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Was Juan Carlos von der Schweizer Justiz drohen könnte

Mann küsst Hand einer Frau
Juan Carlos küsst 2011 die Hand der damaligen Schweizer Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey an einem offiziellen Empfang in der Schweiz. Keystone / Lukas Lehmann

Korruptionsvorwürfe um den ehemaligen spanischen König Juan Carlos führen auch in der Schweiz zu Ermittlungen. Diese sind für Spanien hilfreich und haben sogar zu einer Wiedereröffnung eines Verfahrens gegen eine ehemalige Geliebte von Juan Carlos geführt.

Der ehemalige spanische König Juan Carlos soll 2008 vom damaligen König Saudi-Arabiens Abdullah bin Abdulaziz 100 Millionen Dollar bekommen haben. Es besteht laut Medienberichten der Verdacht, dass es sich bei dieser Schenkung um Schmiergelder oder Kickback-Zahlungen im Zusammenhang mit dem Bau eines Hochgeschwindigkeitszugs von Medina nach Mekka handelt. 2011 ging der Auftrag mutmasslich unter Vermittlung von Juan Carlos an ein spanisches Konsortium.

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Die 100 Millionen kamen unversteuert zunächst auf ein Konto der Genfer Privatbank Mirabaud, das auf den Namen der Lucum Foundation mit Sitz in Panama lautete. Der Hauptbegünstigte dieser Stiftung war gemäss Tribune de Genève König Juan Carlos.

2012 schenkte Juan Carlos mutmasslich einen Teil des Geldes – 65 Millionen Euro – seiner damaligen Geliebten Corinna Larsen. Das Geld wurde transferiert auf ein Konto einer anderen Genfer Privatbank auf den Bahamas.

Eine Frau lächelt in Kamera
Corinna Larsen im Jahr 2015. AFP

Laut Tribune de GenèveExterner Link ermittelt der Genfer Staatsanwalt Yves Bertossa seit 2018 wegen Geldwäscherei gegen Corinna Larsen und zwei weitere Beteiligte, nämlich ein Vermögensverwalter sowie ein Anwalt in der Schweiz, welche die Stiftung leiteten. Auch die spanische Justiz ermittelt. Gegenüber swissinfo.ch will Bertossa sich nicht zu den Untersuchungen äussern.

Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.

2003: Gründung der Stiftung Zagatka in Genf mit Sitz in Liechtenstein und einem Schweizer Bankkonto. Der Eigentümer ist Alvaro De Orleans, ein entfernter Cousin des Königs. Der dritte Begünstigte ist laut El País Juan Carlos I.

2003: Beginn der Liebesbeziehung zwischen dem König und Corinna Larsen (damals zu Sayn-Wittgenstein)

2008: Gründung der Lucum-Stiftung in Genf mit Sitz in Panama und einem Konto bei der Genfer Mirabaud-Bank, auf das die von Saudi-Arabien erhaltenen 100 Millionen US-Dollar eingezahlt werden.

Oktober 2011: Vergabe des Bauprojekts des Hochgeschwindigkeitszuges Medina-Mekka an ein Konsortium von 12 spanischen Unternehmen. Ein historischer Vertrag im Wert von 6737 Millionen Euro. Die Bahn wurde im September 2018 eröffnet.

April 2012: Botswana-Skandal. Der König wird nach einem Hüftbruch in seine Heimat geflogen. Es wird bekannt, dass sich der König auf einem Jagdausflug befand, während das Land eine schwere Wirtschaftskrise durchlebt. Das Foto, auf dem der König mit einem toten Elefanten posiert, geht um die Welt. Seine Beziehung zu Corinna fliegt auf.

2012: Das Konto der Stiftung Lucum bei der Mirabaud-Bank wird geschlossen. Die 65 Millionen Euro werden auf ein Konto von Corinna Larsen bei einer Tochtergesellschaft einer anderen Genfer Bank auf den Bahamas überwiesen. Ihr zufolge handelt es sich um eine “Schenkung” des Königs.

2013: Prinzessin Cristina, die jüngere Tochter von König Juan Carlos, zieht nach Genf.

2. Juni 2014: Die Abdankung des Königs zugunsten seines Sohns Philipp wird verkündet. Sie tritt am 19. Juni in Kraft. Juan Carlos I wird “König Emeritus”.

12. Juni 2014: Der Oberste Gerichtshof verurteilt Iñaki Urdangarín, Ehemann von Cristina, wegen des “Falls Noos” zu fast sechs Jahren Gefängnis.

2018: Die spanische Presse enthüllt geheime Aufnahmen, in denen Corinna Larsen sagt, dass der König Geld in der Schweiz versteckt habe. Das Gespräch wurde 2015 in London heimlich vom pensionierten ehemaligen Polizeikommissar José Manuel Villarejo aufgezeichnet, der sich wegen krummer Geschäfte derzeit in Untersuchungshaft befindet. Nach Angaben des Okdiario befinden sich diese Bänder seit 2020 in den Händen des Genfer Staatsanwalts Yves Bertossa.

September 2018: Der Richter der Audiencia NacionalExterner Link stellt die Untersuchung gegen Corinna Larsen mangels eindeutiger Beweise ein.

Oktober 2018: Bertossa trifft seine spanischen Amtskollegen in Madrid

März 2020: Felipe VI. verzichtet auf das Erbe seines Vaters und entzieht ihm seine jährliche Zuwendung als König Emeritus, nachdem bekannt wurde, dass Felipe der zweite Begünstigte der Lucum-Stiftung ist.

Juni 2020: Die Staatsanwaltschaft des Obersten Gerichtshofs übernimmt die Ermittlungen von der Antikorruptions-Staatsanwaltschaft im so genannten “Wüstenzug-Fall”. Der König kann nur vom Obersten Gericht verurteilt werden.

Juli 2020: Spanien erhält den ersten Teil des Rechtshilfeersuchens aus der Schweiz.

27. Juli 2020: Die Audiencia Nacional eröffnet die Untersuchungen gegen Corinna Larsen wieder und lädt sie für eine Aussage am 8. September vor, so die Presse.

30. Juli 2020: Laut El Confidencial evaluieren der König und seine Berater eine freiwillige Steueroffenlegung zur Regularisierung des unversteuerten Geldes, also eine Art Selbstanzeige, um eine Strafverfolgung wegen Steuerhinterziehung zu vermeiden.

3. August 2020: Der König verlässt Spanien. Über seine Anwälte teilt er aber mit, dass er der spanischen Justiz weiterhin zur Verfügung steht.

Juan Carlos war bis Juni 2014 König von Spanien. Nach Skandalen dankte er ab und übergab das Amt seinem Sohn Felipe. Gemäss spanischer Verfassung ist die “Person des Königs unverletzlich und kann nicht zur Verantwortung gezogen werden”Externer Link. Das heisst: Der jeweils amtierende König geniesst Immunität, er ist “unantastbar”.

“Das Prinzip der ‘Unverletzlichkeit’ wird als Verbot verstanden, ein Straf-, Zivil, Verwaltungs- oder Arbeitsrechtsverfahren gegen den [jeweils amtierenden] König einzuleiten”, sagt Miguel Presno LineraExterner Link, Professor für Verfassungsrecht an der Universität Oviedo. Das Verfassungsgericht sei 2019 aber einen Schritt weitergegangen und meinte, der König sei von “jeglicher Art von Zensur”Externer Link oder scharfer Kritik von Seiten einer anderen Institution wie beispielsweise dem Parlament ausgenommen. “Laut einer derart weitgehenden – und meines Erachtens ungerechtfertigten – Auffassung wäre es verboten, den König für jegliche amtliche wie auch private Handlung zur Verantwortung zu ziehen”, so Presno Linera.

Auch der Anwalt Ignasi Guardans, emeritierter Professor für Internationales Privatrecht in Spanien und ehemaliger Abgeordneter des Spanischen und Europäischen Parlaments sagt: “Die vorherrschende Meinung unter Juristen in Spanien ist, dass Juan Carlos für Delikte vor Juni 2014 nicht strafrechtlich belangt werden kann, sondern erst ab seiner Abdankung.”

In Spanien wird derzeit eine grosse Debatte über die juristische Bedeutung und Legitimität dieser Unverletzlichkeit geführt. Einige Rechtswissenschaftler und Rechtswissenschaftlerinnen sind der Meinung, man müsse unterscheiden zwischen Handlungen als Amtsperson und als Privatperson. Denn was wäre, wenn der König seine Frau umbringen würde?

Laut MedienmitteilungExterner Link ermittelt der Staatsanwalt des Obersten Gerichts wegen Delikten nach Juni 2014. “Steuerhinterziehung und Geldwäscherei sind im Gegensatz zu Delikten wie Brandstiftung oder Mord nicht nach kurzer Zeit abgeschlossen, sondern dauern zeitlich fort”, sagt Guardans. Die Tat könne vor 2014 begonnen worden sein, aber bis nach der Abdankung fortbestehen. “Um es klar zu sagen: wenn Sie Geld haben, das Sie vor 2014 nicht versteuert haben, und am Tag nach der Abdankung auch nicht versteuert haben, dann beginnt das Delikt an dem Tag, an dem Sie die Unverletzlichkeit verlieren.”

Deshalb sei noch offen, ob die Staatsanwaltschaft des Tribunal Supremo Juan Carlos beim Obersten Gericht – nur dort kann der ehemalige König angeklagt werden – anklagen werde oder nicht. Laut spanischen Medien entscheidet die Staatsanwaltschaft Ende August oder Anfang September. Anschliessend muss das Oberste Gericht entscheiden, ob es die Anklage zulässt oder nicht.

“Nach den Grundsätzen des Völkerrechts gilt die Immunität, die in der eigenen Verfassung gewährleistet ist, auch im Ausland. Die Schweiz muss respektieren, was die spanische Verfassung bezüglich Unverletzlichkeit des Königs sagt”, meint Guardans.

Laut dem Rechtsprofessor Frank MeyerExterner Link von der Universität Zürich hingegen hat die spanische Unverletzlichkeitsregelung in der Schweiz keine direkte Wirkung. Juan Carlos könne aber in den Genuss einer “funktionellen Immunität” kommen, solange er König war. “Aber diese Immunität ist an ein Handeln für den Staat als Amtsträger gekoppelt, wenn er also als Privatperson gehandelt hat, gilt sie nicht.” Das sei aber noch unklar. Zuerst müsse geklärt werden, um welche Taten und Tatzeiträume es gehe. Und: “Für spätere Geldwäschereihandlungen würde eine solche Immunität in der Sache aber von vornherein nicht gelten.”

In der Schweiz geht es bei den Ermittlungen laut Tribune de Genève um mutmassliche qualifizierte Geldwäscherei. Die Ermittlungen der Genfer Justiz richten sich laut dem Medienbericht gegen drei Personen aus dem Umfeld von Juan Carlos, die als mutmassliche Strohmänner des Königs fungierten.

Spanien ermittelt laut Medienberichten wegen Geldwäscherei und Steuerhinterziehung. “Bei dieser Art von Verbrechen ist es aber üblich, dass weitere auftauchen, zum Beispiel Urkundenfälschung und Schmuggel von Bargeld”, sagt Guardans. “Man darf nicht Geld in Genf haben und in einem Socken oder in einem Koffer in ein anderes Land bringen.” Laut Medienberichten haben Juan Carlos und einer seiner Vermögensverwalter Bargeld in Koffern transportiert. Geld, das mutmasslich nicht versteuert war.

“Am 19. Februar 2020 ist beim Bundesamt für Justiz in dieser Sache ein Rechtshilfeersuchen eingegangen”, bestätigt Sonja Margelist vom Bundesamt für Justiz. “Dieses wurde am 9. März 2020 der Staatsanwaltschaft des Kantons Genf zum Vollzug delegiert.”

Die Genfer Staatsanwaltschaft will gegenüber swissinfo.ch keine Auskunft geben. Aber laut spanischer Presse schickte die Schweiz bereits am 1. Juli 2020 einen Teil der geforderten Unterlagen. Laut El PaísExterner Link steht in diesen Schweizer Dokumenten, dass 65 Millionen vom Schweizer Konto der Stiftung aus Panama an Corinna Larsen überwiesen worden seien.

Dank eines Amtshilfegesuchs der Genfer Staatsanwaltschaft an Spanien kommen viele Details ans Licht, so dass Spanien sogar das zunächst wegen Mangels an Beweisen eingestellte Verfahren gegen Corinna Larsen wiederaufgenommen hat.

Das Material aus der Schweiz ist für Spanien also ziemlich hilfreich: “Die Justizdokumente aus der Schweiz werden Teil des Prozesses in Spanien”, sagt Guardans. “Alles was die Unterschrift von Bertossa trägt, ist todsicher. Alle Kontoinformationen, Aussagen etc. fliessen direkt in den Prozess ein.” Das heisst: Das Material aus der Schweiz gilt als Beweismittel.

Auch Genf hat ein Rechtshilfegesuch an Spanien gestellt. Laut der spanischen Online-Zeitung PúblicoExterner Link besteht zwischen der Schweiz und Spanien eine Art “Pakt”: Die Staatsanwaltschaften beider Länder haben sich darauf geeinigt, die Ermittlungen aufzuteilen.

Die spanische Staatsanwaltschaft ermittelt demnach gegen Juan Carlos I. und die Unternehmer, die mit den Zahlungen von Saudi-Arabien etwas zu tun haben könnten, während die Genfer Staatsanwaltschaft gegen die übrigen Beteiligten – Larsen sowie den Vermögensverwalter und Anwalt von Juan Carlos in Genf – ermittelt. Spanien wird Corinna Larsen demnächst einvernehmen. Die Ergebnisse könnten auch für die Schweiz relevant sein.

“Es ist unter Einhaltung rechtsstaatlicher Mindestgarantien möglich, ein Verfahren in Abwesenheit bis zu einer Verurteilung zu führen”, sagt Meyer. “Die Schweiz hat also die Möglichkeit, entweder ein Auslieferungsgesuch zu stellen – was wohl aussichtslos wäre, da die meisten Staaten eigene Bürger in der Regel nicht ausliefern – oder ein Abwesenheitsverfahren durchzuführen.” Wenn die Spanier kooperieren, könnte Bertossa laut Meyer nach Spanien reisen und Juan Carlos dort einvernehmen oder eine Einvernahme per Videolink durchführen. Inzwischen hat der ehemalige König Spanien zwar verlassen, er steht der Justiz aber nach eigenen Angaben weiterhin zur Verfügung.

Theoretisch könnte die Schweiz Juan Carlos sogar international zur Fahndung ausschreiben; sobald er den Fuss in ein anderes Land setzen würde, könnte er verhaftet werden. Aber das wird die Schweiz laut Meyer kaum tun. “Die Schweiz agiert normalerweise behutsamer.”

Rein theoretisch wäre es laut Meyer also möglich, dass die Schweiz Juan Carlos in Abwesenheit wegen Geldwäscherei zu einer Geldstrafe verurteilt und die Strafe auch ohne Hilfe Spaniens vollstrecken kann, weil ja Gelder auf Schweizer Konten blockiert wurden. Alternativ – beispielsweise bei einer Gefängnisstrafe – könnte die Schweiz ein Vollstreckungshilfe-Gesuch an Spanien stellen. “Es wäre aber sehr fraglich, ob Spanien ein solches Urteil vollstrecken würde”, so Meyer. “Abhängend vom konkreten Vorwurf könnte auch die Amnestie entgegenstehen.”

Nach Einschätzung von Meyer will Bertossa primär den Finanzplatz Schweiz schützen. “Es geht ihm wohl vor allem und die Geldtransfers via Schweizer Konten.” Für eine Verurteilung wegen Geldwäscherei müsse er aber die Vortat beweisen – die möglicherweise in Saudi-Arabien stattgefunden habe. “Es dürfte für ihn sehr schwer sein, ohne Hilfe von Spanien und Saudi-Arabien diesen Beweis zu erbringen.” Laut Meyer hängt nun also viel davon ab, wie Spanien und die Schweiz vorgehen, ob sie das Gleiche wollen und kooperieren mittels gegenseitiger Rechtshilfe.

Das Ansehen des emeritierten Königs ist laut Presno Linera noch nie so schlecht gewesen wie jetzt. Und es scheine unwahrscheinlich, dass er Ansehen zurückgewinnen könne, ganz im Gegenteil: “Denn selbst wenn er nicht vor Gericht gestellt, oder vor Gericht gestellt und freigesprochen würde, sind die Fakten so schwerwiegend und scheinen so plausibel, dass Juan Carlos de Borbón das wenige Ansehen, das er noch hatte, ruiniert hat”, so Presno Linera.

“Wenn man bedenkt, dass sein Schwiegersohn [Iñaki Urdangarín] verurteilt wurde und dass eine seiner Töchter [Prinzessin Cristina] nahe daran war, auch wegen finanzieller Delikte verurteilt zu werden, ist es fast unvorstellbar, dass diese Ereignisse die Monarchie als Institution nicht tangieren”, sagt er.

Auch Guadans sagt: “Die Monarchie ist in Gefahr, wie sie es seit 1975 noch nie war, aber sie wird nicht untergehen.” Sie werde zwar nicht fallen, aber sehr angeschlagen sein und ihre Legitimität verlieren. “Vieles hängt davon ab, was der derzeitige König Felipe tut”, meint Guardans.

Laut der britischen Zeitung The Telegraph ist Felipe VI. der zweite Begünstigte der panamaischen Stiftung, die 2008 die 100 Millionen Dollar von Saudi-Arabien erhalten hat. Der König hat auf dieses Erbe verzichtet und seinem Vater die jährliche staatliche Zuwendung entzogen, die er als emeritierter König erhält.

“Die Absicht, auf dieses Erbe zu verzichten, was rechtlich erst nach dem Tod des vorherigen Königs möglich ist, wurde erst nach einem Jahr bekannt gegeben”, sagt Presno Linera. Laut PressemitteilungExterner Link des spanischen Könighauses wusste Felipe nämlich seit 2019, dass ihn seit Vater als Erbe dieser Gelder eingesetzt hatte. “Und sie fiel verdächtig mit dem Erscheinen einiger Nachrichten in der ausländischen Presse und mit der Erklärung des Alarmzustands in Spanien wegen der COVID-19-Epidemie zusammen”, betont Presno Linera. “Ich weiss nicht, ob die Monarchie in Gefahr ist, denn im Moment unterstützen die beiden Mehrheitsparteien Felipe VI., eine Unterstützung, die in der Gesellschaft nicht so klar zu sein scheint”, schlussfolgert Presno Linera.

Guardans findet es unglaublich und überraschend, dass sich niemand ausser der Partido Popular (rechts), der VOX (extreme Rechte) und dem ehemaligen Regierungspräsidenten Felipe González (Sozialist) für den emeritierten König starkmacht.

Juan Carlos und die Schweiz – eine lange und enge Beziehung

Nach der Ausrufung der Zweiten Republik 1931 ging die spanische Königsfamilie ins Exil. Zwischen 1941 und 1946 lebte sie in der Schweiz.

Als Juan Carlos’ Eltern nach Estoril in Portugal zogen, trat der Junge ins Internat Ville Saint-Jean ein, die Marianistenschule in Freiburg, die schon Antoine de Saint-Exupéry besucht hatte.

In diesen Jahren freundete Juan Carlos sich mit Prinz Karim Aga Kahn an, dem späteren religiösen Oberhaupt einer islamischen Glaubensgemeinschaft. Juan Carlos’ Tochter Cristina arbeitet seit ihrem Umzug nach Genf im Jahr 2013 in Aga Kahns Stiftung.

Juan Carlos Grossmutter väterlicherseits, Königin Victoria Eugénie de Battenberg, lebte mehr als zwei Jahrzehnte in Lausanne. Zunächst im Hotel Royal-Savoy und dann in der Villa Vieille-Fontaine an der Avenue de l’Elysée, wo Charlie Chaplin ein häufig gesehener Gast war. Und im Hotel Royal-Savoy wurde 1961 Juan Carlos’ Verlobung mit der damaligen Prinzessin Sofia von Griechenland gefeiert.

Juan Carlos besuchte seine Grossmutter häufig in der Schweiz. Sie starb 1969 und wurde in der Herz-Jesu-Kirche beigesetzt. 1985 wurden ihre sterblichen Überreste in das Pantheon der Könige im Kloster El Escorial in Madrid überführt, wo ihr Ehemann Alfonso XIII. und drei ihrer Kinder liegen.

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Das tragische Leben des Juan Carlos

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Juan Carlos hat Spanien wegen eines Skandals um angebliche Schmiergeldzahlungen verlassen. Eine Kurzbiografie.

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Im Jahr 2010 spielte Juan Carlos eine entscheidende Rolle bei der Freilassung der Schweizer Geiseln in Libyen, indem er direkt mit dem libyschen Führer Muammar al-Qaddafi sprach, den er persönlich kannte. Die Schweiz dankte Juan Carlos öffentlich für seine Vermittlung und hiess ihn bei einem Staatsbesuch im Jahr 2011 mit allen Ehren willkommen. Der erste Staatsbesuch Juan Carlos’ in der Schweiz fand bereits im Jahr 1979 statt, vier Jahre nach Francos Tod.

Im Jahr 2013 enthüllte El Mundo, dass Juan Carlos und seine Schwestern von ihrem 1993 verstorbenen Vater Don Juan ein Millionenerbe erhalten haben und dass der Grossteil des Nachlasses aus drei in der Schweiz domizilierten Konten besteht, eines in Genf und zwei in Lausanne. Angeblich hat Juan Carlos für dieses geerbte Geld in Spanien keine Steuern gezahlt.

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