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Zentrales Waffenregister vom Tisch

Wer Waffen kauft, wird auch künftig nicht zentral registriert. Keystone

Der Nationalrat hat seine Linie gegen ein strengeres Waffengesetz behalten: Das Nein der Grossen Kammer bedeutet das defintive Aus für ein nationales Waffenregister.

Chancenlos blieb auch eine Ausdehnung der Waffenerwerbsschein- und der Markierungspflicht, wie sie die Linke forderte.

Bei der Diskussion um die Änderung des Waffengesetzes herrschten in der Grossen Kammer klare Verhältnisse. Die Linke sah sich den vereinten Bürgerlichen gegenüber und wurde bei sämtlichen Anträgen überstimmt. So auch bei einem ihrer Hauptanliegen, der nationalen Waffendatenbank, in der sämtliche Feuerwaffen registriert werden sollten.

Josef Lang von den Grünen erinnerte dabei an das Attentat im Zuger Kantonsparlament vom 27. September 2001 mit 14 Toten, das mit einem solchen Waffenregister eventuell hätte verhindert werden können.

Zug allein auf weiter Flur

So hatte denn auch der Kanton Zug in der Vernehmlassung ein solches Register begrüsst. Er war allerdings der einzige, wie Justizminister Christoph Blocher sagte. Er vertrat die Meinung, dass ein solches Register einen grossen Aufwand bei kleinem Nutzen bringe.

Für die Schützen wäre ein solches Register untragbar und provozierend, sagte Theophil Pfister von der Schweizerischen Volkspartei (SVP). Es würde “eine Kriminalisierung der Bevölkerung ohnegleichen” bedeuten und auch dem Schwarzmarkt Auftrieb geben. Mit 95 zu 65 Stimmen wurde das Waffenregister abgelehnt.

Serie von Niederlagen

Zuvor war die Linke schon mit einer Reihe von Anträgen unterlegen. Bei der Waffenerwerbsscheinpflicht wollte sie die Ausnahmen stark begrenzen und beispielsweise auch Sport- und Jagdgewehre oder Soft-Air- und Druckluftwaffen dieser Pflicht unterstellen. Der Rat stimmte aber klar gegen diesen “Todesstoss für das Gesetz”, wie Blocher den Antrag bezeichnet hatte.

Bei der Markierungspflicht verlangte die linke Kommissionsminderheit eine Ausdehnung auf die Besitzer von Feuerwaffen, um so die Rückverfolgbarkeit zu verbessern. Die bürgerliche Mehrheit blieb aber bei der Version des Bundes- und des Ständerats, die eine Markierungspflicht nur für Hersteller vorsieht.

Die Grünen wollten wegen Missbrauchsgefahr die Regelung zur leihweisen Abgabe von Sportwaffen an unmündige Personen streichen. Diese betrifft junge Schützen, denen damit erlaubt wird, Waffen beispielsweise bei ihrem Schützenverein auszuleihen. Hier waren allerdings auch die Sozialdemokraten (SP) der Auffassung, dass dieser Artikel im Gesetz bleiben soll.

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Nationalrat

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Der Nationalrat ist die Schweizer Parlamentskammer (Legislative) der Volksvertreter oder Abgeordneten (Grosse Kammer). Der Rat zählt 200 Parlamentarierinnen und Parlamentarier und vertritt das Schweizer Volk. Auf je 35’000 Einwohnerinnen und Einwohner eines Kantons kommt derzeit ein Mitglied im Nationalrat. Das einzelne Ratsmitglied wird “Nationalrat” oder “Nationalrätin” genannt. Nationalrat und Ständerat bilden zusammen die Vereinigte Bundesversammlung…

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Das Gewehr im Schrank

Die SP scheiterte dafür noch mit einer Forderung, wonach der Bund die Rückgabe von Waffen aktiv fördern soll. Die Beratung soll am kommenden Donnerstag im Nationalrat fortgesetzt werden. Noch ausstehend ist unter anderem ein Minderheitsantrag von links, wonach Armeewaffen nicht mehr bei den Wehrmännern zu Hause aufbewahrt werden sollen.

Das revidierte Gesetz erfasst nebst den herkömmlichen Schusswaffen auch Imitations-, Druckluft-, Schreckschuss- und Soft-Air-Waffen. Es verbietet den anonymen Verkauf von Waffen, etwa über Internet oder Inserate. Es enthält zudem ein Verbot für mit Missbrauchsabsicht getragene gefährliche Gegenstände wie Baseballschläger, Metallrohre oder Veloketten.

swissinfo und Agenturen

Die Revision umfasst Massnahmen, die von Parlament und Volk bereits beim Ja zu Schengen gutgeheissen wurden, aber noch nicht in Kraft gesetzt sind.

Dies betrifft namentlich die Markierungspflicht für Waffenhersteller, schärfere Bestimmungen zu Verkäufen zwischen Privaten und bei der Vererbung von Waffen sowie das Verbot von Serienfeuerwaffen und Handgranaten.

Das Gesetz verbietet auch den waffenähnlichen Einsatz von gefährlichen Objekten wie Baseballschlägern oder Fahrradketten etc.

Die Grünen und die Jungsozialisten haben eine Volksinitiative zum Schutz vor Waffengewalt angekündigt.

Sie hat zum Ziel, dass Armeewaffen nur noch auf Militärarealen und nicht mehr bei den Wehrmännern zuhause im Schrank aufbewahrt werden dürfen. Zweites Ziel ist die Schaffung eines nationalen Waffenregisters.

Über die Lancierung wird am 23. März entschieden. Sozialdemokraten, die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GsoA) und der Schweizerische Friedensrat könnten die Initiative unterstützen.

Die Unterschriftensammlung soll Ende Juni starten.

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