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Zählmaschinen und Waagen erlaubt

Waagen können ab sofort bei Abstimmungen eingesetzt werden. Keystone

Bei eidgenössischen Abstimmungen dürfen die Gemeinden ab sofort Zählmaschinen und Präzisionswaagen einsetzen.

Der Bundesrat hat beschlossen, technische Hilfsmittel zum Stimmenzählen unter bestimmten Voraussetzungen generell zuzulassen.

Über die Bücher gehen musste die Landesregierung nach den Erfahrungen mit der Abstimmung vom 24. November 2002 über die Asyl-Initiative der SVP.

Das sehr knappe Abstimmungsergebnis weckte Zweifel gegenüber den unbewilligten technischen Hilfsmitteln beim Stimmenzählen.

Zahlreiche Gemeinden hatten die Resultate mit Zählmaschinen und in zwei Fällen – in den Städten Bern und Thun – mit Waagen ermittelt.

Keine Bewilligung

Dieses Vorgehen war nicht ganz sauber. Das geltende Recht verlangt nämlich für den Einsatz technischer Hilfsmittel zum Stimmenzählen ausdrücklich eine Bewilligung des Bundesrates.

Um eine solche Genehmigung hat indessen ausser Genf (2001) und Obwalden (1973) noch nie ein Kanton ersucht.

In der Folge ersuchte die Bundeskanzlei die Kantone, die “technisch” ermittelten Ergebnisse vom 24. November durch die Gemeinden von Hand nachzählen zu lassen. Diese Nachzählungen haben laut Bundeskanzlei die Zuverlässigkeit der eingesetzten Hilfsmittel vollauf bestätigt.

Pragmatische Lösung



Gemeinsam mit den Kantonen fand der Bundesrat nun eine “pragmatische, rechtlich abgestützte und leicht umsetzbare” Regelung. Diese lässt Zählmaschinen und Präzisionswaagen zu, die den rechtlichen Bestimmungen entsprechen, von den zuständigen Behörden zugelassen werden und geeicht sind.

Für Zählmaschinen, wie sie in Geldinstituten eingesetzt werden, verfügen Kantone und Gemeinden ab sofort über eine generelle Genehmigung.

Präzisionswaagen müssen vom Bundesamt für Metrologie und Akkreditierung (METAS) geprüft und zugelassen werden. Zuständig für Kontrolle und Eichung der Messmittel sind die kantonalen Eichämter.

Beim Einsatz von Präzisionswaagen muss unmittelbar vor der Auszählung der Stimmen mit einer bekannten Anzahl Stimmzettel (z.B. 100 Stück) ein Referenzgewicht eruiert werden. Periodisch und nach Abschluss der Zählung ist zu prüfen, dass es keine Abweichungen von diesem Referenzwert gibt.

Zuverlässigkeit zentral



Für den Bundesrat ist die Zuverlässigkeit der Methoden zum Ermitteln der Abstimmungsresultate zentral. Nur wenn keine Zweifel am System bestünden, hätten Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Vertrauen in die demokratischen Prozesse und letztlich in die staatlichen Institutionen überhaupt.

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