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Zugespitzte Medien-Titel:Verfälschung des Sachverhaltes nicht erlaubt

Signet Presserat. http://www.presserat.ch/

Zugespitzte Titel und Leadzeilen dürfen den Sachverhalt des folgenden Artikels oder Beitrags nicht verfälschen. Dies hält der Presserat in einer Stellungname vom Freitag (10.11.) fest.

Der Presserat weist darauf hin, dass Medienberichte nicht immer vollständig gelesen würden. Deshalb genüge eine Relativierung im Text nicht. Ein Teil des Publikums könnte durch zugespitzte Titel und Leadzeilen einen falschen Eindruck erhalten.

Der Tessiner Fall

Im März dieses Jahres berichtete die Zeitung “La Regione” mit Namensnennung über die Verhaftung eines Exponenten der Tessiner Hanfszene. Die satirische Wochenzeitung “Il Diavolo” gelangte daraufhin an den Presserat und rügte eine Verletzung der Unschuldsvermutung. Aus Titel und Untertitel gehe nicht hervor, dass es sich einstweilen um Vorwürfe der Strafverfolgungs-Behörde handelte. “La Regione” machte geltend, dies sei im Text eindeutig erkennbar.

Der Presserat kam nun zum Schluss, ein Medienbericht über Vorwürfe der Strafuntersuchungs-Behörden habe in der gesamten Aufmachung wie auch in einzelnen Stellen zu vermeiden, dass das Ergebnis der Strafuntersuchung vorweggenommen werde. Unzulässige Zuspitzungen in Titel und Lead könnten dazu führen, dass ein Teil des Publikums einen tatsachenwidrigen Eindruck erhalte.

swissinfo und Agenturen

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