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Zwölf Jahre Haft für Nicolas Hänggi und Silvio Giovanoli

Nicolas Hänggi (l.) und Silvio Giovanoli (r.) Ende Juli vor dem Gerichtssaal in Puerto Barrios. Keystone

Die beiden Schweizer Nicolas Hänggi und Silvio Giovanoli sind von einem Gericht in Guatemala wegen Drogenhandels zu je zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Ihr Fall beschäftigt die Justiz schon seit über drei Jahren.

Das Gericht in der Hafenstadt Puerto Barrios musste den Fall der beiden im April 1997 verhafteten Schweizer nach langem Hin und Her neu aufrollen.

Es fällte in dem am Freitag (25.08.) eröffneten Urteil einen Schuldspruch und verurteilte den 25-jährigen Hänggi und den 33-jährigen Giovanoli zu je zwölf Jahren Haft und einer Busse von umgerechnet je gut 10’000 Franken.

Ihnen wird die Beteiligung an einem Kokainschmuggel nach Europa im Wert von 100 Mio. Dollar vorgeworfen. Acht Jahre Haft erhielt ein früherer Polizeichef der Stadt Antigua.

Der Schweizer Konsul Jakob Fehr verfolgte den Prozess vor Ort. Selbstverständlich würden die beiden Schweizer weiterhin den konsularischen Schutz geniessen, sagte Monika Schmutz Cattaneo, Sprecherin des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), am Wochenende in Bern.

Während Verteidigerin De Leon bereits einen Weiterzug des Urteils in Aussicht stellte, sagte Schmutz, die Schweizer Vertretung in Guatemala wolle die Situation mit den Verurteilten und ihren Verteidigern erst nach
Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung neu beraten. Diese wird
für den kommenden Freitag (01.09.) erwartet.

Für Hänggi und Giovanoli haben sich die Hoffnungen auf eine baldige Freilassung vorerst zerschlagen. Das Gericht in Puerto Barrios hatte die beiden Schweizer bereits im Herbst 1998 zur Höchststrafe von je 20 Jahren Haft verurteilt.

Hänggis Vater, der Nestle-Manager Andreas Hänggi, erhielt damals zwölf Jahre. Im Februar 1999 reduzierte ein Appellationsgericht in der Stadt Zacapa das Strafmass für Nicolas Hänggi und Giovanoli auf drei beziehungsweise fünf Jahre.

Hänggis Vater wurde freigesprochen und verliess Guatemala. Nicolas Hänggi und Giovanoli hofften ebenfalls auf eine rasche Haftentlassung, weil die reduzierten Urteile nach guatemaltekischem Recht in Geldbussen umgewandelt werden können.

Die Staatsanwaltschaft rekurrierte jedoch, und das oberste Gericht in Guatemala hob im Oktober 1999 die Urteile des Appellationsgerichts auf. Dieses wies den Fall am vergangenen 30. März wegen Formfehlern erneut an die erste Instanz zurück, die nun ihr Urteil fällte.

swissinfo und Agenturen

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