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Schweizer Bemühungen um Steueramtshilfe werden gewürdigt

Der Tresorraum mit Schliessfächern der Schweizer Privatbank Wegelin & Co., die 2012 faktisch aufgelöst wurde, nachdem sie ins Visier der US-Justiz geraten war. Keystone

Die internationale Staatengemeinschaft würdigt die Schweizer Bemühungen um mehr Transparenz in Steuerfragen. Das Global Forum, dem sich 126 OECD-Länder angeschlossen haben, hat die Schweiz zur zweiten Phase der Länderüberprüfung zugelassen.

Die Gefahr, dass die Schweiz von der OECD wieder auf eine schwarze Liste von Steueroasen gesetzt wird, hat sich damit reduziert. In der ersten Phase der Länderüberprüfung hat das Global Forum geprüft, inwieweit die Schweizer Gesetze und Bestimmungen den internationalen Standards zur Vermeidung von Steuerhinterziehung entsprechen.

Um bei der Prüfung nicht durchzufallen, hat die Schweiz letzten Sommer eigens das Steueramtshilfegesetz geändert. Seit 1. August 2014 müssen daher die Schweizer Behörden Steuersünder nicht mehr in jedem Fall vorgängig informieren, wenn sie Daten über diese an andere Staaten übermitteln.

Die Möglichkeit der nachträglichen Information ist eine von drei Massnahmen, die das Global Forum der Schweiz 2011 empfohlen hatte, als es in einem ersten Bericht die Umsetzung der internationalen Standards in der Schweiz noch als unzureichend eingestuft hatte.

Da eine der vom Global Forum geforderten Massnahmen aber umgesetzt ist, wird die Schweiz nun zur zweiten Phase der Länderüberprüfung zugelassen. Gemäss Eidgenössischem Finanzdepartement hat die Position der Schweiz aber auch gestärkt, dass eine weitere empfohlene Massnahme bereits kurz vor der Umsetzung steht.

So hat das Parlament im Dezember eine Gesetzesänderung verabschiedet, welche die Transparenz bei den Inhaberaktien regelt. Das Gesetz muss nur noch in Kraft gesetzt werden. Im Weiteren verfügt die Schweiz mittlerweile auch über 57 standardkonforme Doppelbesteuerungsabkommen.

Mehr Transparenz bei Inhaber-Aktien

Nachdem das Plenum des Global Forums gemäss Finanzdepartement letzte Woche dem Bericht zur Beurteilung der Fortschritte der Schweiz bei den gesetzlichen und reglementarischen Rahmenbedingungen zugestimmt hat, folgt nun Phase 2 der Länderprüfung. Diese soll im Herbst beginnen und die Praxis der Schweiz bei der Amtshilfe in Steuersachen unter die Lupe nehmen.

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