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Überwachung im Homeoffice: Wenn die Vorgesetzten zu Spionen werden

Spyhole in door
Wie bei einem Türspion erlauben gewisse Computerprogramme den unbemerkten Blick auf andere. © Thomas Kern/swissinfo.ch

Im Jahr 2020 ist die Nachfrage nach Tools zur Überwachung der Mitarbeitenden deutlich gestiegen – auch in der Schweiz. Das gibt Anlass zur Besorgnis; nicht zuletzt, weil das Rechtssystem des Landes nicht darauf vorbereitet ist.

Die Digitalisierung verändert die Arbeitswelt. Das Jahr 2020 hat diesen Wandel zementiert – besonders den Trend hin zum Homeoffice. Die Pandemie hat viele Menschen ermutigt oder gezwungen, aus der Ferne zu arbeiten. Auch in der Schweiz hat das Phänomen ein bisher nicht gekanntes Ausmass angenommen, und es wird erwartet, dass sich dieser Trend 2021 fortsetzt.

Wenn man sich das so anschaut, könnte die Begegnung zwischen der Digitalisierung und der Arbeitswelt eine schöne Geschichte mit einem Happy End sein. Nicht nur Produktivität und Mitarbeiterzufriedenheit gewinnen, sondern auch das Klima. Denn durch Homeoffice während der halben Woche kann der Ausstoss von Treibhausgasen um rund 54 Millionen Tonnen pro Jahr reduziertExterner Link werden. Und ganz nebenbei wird auch noch ein wesentlicher Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie geleistet.

Laut einer weltweiten Umfrage des Beratungsunternehmens GartnerExterner Link haben im März 2020 88% der Unternehmen die Telearbeit gefördert oder sogar zur Pflicht gemacht. Dies vor allem als Reaktion auf den Gesundheitsnotstand. Ziel war nicht nur, die Pandemie zu bekämpfen, sondern gleichzeitig die Einsätze der Mitarbeitenden und die Kontinuität der Dienste sicherzustellen.

In der Schweiz ergab eine Erhebung von DeloitteExterner Link, dass in den ersten Monaten des Jahres 2020 etwa die Hälfte der Angestellten von zu Hause aus arbeiteten und dabei nicht weniger produktiv waren als vor der Krise. Im Jahr davor lag der Anteil der Telearbeiter bei etwa 25%. Im dritten Quartal ist diese Zahl gemäss der Schweizerischen Arbeitskräfte-ErhebungExterner Link leicht gesunken.

Der Homeoffice-Trend wird sich aber 2021 fortsetzen: Das Beratungsunternehmen Global Workplace Analytics schätztExterner Link, dass auch im neuen Jahr 25 bis 30% der Mitarbeitenden weltweit an mehreren Tagen die Woche von zu Hause aus arbeiten werden.

Eine unperfekte Idylle

Der Fortschritt hat jedoch seinen Preis. Und dieses Mal zahlen ihn die Mitarbeitenden – mit ihrer Privatsphäre. Eine Auswertung der Plattform Top10VPNExterner Link, die VPN-Dienste auf der ganzen Welt analysiert und bewertet, ergab, dass die monatliche Nachfrage nach Überwachungssoftware seit Beginn der Pandemie um 51 Prozent gestiegen ist im Vergleich zum früheren Durchschnitt. Im April lag das Plus sogar bei 87 Prozent.

Auch in der Schweiz ist die Überwachung am Arbeitsplatz auf dem Vormarsch. Obwohl genaue Statistiken über die Aktivitäten privater Unternehmen fehlen, bestätigte der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB), dass das Phänomen in der Schweiz zunimmt und beobachtet wird.

“Während der Pandemie ist es zu einer Zunahme von Meldungen über die Verletzung der Privatsphäre am Arbeitsplatz gekommen. Wir sind uns des Problems bewusst und haben bei einem Unternehmen eine Untersuchung eingeleitet. Leider können wir keine weiteren Details bekanntgeben”, sagt Hugo Wyler, Sprecher des EDÖB, gegenüber swissinfo.ch.

Das Forschungsinstitut für Arbeit und Arbeitswelten der Universität St. Gallen hat zwischen Juni und September 2020 213 Schweizer Personalverantwortliche befragtExterner Link. Das Ergebnis: Die Mehrheit der Unternehmen investiert unabhängig von der Pandemie in so genannte HR-Analytics-Tools. Immerhin 10 Prozent gaben aber an, seit dem Ausbruch von Covid-19 “stark in den Ausbau von People Analytics Tools investiert” zu haben.

Die Umfrage ergab auch, dass, wer vor der Krise in diese Technologien investiert hat, dies auch danach tun wird und dass die Investitionen in Performance-Analytics-Lösungen gegenüber 2018 um 10 Prozent gestiegen sind.

Der Spion im Computer

Überwachungssoftware kann ein sehr breites Spektrum an Aufgaben ausführen und dabei jede Aktivität am Computer der Mitarbeitenden überwachen – von der Aufzeichnung getippter Wörter bis hin zur Überwachung des Bildschirms, der Internetsuche und der E-Mails.

Einige Software beinhaltet sogar Kameraüberwachung, Geolokalisierung, Audioaufzeichnung und Zugriff auf Mobiltelefone. Die beliebtesten Programme, darunter Hubstaff, Time Doctor und FlexiSPY, bieten die meisten dieser Funktionen.

Man working in home office
Der gläserne Mitarbeiter: Software kann alles überwachen, von den getippten Wörtern bis zur Überwachung des Bildschirms, der Internetsuche und der E-Mails. © Gaetan Bally/Keystone

Microsoft hat kürzlich eine Software namens Productivity Score auf den Markt gebracht. Sie war ursprünglich in der Lage, die Aktivitäten einzelner Mitarbeitender zu erfassen. So war es beispielsweise möglich, die Nutzung von Microsoft 365-Diensten und -Apps auf individueller Ebene zu überprüfen.

Das Programm löste grosse Bedenken bezüglich des Datenschutzes aus, so dass Microsoft gezwungen war, seinen Fokus zu korrigieren und einige Funktionen zurückzuziehen. Microsoft ist der weltweit umsatzstärkste Softwarehersteller. Seine Desktop-Betriebssysteme haben einen Marktanteil von über 75 Prozent, vor allem im Unternehmensbereich.

In einem MemoExterner Link, das im Internet veröffentlicht wurde, schreibt Jared Spataro, Vizepräsident von Microsoft 365: Das Unternehmen habe nicht nur die Namen der Benutzerinnen und Benutzer aus dem Produkt entfernt, sondern auch “die Benutzeroberfläche überarbeitet, um deutlicher zu machen, dass Productivity Score die unternehmensweite Verwendung von Technologien misst und nicht das Verhalten einzelner User”. Auf Nachfrage von swissinfo.ch zog Microsoft Schweiz es vor, keine weiteren Aussagen zu diesem Thema zu machen.

EDÖB-Sprecher Wyler betont, es sei wichtig, zu unterscheiden zwischen dem Überwachen von Personen, was nach Schweizer Datenschutzrecht verboten ist, und dem Sammeln von Informationen, ob Mitarbeitende ihren vertraglichen Pflichten nachkommen.

“Der Arbeitgeber hat nicht das Recht, die Arbeitnehmenden zum Beispiel während der Mittagspause zu überwachen, aber er kann untersuchen, was sie während der Arbeitszeit tun, ohne das individuelle Verhalten zu überwachen”, erklärt Wyler. Unternehmen sind jedoch verpflichtet, die Mitarbeitenden transparent über die von ihnen ausgewerteten Daten zu informieren.

Eine schmale Grenze

Die Grenze zwischen berechtigter Arbeitskontrolle und dem Verletzen der Privatsphäre ist schmal. So kann es zu missbräuchlichen Eingriffen kommen, die oft nicht einmal erkannt werden. Das Schweizerische Zivilgesetzbuch, das Arbeitsgesetz und das Bundesgesetz über den Datenschutz definieren das Recht auf Würde, Gesundheit und Privatsphäre der Arbeitnehmenden in der Schweiz.

Aber diese Gesetze sind technologieneutral. Das bedeutet, dass Unternehmen die Technologien frei wählen können, die für sie am besten geeignet sind, um bestimmte Ergebnisse zu erzielen, ohne Rücksicht auf ethische oder soziale Implikationen. Zudem definiert keines dieser Gesetze den Begriff Überwachung, was bei der Auslegung Interpretationsspielraum lässt.

“Die Schweiz ist weniger streng als andere europäische Länder, wenn es um den Datenschutz geht”, sagt David Vasella, Datenschutzanwalt in einer Kanzlei in Zürich. Die Risiken im Fall eines Verstosses seien hier viel geringer, Strafen würden selten verhängt und Mitarbeitende hätten weniger Anreiz, ihren Arbeitgeber zu melden.

Die deutlich strengere europäische Datenschutzverordnung hat in der Schweiz keine Gültigkeit. Vasella erklärt auch, dass es in der Schweiz keine pauschale Antwort auf die Frage “Darf mein Chef meine E-Mails einsehen?” gebe und vieles von der Branche abhänge.

Artikel 328 des Obligationenrechts (OR)Externer Link verpflichtet den Arbeitgeber dazu, “die Persönlichkeit des Arbeitnehmers zu achten und zu schützen” und schränkt die Verwendung von Personendaten ein.

Artikel 26 der Verordnung 3 zum ArbeitsgesetzExterner Link verbietet darüber hinaus den Einsatz von “Überwachungs- und Kontrollsysteme, die das Verhalten der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz überwachen sollen”.

Weiter heisst es in der Verordnung, sollten Überwachungs- oder Kontrollsysteme trotzdem erforderlich sein, dürften diese die Gesundheit und Bewegungsfreiheit der Beschäftigten nicht beeinträchtigen.

Das Bundesgesetz über den DatenschutzExterner Link ist eine wichtige Ergänzung zum Arbeitsrecht. Es definiert aber den Begriff der Überwachung nicht, auch nicht unter dem Gesichtspunkt der damit verbundenen Technologien.

Wegen dieser rechtlichen Unschärfe bewegt sich der Einsatz von Technologie in einer Grauzone, in der vieles möglich ist. “Technisch ist es für ein Unternehmen sehr einfach, Software auf seinen Computern zu installieren, welche die Arbeit der Mitarbeitenden überwachen kann. Diese Software funktioniert in gewisser Hinsicht wie Malware”, sagt Stefan Lüders, Leiter der Computersicherheit am Cern in Genf.

Auch Malware könne überwachen, was wir auf der Tastatur tippen und auf dem Bildschirm sehen. Zudem seien solche Programme in der Lage, die Kontrolle über das Mikrofon und die Kamera zu übernehmen.

Datacenter
“Technisch ist es für ein Unternehmen sehr einfach, Überwachungssoftware auf seinen Computern zu installieren”, sagt Stefan Lüders, Leiter der Computersicherheit am CERN in Genf. © Christian Beutler/Keystone

Big Brother stoppen

Um technisch machbare “Big-Brother”-Eingriffe zu vermeiden, dürften nur aggregierte Daten gesammelt werden, und die Überwachung müsse mit ethischen Aspekten vereinbar bleiben, sagt Jean-Pierre Hubaux, Leiter des Labors für Datensicherheit am Polytechnikum Lausanne. Er hält es zudem für wichtig, Gewerkschaftsvertretende einzubeziehen, damit diese die Versuchung der Überwachung im Auge behalten können.

Klare Gesetze bleiben jedoch kritisch, um die Grenzen der Technik im digitalen Zeitalter zu definieren. “Wir sollten uns immer fragen, welche Art von digitaler Gesellschaft wir aufbauen wollen. Ohne einen klar definierten Rechtsrahmen ist nichts illegal, und die Gesellschaft wird sich weiterhin der Technologie anpassen und nicht umgekehrt”, argumentiert Jean-Henry Morin, Professor für Informationssysteme und Servicewissenschaft an der Universität Genf.

Ab dem 1. Januar 2021 hat die Schweiz mit Daniel Markwalder einen neuen Beauftragten für die digitale Transformation. Doch sein Aufgabenbereich scheint sich auf die Digitalisierung der Bundesverwaltung zu beschränken. Laut Morin reicht die Ernennung nicht aus, um die wirklich wichtigen Themen anzugehen – nicht zuletzt, weil kein zusätzliches Budget bereitgestellt wurde. “Im Moment bauen wir eine neue digitale Welt auf, die auf alten Mustern basiert”, sagt er. “Das ist gefährlich, denn die Neudefinition der Anforderungen ist entscheidend.”

(Übertragen aus dem Italienischen: Mischa Stünzi)

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