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Zwei neue Status für Asylsuchende

An Stelle der heute vorläufigen Aufnahme sollen zwei neue Status geschaffen werden.

Asylsuchende, welche die Flüchtlingseigenschaft nicht erfüllen, deren Wegweisung von den Schweizer Behörden jedoch als unzulässig oder unzumutbar erklärt wurde, erhalten neu eine humanitäre Aufnahme. Diese beinhaltet insbesondere einen besseren Zugang zum Arbeitsmarkt.

Straffällige Personen oder Flüchtlinge, die ihre Identität verschweigen, sind jedoch von diesem Status ausgeschlossen.

Personen, bei denen der Vollzug der Wegweisung unmöglich ist, erhalten eine provisorische Aufnahme.

Der Direktor des Bundesamtes für Flüchtlinge, Jean-Daniel Gerber, illustrierte anhand von Beispielen, wann eine Rückweisung nicht zumutbar oder unzulässig ist.

Wenn beispielsweise jemand eine medizinische Behandlung vornehmen müsse und eine Rückweisung praktisch den sicheren Tod bedeuten würde, erhalte diese Person eine humanitäre Aufnahme.

Das Gleiche gelte für eine Frau mit Kindern, die in ihrer Heimat über keine Perspektive verfüge, keine Verwandten und kein Geld mehr habe. Eine Rückweisung einer Frau, die Ehebruch begangen habe und in ihrem Heimatland dafür gesteinigt würde, wäre laut Gerber gestützt auf das Völkerrecht unzulässig.

swissinfo und Agenturen

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