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Zuviel Jugendschutz im Arbeitsgesetz?

Nachtleben bei jungen Leuten gestattet - Nachtarbeit verboten. Keystone

Die geplante Revision des schweizerischen Arbeitsrechts will das Jugendschutzalter senken.

Gewerkschaften, Jugend-Organisationen und linke Parteien beklagen eine Verschlechterung des Jugendschutzes. Bürgerliche Parteien und Arbeitgeber sehen keine Probleme.

Gewerkschaften und Jugendverbände haben die Herabsetzung des Schutzalters für jugendliche Arbeitnehmer auf 18 Jahre als unsinnig, gefährlich und kontraproduktiv kritisiert. Sie forderten am Freitag in Bern vom Bundesrat, die Vorlage zurückzuziehen und im Gegensatz dazu den Jugendschutz zu verbessern.

Der Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB), Paul Rechsteiner, sprach von einem “schwarzen Tag für die Jugendlichen”. Mit harschen Worten kritisierte er den Vollzugsnotstand im geltenden Jugendschutz.

Gastgewerbe: viele Mehrstunden

Allen voran im Gastgewerbe würden die heutigen Vorschriften kaum eingehalten. Dort arbeiteten 60% der Jugendlichen an vier oder mehr Tagen im Monat länger als neun Stunden, 46% arbeiteten sogar öfters länger als zwölf Stunden. Das heutige Gesetz aber verbietet für Lehrlinge unter 20 Jahren über neunstündige Arbeitstage.

Die Herabsetzung des Schutzalters würde daher die Probleme auf dem Lehrlingsmarkt im Gastgewerbe weiter verschärfen, wie Juan Gonzalvez von der Hotel und Gastro Union ausführte. Lehren als Servicefachangestellte oder Koch seien im Vergleich zu anderen Berufsausbildungen bereits jetzt sehr unattraktiv.

SGB-Sektretärin Regula Rytz führte die Folgen der Herabsetzung des Schutzalters auf: Verkürzte Ruhezeit, massiv längere Arbeitstage, mehr Überstunden, mehr Nacht- und Sonntagsarbeit sowie gefährliche Arbeiten.

Mehr Rentabilität

“Wer heute das Jugendschutzalter senken will, hat nicht die Qualität der beruflichen Grundausbildung im Auge sondern schlicht die höhere Rentabilität jugendlicher Arbeitskräfte”, sagte Rytz.

Die Senkung des Schutzalters öffne Tür und Tor zu einer weiteren Flexibilisierung der Arbeitsverhältnisse Jugendlicher, befürchtet Jean Christoph Schwaab von der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV). Die Schweizer Jugend wehre sich entschlossen gegen diese Verschlechterung der Arbeitsbedingungen.

Alexander Tschäppät, Präsident des Kaufmännischen Verbandes Schweiz (KV), sieht durch eine Herabsetzung des Schutzalters gar die gesellschaftliche Integration der Jugendlichen gefährdet.

Wegen vermehrter Abend- und Sonntagsarbeit hätten junge Leute weniger Zeit für Weiterbildung, Sport, Vereine und Freunde. Die Gesundheitsrisiken würden grösser, was auch eine Studie der Universität Lausanne gezeigt hätte.

Am Sonntag läuft die Vernehmlassung (Konsultation) zur Senkung des Schutzalters ab. Auch die Stiftung pro juventute, die Schweizerische Bischofskonferenz, der Evangelische Kirchenbund sowie die Erziehungsdirektorenkonferenz haben sich gegen die pauschale Herabsetzung des Schutzalters auf 18 Jahre ausgesprochen.

Ausgang versus Sonntagsarbeit

Gewerbe, Arbeitgeber und bürgerliche Parteien hingegen begrüssen die Senkung. Eine Anpassung der Schutzvorschriften an die rechtliche Mündigkeit sei nötig.

Für den Arbeitgeberverband werden mit der Herabsetzung des Schutzalters Benachteiligungen von Absolventen zweijähriger Lehren aufgehoben. Freisinnige und Schweizerische Volkspartei teilten ihre Zustimmung mit, ohne diese näher zu begründen.

Auch die Christlichdemokratische Volkspartei stimmte der Senkung grundsätzlich zu, bestand allerdings auf gewissen Schutzvorschriften für Lehrlinge. Positiv äusserten sich auch viele Kantone. Knapp zwei Drittel von ihnen waren schon bei der ersten Vernehmlassung für die Senkung gewesen.

“Es ist nicht nachvollziehbar, warum sich Jugendliche bis zum Morgengrauen auswärts vergnügen dürfen, Sonntagsarbeit aber aus Jugendschutzgründen nicht möglich sein soll”, schreibt der Schweizerische Gewerbeverband (SGV).

Diese Argumentation sei “an den Haaren herbeigezogen”, sagt Mario Antonelli, Jugendsekretär des KV. “Sie zeigen, dass es nicht viele Argumente für eine Herabsetzung des Jugendschutzalters gibt und dass die Befürworter nicht viel von der Realität der Jungen verstehen.”

Der Bundesrat hatte die neuen Bestimmungen zum Jugendschutz im Arbeitsrecht im August 2002 in die Vernehmlassung geschickt und dabei festgestellt, dass vielfach eine Herabsetzung des Schutzalters gewünscht wird. Deshalb wollte er vorerst diese Frage klären.

Zurzeit gelten im Arbeitsrecht Jugendliche bis zum 19. Altersjahr und Lehrlinge bis zum 20. Altersjahr als besonders geschützt. Der Bundesrat plant zudem eine eigene Jugendschutz-Verordnung zum Arbeitsrecht.

swissinfo und Agenturen

Heutiges Recht: Jugendschutz bis zum 19. Lebensjahr, bei Lehrlingen bis zum 20. Lebensjahr
Geplantes Recht: Jugendschutz für alle bis zum 18. Lebensjahr

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