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“Glanzlicht und Rückgrat der Wirtschaft”

Das Studieren der Aktienkurse sagt noch nichts über das grosse Gewicht der Börsenkotierten in der Volkswirtschaft selbst aus. Keystone

Der Wirtschaftsverband economiesuisse hat die wirtschaftliche Rolle der börsenkotierten Unternehmen untersuchen lassen, um deren Wert hervorzuheben. Dahinter steht die Absicht, diese Unternehmen vor der "Abzocker"-Volksinitiative zu schützen.

Die wirtschaftliche Rolle und das Gewicht der Unternehmen, deren Aktien an den Schweizer Börsen kotiert sind und gehandelt werden, wurden bisher statistisch wenig untersucht. economiesuisse holt dies nun nach, mit dem Zweck, die so gewonnen Fakten gegen die Argumente der “Abzocker”-Initiative zu nutzen.

Unternehmensseitig besteht die Schweizer Wirtschaft grob gesagt aus zwei Teilen: Aus zahlreichen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und aus wenigen Grossen bis ganz Grossen, die an der Börse kotiert (zugelassen) sind.

Die Unternehmensform dieser Grossen ist die Aktiengesellschaft, deren Wertpapiere an den Schweizer Kapitalmärkten gehandelt werden. Weil sie ihr Eigenkapital von Aktionären aufnehmen, sind sie gesetzlich verpflichtet, die Öffentlichkeit über ihre Aktivitäten zu informieren.

Ihre Führung besteht aus einem Verwaltungsrat und einer Direktion (Geschäftsleitung), die den Aktionären jährlich an der Generalversammlung Rechenschaft ablegen.

Fehlleistungen führten zu Schlagzeilen

In den letzten Jahren haben zahlreiche Fehlleistungen von Direktionen, Kader und Verwaltungsräten, spektakuläre Konkurse (Swissair), Krisen (UBS), Missbräuche (Lohnexzesse, Boni-Zahlungen) und Spekulations-Machenschaften (Oerlikon) zu negativen Schlagzeilen geführt.

Ausgerechnet einem Vertreter der KMU, Thomas Minder, Besitzer der Kosmetik-Firma Trybol AG, ist deshalb schon 2007 die Geduld ausgegangen: Er lancierte die “Abzocker”-Volksinitiative, die der bereits laufenden Revision des Aktienrechts seither Beine gemacht hat.

economiesuisse, der Verband der Schweizer Unternehmen, der sich gegen diese Initiative aussprach, möchte mehr Fakten in die Diskussion bringen. Der Verband liess an der HTW Chur eine Studie zur volkswirtschaftlichen Bedeutung der börsenkotierten Unternehmen erarbeiten.

Nur 270 an der Zahl

HTW-Professor Peter Moser hat diese Studie zu Wochenbeginn in Zürich vorgestellt. Er bringt das enorme volkswirtschaftliche Gewicht dieser rund 270 Unternehmen auf den Punkt: “11 Prozent aller Erwerbstätigen arbeiten in diesen börsenkotierten Unternehmen. Sie erarbeiten dabei 16 bis 18% des Bruttoinlandprodukts.” Von dieser Bruttowertschöpfung entfalle ein grosser Teil auf Chemie, Pharma und Finanzdienstleister.

Die 270 Unternehmen kommen für einen Drittel aller Schweizer Warenexporte auf, für über die Hälfte der Direktinvestionen im Ausland, für die Hälfte der Forschungs- und Entwicklungs-Ausgaben – und über 40% aller Ertrags- und Kapitalsteuern werden von ihnen bezahlt, so Moser gegenüber swissinfo.ch: “Das heisst, wenige Unternehmen tragen sehr viel zu diesem Unternehmenssteuer-Kuchen bei.”

Mit anderen Worten: 270 Unternehmen entsprächen 0,1% aller Unternehmen, und diese kämen für 42% aller Unternehmenssteuern auf.

Hohe Auslandverflechtung – mit positiven Folgen für alle

Während auf einen Mitarbeiter eines börsenkotierten Unternehmens in der Schweiz 4,7 Mitarbeiter im Ausland entfallen (2007), entfallen auf einen Mitarbeiter der Gesamtheit der Unternehmen in der Schweiz nur 0,7 Mitarbeiter im Ausland. Laut Moser sind börsenkotierte Unternehmen multinational viel stärker verflochten als KMU, was Vor- und Nachteile hat:

Um diese Grossunternehmen zu behalten, müsse die Schweiz Standortvorteile bieten, zum Beispiel im Bereich Rechtssicherheit, Aktienrecht und Regulierung. Sie nähmen schliesslich oft genug die Vorreiterrrolle innerhalb ihrer Branchen ein, und ermöglichten dadurch den vielen KMU, die ihnen zulieferten, indirekt Zugang zu den Weltmärkten.

Dieser “ruhige rechtliche Hafen Schweiz”, sagt Pascal Gentinetta von economiesuisse, werde durch die “Abzocker”-Initiative in Frage gestellt. Diese wolle die Unternehmen “in ein international einzigartiges Korsett zwängen”. Damit drohe eine Abwanderung der Unternehmen, Vernichtung von Arbeitsplätzen und Abfluss von Steuergeldern.

Indirekter Gegenvorschlag

economiesuisse möchte mit der HTW-Studie an Hand von Zahlen aufzeigen, dass eine Schweizer Wirtschaft ohne Kotierte kaum vorstellbar sei, und damit der “Abzocker”-Initiative”, deren Forderungen ihrer Ansicht nach zu weit gehen, entgegen treten.

Gentinetta spricht von “untauglich, gefährlich und absurd”, und warnt vor einem weiteren Sonderfall Schweiz. Der Wirtschaftsverband wolle das Gegenteil eines Korsetts, nämlich ein flexibles Aktienrecht.

Diese Flexibilität sei ein Trumpf im Standortwettbewerb mit anderen Ländern um Unternehmen, was bei der gegenwärtigen Revision des Aktienrechts als indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative zu berücksichtigen sei. Der Bundesrat schlägt vor, im Aktienrecht die Aktionärsrechte zu stärken, um Hürden gegen Lohnexzesse der Manager zu schaffen.

Andererseits hat am 20. November 2009 die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats die Volksinitiative dem Nationalrat zur Annahme empfohlen. Die Rechtskommission widersetzt sich damit dem Bundesrat und dem Ständerat, die dieses Volksbegehren als zu “extrem” beurteilen und zur Ablehnung empfehlen möchten.

Alexander Künzle, swissinfo.ch

Mit einem neuen Aktienrecht soll das Unternehmensrecht modernisiert und die Kapitalstrukturen angepasst werden.

Diese Revision stellt zugleich einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative “gegen die Abzockerei” dar.

Seit Anfang 2001 sind zahlreiche parlamentarische Vorstösse eingereicht worden.

Ende 2005 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zur Revision des Aktienrechts.

Ende 2007 verabschiedet er seine Botschaft zur Revision.

Im Februar 2008 wird die Volksinitiative “gegen die Abzockerei” eingereicht (Thomas Minder).

Ende 2008 verabschiedet der Bundesrat seine Botschaft zur Volksinitiative.

Einige der wichtigsten Forderungen der Initiative von Thomas Minder:

Die Vergütung der Verwaltungsräte (VR) und Geschäftsleitung wird von der Generalversammlung der Aktionäre jährlich festgelegt,

VR und VR-Präsident müssen jährlich wiedergewählt werden.

Keine Abgangs-Entschädigungen, keine Voraus-Vergütungen, keine Prämien bei Firmenkäufen und –verkäufen mehr.

Erfolgs- und Beteiligungspläne des Kaders werden in den Statuten geregelt.

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