Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

Irrungen und Wirrungen um Abzockerinitiative

Das Parlament stellt der Abzockerinitiative von Thomas Minder zwei Gegenvorschläge gegenüber - ein Novum in der Schweizer Geschichte. Keystone

Das Schweizer Stimmvolk wird sich zur Abzockerinitiative äussern können. Und es wird die Wahl haben zwischen der Initiative und einem direkten Gegenvorschlag. Darauf hat sich das Parlament nach vierjährigem Taktieren in letzter Minute geeinigt.

Die Abstimmung erfolgt voraussichtlich im kommenden Jahr. Nach jahrelangen hitzigen Debatten über die Lohn- und Bonusexzesse bei Managern von Grossunternehmen ist damit zu rechnen, dass es auch zu einer heissen Abstimmungskampagne kommt. Umso mehr als das Parlament eine noch nie da gewesene und verfahrene Situation geschaffen hat.

Das Schweizer Parlament stellt der Initiative “gegen die Abzockerei” von Unternehmer und Ständerat Thomas Minder zwei Gegenvorschläge entgegen: einen direkten und einen indirekten. “Das ist das erste Mal in der 121-jährigen Geschichte der eidgenössischen Volksinitiativen”, wetterte Minder, der im vergangenen Oktober in die kleine Kammer gewählt worden war, am Donnerstag während der Parlamentsdebatte.

Den Entscheid des Parlamentes bezeichnete der Kommissionssprecher des Ständerates, Pirmin Bischof, als “letzten Akt einer unendlichen Geschichte”. Das zeigt die verzwickten Manöver, die das Parlament machte, um den stark unterschiedlichen und gewichtigen Interessen gerecht zu werden.

Komplizierter Kompromiss

Die Linke forderte zwar noch schärfere Massnahmen gegen die Abzockerei, doch erklärte sie sich bereit, lieber die Minder-Initiative zu unterstützen, statt gar nichts zu haben.

Die Mitte-Rechts-Mehrheit dagegen wollte den Bedürfnissen der Wirtschaft entgegenkommen, welche die Initiative klar ablehnt. Diese verlangt nämlich eine Stärkung der Aktionärsrechte um zu verhindern, dass die Manager von an der Schweizer Börse kotierten Aktiengesellschaften sich selber unverhältnismässig hohe Löhne und Boni auszahlen.

Andererseits sollte verhindert werden, die Initiative ohne Gegenvorschlag zur Abstimmung zu bringen und sie zur Ablehnung zu empfehlen. Die Rechte fürchtete sich vor der Wut des Volkes auf die Abzocker und einer möglichen Annahme der Initiative.

Nach vier Jahren von Vorschlägen und Gegenvorschlägen, die zwischen den beiden Kammern und ihren Kommissionen hin und her gingen, hatte das Parlament in der März-Session einer Revision des Aktienrechtes als indirekten Gegenvorschlag zugestimmt. Diese Reform wurde fast einstimmig gutgeheissen. Die einzige Stimme dagegen war jene von Ständerat Thomas Minder.

Im indirekten Gegenvorschlag wurde die Mehrheit der Initiativforderungen aufgenommen, allerdings in weniger rigider Form. Die Idee ist, die Aktionärsrechte zu stärken, ohne dabei die Freiheit der Unternehmen zu sehr einzuschränken.

Während die Initiative zum Beispiel ein totales Verbot von vergoldeten Abfindungen und Vorausvergütungen fordert, sieht der parlamentarische Gegenvorschlag Ausnahmen vor.

Die Initiative verlangt weiter, dass die Generalversammlung der Aktionäre jährlich über die Gesamtsumme aller Vergütungen an Verwaltungsrat, Beirat und Geschäftsleitung abstimmen kann. Der Gegenvorschlag lässt dagegen für die Generalversammlung die Möglichkeit offen zu entscheiden, ob die Abstimmung zwingenden oder nur konsultativen Charakter hat.

Die Initiative bestimmt auch das Strafmass für die Übertretung der vorgesehenen Verfügungen – Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren und Geldstrafe bis zu sechs Jahresvergütungen. Das Parlament wollte davon jedoch nichts wissen, weil dies nicht zum Aktionärsrecht gehöre.

Versteuern der Boni über 3 Millionen

Die Revision des Aktienrechts ist im Moment eingefroren: Zuerst muss der Ausgang der Abstimmung über die Volksinitiative “gegen die Abzockerei” abgewartet werden. Die Revision tritt nur in Kraft, falls die Initiative nicht angenommen wird.

Zusammen mit der Initiative wird dem Stimmvolk der unmittelbare Gegenvorschlag des Parlaments vorgelegt (Bonussteuer). Dieser dient als Ergänzung zur Revision des Aktienrechts. Der Gegenvorschlag möchte in der Verfassung festlegen, dass Boni über 3 Millionen Franken pro Person nicht mehr als geschäftsmässig begründeter Aufwand erachtet werden – und demnach vom Unternehmen versteuert werden müssen.

Das Ziel besteht also darin, die Unternehmen zu demotivieren, astronomische Bonus-Summen an ihre oberste Führung auszuzahlen. Dazu kommt, dass diese Regel für alle Unternehmen gelten würde, nicht nur für die an den Schweizer Börsen kotierten.

Eine Mehrheit im Parlament steht zwar hinter diesem Bonussteuer-Vorschlag, aber Einstimmigkeit gibt es keine. Die Wirtschaft ist dagegen, weil sie findet, der Vorschlag schade den Unternehmen und den Aktionären. Politisch vertreten wird diese Position von der Freisinnig-Demokratische Partei (FDP) und der Schweizerischen Volkspartei (SVP).

“Dies wird zu einer Zunahme der steuerlichen Belastung bei Unternehmen führen”, sagt der Bündner FDP-Ständerat Martin Schmid. Das schade dem Werkplatz Schweiz. Ausserdem, so findet Schmid, helfe eine Bonussteuer nicht bei der Bekämpfung übertriebener Ausschüttungen von Geldern an die Führungsspitzen von Grossunternehmen. Er bezweifelt sogar einen inhaltlichen Zusammenhang zwischen der Initiative von Thomas Minder und der Bonussteuer, die als direkter Gegenvorschlag zur Initiative gedacht ist.

Für Christian Levrat, Präsident der Sozialdemokratischen Partei (SP) und Ständerat, dient die Idee als “zusätzliche Motivation”, um die Ausschüttung goldener Boni zu bremsen. Gegenüber swissinfo.ch sagt er, es handle sich um “eine konkrete Massnahme, die es erlaubt, sofort gegen übertriebene Bonus-Vergaben zu kämpfen”.

Das Stimmvolk kann sowohl die Initiative als auch den direkten Gegenvorschlag annehmen oder ablehnen respektive eine Vorlage annehmen und die andere ablehnen. Deshalb wird der Abstimmende in einer Zusatzfrage aufgefordert, seine Präferenz für eine der Vorlagen anzugeben, im Fall einer Annahme beider Vorlagen durch Volk und Stände.

Vor dem Hintergrund der Diskussion über exorbitante Boni für Verwaltungsräte und Geschäftsleitungen lancierte der Schaffhauser Unternehmer Thomas Minder, der damals noch nicht im Ständerat war, im Oktober 2006 die “Volksinitiative gegen die Abzockerei”.

Gegenüber swissinfo.ch sagte der heutige, parteilose Ständerat, er habe den Initiativtext, der 24 Vorschläge enthält – wahrscheinlich eine Rekordzahl für eine Initiative – , während zwei Jahren vorbereitet.

Die Initiative:

Zum Schutz der Volkswirtschaft, des Privateigentums und der Aktionärinnen und Aktionäre sowie im Sinne einer nachhaltigen Unternehmensführung regelt das Gesetz die im In- oder Ausland kotierten Schweizer Aktiengesellschaften nach folgenden Grundsätzen:

Die Generalversammlung stimmt jährlich über die Gesamtsumme aller Vergütungen (Geld und Wert der Sachleistungen) des Verwaltungsrates, der Geschäftsleitung und des Beirates ab. Sie wählt jährlich die Verwaltungsrats-Präsidentin oder den Verwaltungsrats-Präsidenten und einzeln die Mitglieder des Verwaltungsrates und des Vergütungs-Ausschusses sowie die unabhängige Stimmrechtsvertreterin oder den unabhängigen Stimmrechtsvertreter. Die Pensionskassen stimmen im Interesse ihrer Versicherten ab und legen offen, wie sie gestimmt haben.

Die Organmitglieder erhalten keine Abgangs- oder andere Entschädigung, keine Vergütung im Voraus, keine Prämie für Firmenkäufe und -verkäufe und keinen zusätzlichen Berater- oder Arbeitsvertrag von einer anderen Gesellschaft der Gruppe. Die Führung der Gesellschaft kann nicht an eine juristische Person delegiert werden.

Die Statuten regeln die Höhe der Kredite, Darlehen und Renten an die Organmitglieder, deren Erfolgs- und Beteiligungspläne und deren Anzahl Mandate ausserhalb des Konzerns sowie die Dauer der Arbeitsverträge der Geschäftsleitungsmitglieder.

Widerhandlung gegen die Bestimmungen wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren und Geldstrafe bis zu sechs Jahresvergütungen bestraft.

In einer vom Wirtschaftsdachverband economiesuisse in Auftrag gegebenen Umfrage des Forschungsinstituts gfs.bern sprachen sich 54% der Befragten für die Abzockerinitiative aus, jedoch lediglich 30% zugunsten einer Bonussteuer.

Die von der Neuen Zürcher Zeitung veröffentlichten Zahlen wurden von economiesuisse gegenüber swissinfo.ch bestätigt. Der Wirtschaftsdachverband wird eine Abstimmungskampagne gegen beide Vorlagen durchführen.

(Übertragung aus dem Italienischen: Jean-Michel Berthoud)

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

Mehr: JTI-Zertifizierung von SWI swissinfo.ch

Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!

Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft