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Immobilienhandel muss sauber werden

Die 74-Millionen-Villa der kasachischen Präsidententochter Dinara Kulibajewa-Nasarbajew im schicken Genfer Vorort Anières. DR

Im Schweizer Immobilienmarkt wird dank den gesetzlichen Schlupflöchern fleissig Geld gewaschen. Dieser neuen Erscheinungsform der Geldwäscherei sollte nach Ansicht von Strafrechtsexperten ein Riegel geschoben werden.

“Immobiliengeschäfte in der Schweiz müssen dem Geldwäschereigesetz unterstellt werden”, sagt Mark Pieth gegenüber swissinfo.ch. Der Basler Strafrechtsprofessor betont, mit der Finanzkrise 2008 habe eine Verlagerung stattgefunden. “Es wird viel mehr Geld in Immobilien investiert, Geld, das man vorher vielleicht in Aktien investiert hätte.”

Es dringe auch viel Geld mit unkontrolliertem Hintergrund in die Schweiz ein. Pieth verweist – “ohne politisch allzu unkorrekt zu sein” – auf russisches Geld. “Es gibt immer wieder Fälle, wo Russen auffällige Projekte unterstützen, seien es Hotelkäufe oder grosse Immobilienanlagen.”

Immobilienhändler an die Kandare nehmen

Wenn in der Schweiz ein Normalbürger mehr als 10’000 Franken auf ein Konto einzahlt, muss er detaillierte Angaben über die Herkunft des Geldes machen. Wenn aber jemand mit grossen Bargeldsummen eine Immobilie erwirbt, sind solche Abklärungen derzeit nicht erforderlich.

Dies begünstige Geldwäscherei, erklärt der Basler Strafrechtsprofessor. Die Auswirkungen dieser Gesetzeslücke seien schwerwiegend: Die Schweiz bleibe weiterhin eine Drehscheibe für illegale Gelder, der Druck auf die Immobilienpreise werde massiv erhöht und die ohnehin angespannte Lage im Wohnungsmarkt verschärft.

“Infolge der neuen ‘Weissgeldstrategie’ der Banken weichen die dubiosen Gelder immer mehr auf den Immobilienmarkt aus. Deshalb wäre es Zeit, dass die Immobilienhändler in die Pflicht genommen werden.” Auch Treuhänder und Notare – und nicht nur Banken und Versicherungen – sollten in diesem Bereich dem Geldwäschereigesetz unterstellt werden, was sie bis anhin nicht seien, so Pieth.

Schweiz nicht auf internationalem Standard

Anlässlich der 6. Schweizerischen Tagung zum Wirtschaftsstrafrecht: Geldwäscherei – Asset Recovery des Europa Instituts an der Universität Zürich bezeichnete auch Michael Kilchling die Immobiliengeldwäscherei als eine der neuen Erscheinungsformen der Geldwäscherei. Kilchling ist wissenschaftlicher Referent am Max-Planck-Institut für internationales Strafrecht und Lehrbeauftragter an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i.B.

“In der Schweiz sollte der Immobilienhandel nur schon aus Präventionsgründen dem Geldwäschereigesetz unterstellt werden, dies auch zur Steigerung des Problembewusstseins innerhalb des Sektors selbst”, sagt er gegenüber swissinfo.ch. “Es ist eigentlich internationaler Standard, den wir in den EU-Mitgliedsstaaten haben – die 3. Geldwäscherrichtlinie – , dass der Immobilienhandel der Geldwäschereikontrolle unterworfen ist.”

Immobilien als sichere Investition

Die Feststellung von Mark Pieth, dass seit der Finanzkrise 2008 viel mehr Gelder in den Immobilienmarkt fliessen würden und die Preise massiv steigen liessen, bestätigt Kilchling. “Exorbitant hohe Geldsummen in diesem Sektor sind nichts Ungewöhnliches, Spekulation gehört in den Bereich.”

Und dann müsse man einfach feststellen, dass Geldwäscherei ein Verbrechensbereich sei, “der ewig im Fluss ist. Es wird immer nach neuen Gelegenheiten gesucht”. Im Zuge der Finanzkrise hätten viele Investoren, darunter auch Geldwäscher, feststellen müssen, dass sie auf dem Finanzmarkt Geld verloren hätten, “während die Immobilien ein sicheres Investment sind”.

EU-Normen

Auf die Frage, ob die massive Erhöhung des Drucks auf die Immobilienpreise eine Folge davon sei, dass die Schweiz weiterhin eine Drehscheibe für illegale Gelder bleibe, antwortet Kilchling: “Ich wäre vorsichtig mit solchen Aussagen. Sobald eine Bank involviert ist, muss sie Abklärungen über die Herkunft des Geldes vornehmen.”

Dasselbe müsste in der Schweiz aber auf jeden Fall auch für die Finanzintermediäre, Treuhänder und Notare, gelten, so wie das in den EU-Mitgliedstaaten der Fall sei, sagt der Referent des Max-Planck-Instituts.

Immobilienbranche wehrt sich

Als die Schweizer Regierung vor Jahren den Immobilienhandel dem Geldwäschereigesetz unterstellen wollte, verhinderte dies die Branche mit massivem Lobbying. Auch jetzt, wo die Frage wieder aufs Tapet kommt, ist beim Schweizerischen Verband der Immobilienwirtschaft (SVIT) eine ähnliche Abwehrhaltung feststellbar.

“Wir haben schon genügend Instrumente, um die Geldwäscherei zu bekämpfen. Und wir wehren uns dagegen, dass man die Immobilienbranche einem Generalverdacht unterzieht”, sagte SVIT-Direktor Tayfun Celiker gegenüber der Zeitschrift Beobachter.

Für Mark Pieth ist es verständlich, dass sich die Immobilienbranche wehrt. Nur: Wäre nicht auch sie an einer “weissen Weste” interessiert? Pieth (lacht): “Ich hoffe es.”

Druck aus Brüssel

Für Michael Kilchling ist klar: “Aus den Erfahrungen in Deutschland kann ich sagen, dass jeder Sektor, welcher der Kontrolle unterworfen werden soll, protestieren wird. Schon nur aus Prinzip, wegen der eigenen Interessen.”

Es bringe ja auch Folgekosten mit sich, mache die Sache komplizierter. “Wir hatten in Deutschland vor einigen Jahren dieselbe Diskussion, als beispielsweise die Notare in die Geldwäscherrichtlinie einbezogen wurden. Deren Kammern haben damals auch ganz vehement protestiert, allerdings ohne Erfolg.”

Das führt Kilchling auch ein bisschen darauf zurück, “dass wir in Deutschland natürlich immer noch den Druck aus Brüssel haben. Die EU-Geldwäscherrichtlinie muss umgesetzt werden”.

Die Schweiz will schwere Steuerdelikte künftig als Vortat zur Geldwäscherei betrachten. Eine entsprechende Gesetzesänderung soll nach dem Willen des Bundesrates in den kommenden Monaten erarbeitet und dann in die Vernehmlassung gegeben werden.

Der Bundesrat folgt mit diesem Schritt den Vorschlägen der so genannten Financial Action Task Force (FATF), einer internationalen Organisation zur Bekämpfung der Geldwäscherei. Die FATC hatte im Februar eine verschärfte Fassung ihrer Richtlinien erarbeitet. Auch die Schweiz war an deren Ausarbeitung beteiligt.

Neu empfiehlt die FATF ihren Mitgliedstaaten, dass schwere Steuerdelikte in Zukunft als Vortat zur Geldwäscherei geahndet werden sollen. In Bankenkreisen stossen die Pläne auf wenig Gegenliebe. Die Geldinstitute befürchten einen deutlich grösseren Arbeitsaufwand und somit höhere Kosten.

2010 kaufte Dinara Kulibajewa-Nasarbajew, die Tochter des kasachischen Präsidenten, eine Villa am Genfersee zum völlig überhöhten Preis von 75 Millionen Franken. Die Herkunft des Geldes war beim Erwerb kein Thema. Der spektakuläre Kauf der Villa bewog die Bundesanwaltschaft, gegen Tilmur Kulibajew, den Mann der Villenbesitzerin, eine Strafuntersuchung wegen Verdachts auf Geldwäscherei einzuleiten.

Es gibt weitere Beispiele, wo insbesondere Käufer aus der Ex-Sowjetunion zu extrem überhöhten Preisen Liegenschaften im Engadin, am Zürich- oder Genfersee erwarben. Wie Ilijas Krapunow, Sohn eines Ex-Ministers von Kasachstan, der das Hôtel du Parc auf dem Mont Pèlerin VD kaufte. Vorher hatte er bereits für 32 Mio. Franken eine Villa in Cologny GE erstanden. Oder der Russe Alexander Lebedew, der das Luzerner Château Gütsch kaufte.

Gegen den Russen Alexander Udodvov ermittelt die Bundespolizei. Er kaufte 2007 das Hotel Albana in Weggis LU für 4 Mio. Franken und will dieses jetzt für 45 Mio. Franken umbauen. Woher das Geld kommt, ist unklar.

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