestätigt.

Die Schweiz hat bisher zweimal eine Stallpflicht für Geflügel eingeführt: Die erste vom 25. Oktober bis am 16. Dezember 2005, die zweite vom 20. Februar bis 1. Mai 2006.

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