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Asbest-Prozess: 6300 Nebenkläger zugelassen

6300 Nebenkläger werden im Turiner Asbest-Prozess gegen den Schweizer Milliardär Stephan Schmidheiny und den belgischen Baron Jean-Louis de Cartier zugelassen. Ausgeschlossen hat das Gericht dagegen die EU und die italienische Regierung.

Gerichtspräsident Giuseppe Casalbore brauchte bei der Wiederaufnahme des seit Dezember laufenden Prozesses am Montag beinahe zweieinhalb Stunden, um den Gerichtsbeschluss zu verlesen, wie italienische Nachrichtenagenturen meldeten. Das Gericht hiess demnach fast alle der 6392 Anträge gut.

Bei den Zivilklägern handelt es sich einerseits um rund 800 Eternit-Arbeitnehmer, die wegen des Kontakts mit Asbest erkrankt sind, oder um Angehörige der rund 2000 Todesopfer. Andererseits sind nun auch die italienische Fürsorgeanstalt Inps, die Arbeitsversicherungsanstalt Inail, der WWF und andere Organisationen zum Prozess zugelassen.

Im dem Verfahren um durch Asbest verursachte Todesfälle und Krankheiten im Zusammenhang mit vier Werken der Eternit S.p.A. (Genua) sind Schmidheiny und de Cartier der vorsätzlichen Tötung und der absichtlichen Verursachung eines Umweltdesasters angeklagt. Ihnen drohen Haftstrafen zwischen drei und zwölf Jahren sowie Hunderte Millionen Euro Entschädigungszahlungen.

Beide sollen gemäss Anklage die Verantwortung dafür tragen, dass zwischen 1966 und 1986 notwendige Sicherheitsmassnahmen in den Fabriken unterlassen wurden.

swissinfo.ch und Agenturen

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