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Schweiz sagt Ja zu strengem Anti-Terror-Gesetz

Die Schweiz will ausserhalb des Strafrechts präventiv gegen Gefährder und Gefährderinnen vorgehen. Die Schweizer Stimmbevölkerung gibt dem Anliegen ihren Segen - trotz Kritik von Menschenrechtsorganisationen.

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Die Schweizer Stimmbevölkerung hat mit 56,6 Prozent ein Anti-Terror-Gesetz angenommen, das es den Behörden ermöglicht, ausserhalb des Strafrechts präventiv gegen so genannte Gefährder und Gefährderinnen vorzugehen. Nur der Kanton Basel-Stadt lehnte das Gesetz ab. Die Stimmbeteiligung lag bei fast 60%, das ist ausserordentlich hoch.

Die Annahme war gemäss Prognosen erwartet worden, allerdings deutlicher. Eher untypisch für eine Behördenvorlage hatte die Zustimmung in den letzten Wochen abgenommen – was manche Kommentatoren und Kommentatorinnen als Achtungserfolg für die Gegnerschaft werten.

Die Polizei darf präventiv einschreiten, wenn von einer Person eine terroristische Gefahr ausgeht. Wenn konkrete Anhaltspunkte für die Gefährdung bestehen, können die Behörden folgende vorbeugenden Massnahmen gegen Personen ab 12 Jahren aussprechen:

  • Meldepflicht: Ein terroristischer Gefährder oder eine Gefährderin muss sich regelmässig bei einer staatlichen Stelle persönlich melden.
  • Gesprächsteilnahmepflicht: Die Gefährderin oder der Gefährder muss Gespräche mit Fachpersonen führen.
  • Kontaktverbote: Die Gefährdenden dürfen zu bestimmten Personen oder Personengruppen keinen Kontakt haben.
  • Ausreiseverbote: Eine gefährdende Person darf die Schweiz nicht verlassen.
  • Hausarrest: Einer Person ab 15 Jahren kann während dreier Monate verboten werden, eine bestimmte Liegenschaft zu verlassen. Sprich: Sie muss zu Hause bleiben.

Die Dauer einer Massnahme ist auf sechs Monate begrenzt und kann einmalig um sechs Monate verlängert werden. Dieselbe Massnahme kann erneut angeordnet werden, wenn neue und konkrete Anhaltspunkte für eine terroristische Aktivität vorliegen.

Auch andere Staaten haben nach den islamistischen Anschlägen in Europa seit 2015 Gesetze zur Terrorismusprävention erlassen – unter anderem Frankreich, Grossbritannien und Deutschland. Doch nur in der Schweiz konnte dank direkter Demokratie die Bevölkerung ein Wörtchen mitreden.

Worum geht es?

Die Behörden möchten Terror-Anschläge verhindern. Gemäss derzeitiger Gesetzeslage kann die Polizei aber meist erst dann einschreiten, wenn eine Person eine Straftat begangen hat.

Die Regierung will deshalb mit dem Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) eine rechtliche Grundlage für präventive Massnahmen wie Hausarrest oder Kontaktverbote schaffen.

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Das parteiübergreifende Komitee “Nein zum Willkür-Paragraphen” ergriff das Referendum. Deshalb kam es zur Volksabstimmung.

Das sagt der Bundesrat

Justizministerin Karin Keller-Sutter sagte am Abstimmungssonntag vor den Medien: “Mit dem Gesetz erhöhen wir die Sicherheit in der Schweiz. Damit entsprechen wir einer berechtigten Erwartung der Bevölkerung.”

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Reaktionen

Das Anti-Terror-Gesetz sei ein gefährlicher Bruch von rechtsstaatlichen Prinzipien, schreibt Amnesty International Schweiz in einer ersten Reaktion auf das Volks-Ja. Das Gesetz richte sich nicht nur gegen sogenannte terroristische Gefährder, sondern könne auch zur Verfolgung legitimer politischer Proteste dienen. Die vage Terror-Definition öffne der Polizeiwillkür Tür und Tor. Als Terror gelte bereits die Verbreitung von Furcht und Schrecken.

Amnesty kündigte an, die Organisation werde die Umsetzung des Gesetzes genau verfolgen und die Befürworter auf ihre Aussage behaften, Menschenrechte würden nicht verletzt.

Die Grüne Partei will sicherstellen, dass nur echte Gefährderinnen und Gefährder vom neuen Gesetz betroffen sind, und kündigt einen entsprechenden Vorstoss an: Schon morgen will die grüne Fraktion eine parlamentarische Initiative mit dem Titel “Präzisierung der Definition ‘terroristische Aktivität'” einreichen, wie die Grünen-Sicherheitspolitikerin Marionna Schlatter gegenüber Tamedia sagte.

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Dies bestätigte auch der Glarner Ständerat Mathias Zopfi am Sonntag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Die Definition des Terrorismus-Begriffs solle sich nach jener im Nachrichtendienstgesetz richten. Dieser setzt eine Gefahr für Leib und Leben sowie für die Freiheit von Personen voraus. Zudem verlangen die Grünen in dem Vorstoss, dass der Gesetzestext mit einer Tatabsicht versehen wird.

Die Jungsozialist*innen Schweiz (JUSO) schreiben in einer Mitteilung, mit der Annahme der Vorlage habe die Schweiz das repressivste Terrorismus-Gesetz Europas verabschiedet und ein verheerendes, menschenrechts-feindliches Zeichen ins Ausland gesendet. “Heute ist ein rabenschwarzer Tag für die Menschenrechte” kommentiert JUSO-Präsidentin Ronja Jansen. Die JUSO sei bereit, die Grundrechte auch vor Gericht zu verteidigen, sollte das Gesetz missbräuchlich angewendet werden.

Für die Aktion Libero hat die Schweiz nun “ein Biest in der Rechtsordnung”. Der Abstimmungskampf sei ein Armutszeugnis für eine Demokratie gewesen, hielt die Aktion fest. Selten seien derart unverhohlen und wiederholt Falschaussagen durch den Bundesrat selbst verbreitet worden. Und schon die vergangenen Tage hätten gezeigt, dass sich der Repressionsapparat noch vor dem Inkrafttreten des Gesetzes in Gang setzt. Libero spielt damit auf eine Hausdurchsuchung bei Klimaaktivisten durch die Bundesanwaltschaft an. Sie sollen zur Verletzung militärischer Dienstpflichten aufgerufen haben.

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Das PMT richte sich gegen Terroristen und nicht gegen Extremisten, sagte hingegen der Zürcher SVP-Nationalrat Mauro Tuena der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Die Abstimmungsbeschwerden hält er für schlechtes Verlierertum und einen Mangel an Stil. Immerhin sei die Schweiz eine direkte Demokratie. Dass die Grünen den Terrorismusbegriff mit einer parlamentarischen Initiative präzisieren wollen, fällt für Tuena unter dieses Kapitel. Der Terrorismusbegriff im PMT entspreche bereits der Definition des Nachrichtendienstgesetzes. Zudem hätten die Grünen während der Debatte Minderheitsanträge einreichen können. Er habe aber keine gesehen.

Für die SP ist der hohe Nein-Anteil zum Gesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus ein klares Signal gegen weitere Verschärfungen etwa im Nachrichtendienstgesetz. Das sagte die Zürcher Nationalrätin Min Li Marti am Sonntag der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Sie hätte mit einer weit höheren Zustimmung gerechnet wie sonst üblich bei Abstimmungen über Sicherheitsfragen. Den Abstimmungsbeschwerden gibt Min Li Marti wenig Chancen. Vielversprechender sei vielleicht der bereits angekündigte Gang vor den Menschenrechtsgerichtshof in Strassburg.

Sicht von aussen

Laut der deutschen Zeitschrift “Der SpiegelExterner Link” geht der Schweizer Gesetzestext in seiner Gesamtheit weiter als andere europäische Anti-Terror-Gesetze. Er steche vor allem durch eine gefährlich schwammige Definition von Terrorismus hervor. Die Definition könnte auch auf nicht gewalttätige politische Gegner angewendet werden, zum Beispiel Klimaaktivisten, zitiert Der Spiegel die Gegnerschaft des Gesetzes.

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Auch laut der deutschen FAZExterner Link geht das Schweizer Gesetz weiter als vergleichbare Gesetze in europäischen Ländern. Am ehesten vergleichbar mit dem Schweizer Weg seien die Gesetzesregelungen in Grossbritannien. Dort können Gefährder und Gefährderinnen dazu verpflichtet werden, sich bis zu ein Jahr an einem bestimmten Ort aufzuhalten.

Wer war dafür, wer dagegen?

Bundesrat und Parlament empfahlen die Annahme. Von den grossen Parteien unterstützten die Schweizerische Volkspartei (SVP), die Freisinnigen, die Mitte und die Evangelische Volkspartei (EVP) die Vorlage. Dagegen waren die Sozialdemokratische Partei (SP), die Grünen und die Grünliberalen.

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Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Mit neuen Anti-Terror-Gesetzen werde die Schweiz für autoritäre Regimes zum Vorbild, sagt die UNO-Sonderbeauftragte für Menschenrechte.

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Das Büro des UNO-Hochkommissars für Menschenrechte und die Menschenrechts-Kommissarin des Europarats äusserten sich ebenfalls kritisch zum Schweizer Gesetz.

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