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Zwangsmassnahmen gegen Iran

Die Schweizer Regierung verhängt gegen Iran neue Zwangsmassnahmen wie Liefer- und Exportverbote sowie die Sperrung von Geldern von Unternehmen und Personen.

Der Bundesrat setzt mit dieser Verordnung eine Resolution des UNO-Sicherheitsrats vom 3. März um. Als UNO-Mitglied ist die Schweiz verpflichtet, die Beschlüsse des Sicherheitsrats durchzuführen.

Die Landesregierung verhängt gegen Iran ein Lieferverbot für nuklearrelevante Dual-Use-Güter wie gewisse Werkzeug-Maschinen, ein Exportverbot für bestimmte Drohnen und Marschflugkörper sowie die Sperrung von Geldern und Vermögenswerten von iranischen Unternehmen und 13 Einzelpersonen.

Das bereits in einer früheren Resolution vom UNO-Sicherheitsrat beschlossene Beschaffungsverbot für Rüstungsgüter aus dem Iran wurde nun ebenfalls in die Verordnung aufgenommen.

Die Schweiz hat es bisher gestützt auf das Kriegsmaterial- und Waffengesetz umgesetzt.

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