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Bankgeheimnis – Ein Graben zwischen Nord und Süd

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De facto bedeutet der automatische Informationsaustausch mit den OECD-Ländern das Ende des Schweizer Bankgeheimnisses – allerdings nur gegenüber den reichen Industrieländern. Denn für die Regierungen von Entwicklungsländern bleibt es sehr schwierig, Informationen über Bankdaten ihrer Staatsangehörigen zu erhalten.

Am 1. Januar 2018 ist es soweit: Der automatische Informationsaustausch (AIA)Externer Link mit den 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Australien, Kanada, Island, Japan, Norwegen und Südkorea wird Realität. An die USA liefert die Schweiz schon seit 2015 Bankdaten. Hier hat das sogenannte FACTA-Abkommen (Foreign Account Tax Compliance Act) dem Bankgeheimnis ein Ende gesetzt.

Die anderen Mitglieder der Multilateralen Vereinbarung über den automatischen Informationsaustausch über FinanzkontenExterner Link (MCAA, hellgrün auf der Karte) können sich ebenfalls am automatischen Informationsaustausch mit der Schweiz beteiligen. In diesem Fall müssen das interessierte Land und die Schweiz aber im Voraus ein bilaterales Abkommen unterzeichnen. Angesichts der hierfür erforderlichen Bedingungen, vor allem was die Fonds-Regulierung betrifft, bleibt ein AIA-Abkommen mit der Schweiz den meisten Staaten ausserhalb der OECDExterner Link und der EU aber verwehrt. Das sagt Alliance SudExterner Link, die Arbeitsgemeinschaft von sechs grossen Schweizer Hilfswerken.

Die meisten Länder Afrikas und des Mittleren Ostens (rot auf der Karte) haben gar keine Möglichkeit, Informationen zu Steuerfragen zu erhalten. Denn sie haben kein bilaterales Abkommen unterzeichnet, das die Amtshilfe mit den Schweizer Behörden regelt.

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