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Zu viele Geschäfte: Schweizer Bundesrichter bekräftigen Forderung nach Entlastung

Die Geschäftlast des Bundesgerichtes in Lausanne hat im vergangenen Jahr wieder zugenommen. Die Zahl der neuen Fälle stieg auf 5'415. Die Bundesrichter bekräftigen in ihrem Jahresbericht 1999 die Forderung nach Entlastungsmassnahmen.

Die Geschäftlast des Bundesgerichtes in Lausanne hat im vergangenen Jahr wieder zugenommen. Die Zahl der neuen Fälle stieg auf 5’415. Die Bundesrichter bekräftigen in ihrem Jahresbericht 1999 die Forderung nach Entlastungsmassnahmen.

In den letzten fünf Jahren gingen beim Bundesgericht in Lausanne durchschnittlich 5’606 Fälle ein, wie es in dem am Donnerstag (17.02.) veröffentlichten Bericht heisst. Nach dem Höchststand von 5’435 Fällen 1997 wurden 1998 noch 5’278 Eingänge registriert. Letztes Jahr stieg die Zahl wieder auf 5’415. Erledigt wurden 5’606 Fälle, 1’593 Fälle wurden auf dieses Jahr übertragen.

Die Belastung des Bundesgerichtes habe sich Anfang der 80er Jahre von rund 3’000 Fällen auf rund 4’000 Fälle erhöht und sei Anfang der 90er Jahre erneut massiv von rund 4’000 auf rund 5’200 Fälle gestiegen, hält der jüngste Jahresbericht des Bundesgerichts weiter fest. Die Zahl von 30 Richtern sei dagegen gleich geblieben. Trotz Entlastungen durch verbesserte Infrastruktur und den starken Ausbau der Zahl der juristischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sei die Zahl der Fälle pro Gerichtsmitglied eindeutig zu gross.

Besonders akut sei die Lage für die Abteilungspräsidenten geworden. Im Berichtsjahr hatten sie über 1’200 Fälle zu verantworten, während Jahrzehnten waren es zuvor nur 500 bis 600 gewesen. Solche Geschäftszahlen – so der Jahresbericht des Bundesgerichts – überstiegen eine angemessene Belastung bei weitem.

Die Justizreform, über die am kommenden 12. März abgestimmt wird, soll das Bundesgericht entlasten. Wichtige Entlastungsmassnahmen seien aber gestrichen worden, bedauern die obersten Richter. Zudem drohe das vom Bundesgericht dringend erwartete Bundesgerichtsgesetz eine weitere Verzögerung zu erfahren.

“Trotz dieser Rückschläge müssen die Entlastungsmassnahmen weiterhin ein erstrangiges Anliegen des Gesetzgebers bleiben”, betonen die Bundesrichter. Vordringlich sei die mit der Initiative der Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) der Eidgenössischen Räte angestrebte Teilrevision, mit der unbestrittene oder kaum bestrittene Entlastungsmassnahmen rasch realisiert werden sollen.

Der Ständerat, die kleine Kammer des Schweizer Parlaments, hat der entsprechenden GPK-Intiative am vergangenen 9. Dezember Folge gegeben. Im Zentrum dieses Vorstosses steht die Entlastung des Bundesgerichts von den direkten Prozessen im Zivil- und im öffentlichen Recht, darüber hinaus aber auch von Bundesstrafprozessen.

Diese sollten rasch an ein unterinstanzliches Gericht gewiesen werden, heisst es im Jahresbericht. Ziel müsse sein, dass das Bundesgericht in keinem Fall mehr erste richterliche Instanz sei, ausser bei Streitigkeiten zwischen Bund und Kantonen oder zwischen Kantonen.

SRI und Agenturen

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