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Wurde Huber zum Sündenbock gemacht?

Noch immer wartet Niklaus Huber auf eine Erklärung, warum er bei der Kontrollstelle für Geldwäscherei entlassen wurde. Keystone

Der Konflikt zwischen dem Departement Villiger und dem früheren Chef der Geldwäscherei-Kontrollstelle, Niklaus Huber, spitzt sich zu. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hiess eine Beschwerde gut, in der Huber die Verletzung von Ausstands-Pflichten vorgeworfen wurde. Huber findet sich unfair behandelt.

Die Geschichte ist verworren. In der Pendlerzeitung “Metropol” schreibt der heutige Hotelier und frühere SP-Präsident Peter Bodenmann: der Fall Huber habe etwas Gemeinsames mit dem Fall Meili. Damals wurde der aufmerksame Wachtmann Meili – er fand Akten aus dem Zweiten Weltkrieg, die vernichtet werden sollten, obwohl das damals nicht gemacht werden durfte. Meili machte den “Faux-pas” publik und wurde von der Schweizer Grossbank UBS entlassen. Der Rest ist Geschichte.

Auch der Chef der Chef der Geldwäscherei-Kontrollstelle, Niklaus Huber wurde entlassen. Böse Zungen sagen, weil er die Arbeit bei der Kontrollstelle zu ernst nahm. Diese Kontrollstelle ist eine der umstrittensten Stellen in der Schweiz, da sie sich selber in einem sehr heiklen Bereich, der Geldwäscherei, kontrolliert. Nun musste Huber gehen und offiziell musst er gehen, weil er die Ausstandspflichten verletzt hat. Was ist geschehen?

Das fortschrittliche Geldwäscherei-Gesetz in der Schweiz wird von sogenannten Selbstregulier-Organisationen (SRO) umgesetzt. Das heisst, die Finanzintermediäre kontrollieren sich selber. Es ist keine Bundesstelle, die das tut. Das Eidgenössische Finanzdepartement ist lediglich so etwas wie eine übergeordnete Instanz, die aber Geldgeschäfte nicht auf “Geldwäscherei” überprüft, sondern lediglich in Erscheinung tritt, wenn die SRO Meldung erstattet. Das Finanzdepartement entscheidet, welche Organisation eine solche SRO werden darf.

Nun wurde einer dieser Organisationen mit Namen Fifa (nicht zu verwechseln mit dem Weltfussball-Verband) die Anerkennung verweigert.

Darauf hat Fifa geklagt. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat daraufhin eine Beschwerde des Zürcher Rechtsanwalts Werner Stauffacher gegen den Entscheid der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) von Ende März 2000 gutgeheissen, mit dem der Selbstregulierungs-Organisation Fifa die Anerkennung verweigert worden war, wie die Fifa in Zürich mitteilte.

Hubers Nachtarbeit

Aus dem Beschwerde-Entscheid geht hervor, dass der damalige Leiter der Kontrollstelle, Huber, seine Ausstandspflichten verletzt haben soll. Huber habe den Anerkennungs-Entscheid für die SRO zum Teil in Nachtarbeit von einem positiven in einen negativen Entscheid umgeschrieben, ergänzte Stauffacher im Schweizer Radio DRS.

Im EFD wollte man sich zu diesem Sachverhalt auf Anfrage nicht äussern. In einer kurzen Mitteilung heisst es lediglich, die Beschwerde sei wegen Verfahrensmängeln gutgeheissen und die ursprüngliche Verfügung der Nichtanerkennung des Vereins Selbstregulierung der Finanzfachleute (Fifa) sei aufgehoben worden. Der Fall gehe jetzt zur Neubeurteilung an die Kontrollstelle zurück.

Huber selber wertet den Vorfall als in höchstem Masse rufschädigend, wie er auf Anfrage sagte. Er habe nie materiell in den Anerkennungs-Entscheid eingegriffen. Er habe vielmehr seinen damaligen Vorgesetzten Ulrich Gygi darauf aufmerksam gemacht, dass er das Gesuch für die Anerkennung der SRO Fifa nicht weiter behandeln wolle, weil er in dieser Sache befangen sei.

Und noch etwas sagte der entlassene Huber: Er lege Wert auf die Feststellung, dass die Angelegenheit SRO Fifa in keiner Art und Weise zu seiner Kündigung als Leiter der Kontrollstelle beigetragen habe und fordert, dass nun auch die wahren Hintergründe seiner Kündigung durch eine unabhängige Instanz untersucht würden.

Urs Maurer und Agenturen

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