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Wie die Schweiz darum kämpft, die Renten zu sichern

Wie es mit den Renten in der Schweiz jetzt weitergeht

Keystone / Christof Schuerpf

Die Schweiz ist noch nicht fertig mit der Debatte über ihr Rentensystem. Die Revision der AHV war nur ein erster Schritt. Ihr wird eine Reform der beruflichen Vorsorge folgen. Die Gleichstellung von Mann und Frau bleibt eine der grössten Herausforderungen.

Die Abstimmung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) vom Sonntag markiert nicht das Ende der Rentendebatte, ganz im Gegenteil. Das gesamte System muss reformiert werden, um das Rentenniveau langfristig zu erhalten und Ungleichheiten abzumildern.

Denn die Höhe der im Alter bezogenen Rente hängt nicht nur von der AHV (1. Säule), sondern auch von der beruflichen Vorsorge (2. Säule) und der privaten Vorsorge (3. Säule) ab. Die AHV soll das Existenzminimum sichern, die Pensionskasse (BVG) den bisherigen Lebensstandard aufrechterhalten und die 3. Säule zusätzliche individuelle Bedürfnisse abdecken.

Grafik mit den drei Säulen der Altersvorsorge in der Schweiz
Das Drei-Säulen-Prinzip der Altersvorsorge in der Schweiz. Die klassische AHV bildet die erste Säule. swissinfo.ch

Die ersten beiden Säulen funktionieren zwar unterschiedlich. Doch sowohl die AHV als auch die Pensionskassen sind von der steigenden Lebenserwartung betroffen.

Der Rückgang der Erwerbstätigen im Verhältnis zu den Rentner:innen bedroht das finanzielle Gleichgewicht der ersten und der zweiten Säule. Die berufliche Vorsorge hat in den letzten Jahren zusätzlich auch unter den niedrigen Zinssätzen gelitten, welche die Anlagerenditen der Pensionskassen schmälerten.

Renten senken

Nachdem das Volk 2017 eine gemeinsame Revision von AHV und BVG abgelehnt hatte, wurden die Vorlagen separat überarbeitet.

AHV21 wurde zuerst erfolgreich abgeschlossen, die Reform des BVG liegt derzeit beim Parlament. Sie trägt den Namen “BVG21” und sieht eine Senkung des Satzes vor, mit dem das im Laufe der Jahre angesammelte Kapital in eine Rente umgewandelt wird (“Umwandlungssatz”).

Die Renten werden also sinken, während die Beiträge (die zu gleichen Teilen von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden gezahlt werden) unverändert bleiben. Um die Auswirkungen dieser Massnahme auf die Übergangsgeneration abzumildern, die unmittelbar nach dem Inkrafttreten von BVG21 in Rente geht, will die Reform den Rentenverlust durch einen monatlichen Zuschlag ausgleichen.

Die neue Vorlage sieht auch vor, die Höhe des Mindestlohns, auf den Beiträge erhoben werden (Koordinationsabzug), zu senken. Das soll Individuen mit niedrigem Einkommen ermöglichen, stärker vorzusorgen. Diese Anpassung würde besonders Frauen zugutekommen, da sie wegen Teilzeitpensen und niedrigen Löhnen im Schnitt weniger Beiträge in die berufliche Vorsorge einzahlen als Männer. Und dadurch im Alter auch deutlich weniger Geld erhalten.

Erhebliche Ungleichheiten

Im Jahr 2020 erhielten Rentnerinnen durchschnittlich 34% niedrigere Jahresrenten als Männer, wie ein neuer Bericht der Regierung zeigt. Ein Ungleichgewicht, das vor allem in der zweiten Säule zu beobachten ist. Denn Angestellte sind erst ab einem bestimmten Einkommensniveau beitragspflichtig. An der Finanzierung der AHV hingegen müssen sich alle beteiligen.

Im Jahr 2020 bezogen 70% der Männer eine BVG-Rente, während es bei den Frauen nur 49% waren. Und unter den Beziehenden erhielten die Frauen einen um 43% geringeren Betrag.

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“Wenn die Erwerbstätigkeit unterbrochen oder in Teilzeit ausgeübt wird, verlangsamt sich der Aufbau des Rentenkapitals”, sagt Brenda Duruz-McEvoy, Leiterin der Abteilung Sozialpolitik beim Centre Patronal. Laut der Vorsorgeexpertin verfügen alleinstehende Frauen bereits über ein ähnliches Rentenniveau wie alleinstehende Männer.

Laut Carola Togni, Professorin an der Hochschule für Soziale Arbeit und Gesundheit in Lausanne, schränkt die Eintrittsschwelle für BVG-Beiträge die Frauen besonders ein: “Sie sind bei den niedrigen und sehr niedrigen Einkommen überrepräsentiert, was auf Teilzeitarbeit, Lohnungleichheit und tiefe Löhne in typischen Frauenberufen zurückzuführen ist.”

Während das Centre patronal die vollständige Abschaffung des Koordinationsabzugs befürwortet, um das Sparen in der zweiten Säule zu stärken, möchte es den Mindestlohn für eine Versicherung gemäss BVG beibehalten. “Es braucht die Eintrittsschwelle, um unverhältnismässige Verwaltungskosten zu vermeiden”, so Duruz-McEvoy. Es sollten aber alle Einkünfte der Arbeitnehmenden berücksichtigt werden, findet sie. Es gibt nämlich Personen, die bei mehreren Arbeitgebenden in kleinen Pensen angestellt sind.

Auf anderen Ebenen ansetzen

Eine einfache Senkung des Koordinationsabzugs, wie sie in der Reform der zweiten Säule vorgesehen ist, wird laut Togni jedoch nicht ausreichen. “Auf der Leistungsebene gibt das BVG die Ungleichheiten auf dem Arbeitsmarkt ohne Ausgleichsmechanismen weiter und verstärkt sie. Dies im Gegensatz zur AHV, die ausgleichende Massnahmen wie Erziehungsgutschriften oder die Aufteilung der Rente zwischen Ehegatten vorsieht”, erklärt die Professorin. Ihrer Meinung nach besteht das Risiko, dass mehr Frauen in die zweite Säule einzahlen, ohne dass sie dadurch der Altersarmut entkommen.

Togni ist der Ansicht, dass die laufenden Reformen der ersten und zweiten Säule die Ungleichheiten verstärken werden, insbesondere zum Nachteil von Frauen aus der Mittelschicht und Frauen mit niedrigen Löhnen oder ohne Einkommen. Es gebe bessere Massnahmen, um die Finanzierung der Renten zu verbessern. “Etwa eine Erhöhung der Löhne, insbesondere der Niedriglöhne von Frauen.”

Für Duruz-McEvoy ist vorrangig, die Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt zu unterstützen, wobei es jeder Familie freigestellt sein sollte, sich so zu organisieren, wie sie es für richtig halte. “Wir müssen die negativen Anreize abschaffen”, so die Vorsorgeexpertin. Es gebe zu viele Anreize, die den Interessen der Frauen, der Gesellschaft und der Wirtschaft zuwiderliefen. Zum Beispiel die überhöhte Besteuerung des Zweiteinkommens bei einem Ehepaar, das System der Prämienverbilligungen bei den Krankenkassen oder zu wenige und zu teure Kinderkrippen.

Das umstrittene Projekt

Die Revision des BVG ist derzeit Gegenstand einer besonders konfliktreichen Debatte im Parlament. Die Parlamentarier:innen sind sich uneinig darüber, welche Kompensationen der Übergangsgeneration gewährt werden sollen. Die Rechte will den Kreis der Begünstigten und die Dauer der Massnahmen einschränken, was Frauen und Geringverdienende benachteiligen würde, kritisiert die Linke. Die Vorlage wurde an die Kommission zurückverwiesen, um die Kosten der verschiedenen Szenarien genauer zu bewerten.

Das Ergebnis der Volksabstimmung über die AHV21 dürfte die Spannungen zwischen den beiden Lagern noch verstärken, da die Erhöhung des Rentenalters für Frauen ebenfalls ein zentrales Element der BVG-Reform ist. Die Linke fordert starke Massnahmen in der zweiten Säule, um die Ungleichheiten auszugleichen. Die Rechte, die im Parlament die Mehrheit hat, will jedoch allzu kostspielige Änderungen vermeiden und zieht es vor, die Funktionsweise der beruflichen Vorsorge moderat anzupassen. Von beiden Seiten wurde bereits mit einem Referendum oder einer Blockade der Vorlage gedroht.

Editiert von Samuel Jaberg, adaptiert aus dem Französischen von Sibilla Bondolfi

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Sibilla Bondolfi

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