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Haus von Auslandschweizern in Punto Arenas, Chile swissinfo.ch

Rund 650'000 Schweizer Bürgerinnen und Bürger leben im Ausland. Damit zählt die «Fünfte Schweiz» nahezu gleich viele Bewohner wie der drittgrösste Kanton der Schweiz.

Seit 2000 sind die Rechte und Pflichten der Auslandschweizer in einem eigenen Artikel in der Bundesverfassung verankert.

Auch wer ausserhalb der Schweiz lebt, kann seine politischen Rechte ausüben. Wenn auch unter gewissen Bedingungen und mit Einschränkungen. Um an eidgenössischen Abstimmungen und Wahlen teilnehmen zu können, müssen sich Auslandschweizer bei der zuständigen Vertretung der Schweiz im Ausland anmelden.

Ausserdem muss man alle vier Jahre die Eintragung im Stimmregister der Heimat- oder letzten Wohnsitzgemeinde in der Schweiz erneuern lassen. Eine Teilnahme an kantonalen Urnengängen ist nur dann möglich, wenn dies die jeweilige Gesetzgebung vorsieht. Das ist erst in elf Kantonen der Fall.

Eine grosse Erleichterung brachte die Möglichkeit der brieflichen Stimmabgabe. Bis 1992 konnten Auslandschweizer ihre Stimme nur auf einer Schweizer Vertretung oder auf Heimaturlaub abgeben. Von den insgesamt knapp 500’000 stimm- und wahlberechtigten Auslandschweizern machen nur gut ein Fünftel von ihren politischen Rechten tatsächlich Gebrauch.

Auswanderungsland

Ob der teils aufgeregten Debatten über die Einwanderung in die Schweiz geht gerne vergessen, dass die Schweiz auch ein Auswanderungsland ist; historisch, aber auch noch in der Gegenwart. Im 18. und 19. Jahrhundert verliessen gegen 200’000 Schweizerinnen und Schweizer das Land. Und auch heute melden sich jährlich mehr als 25’000 Menschen in ihrem Wohngemeinden ab mit dem Vermerk «Abreise ins Ausland».

Mehr als 60% der Auslandschweizer leben in einem europäischen Land, weitere 25% auf dem amerikanischen Kontinent. Der Rest verteilt sich über den ganzen Globus. Selbst auf den entlegensten Südseeinseln residieren Schweizer Bürger.

Die grösste Gemeinschaft befindet sich mit über 170’000 Personen in Frankreich, gefolgt von Deutschland (72’000). Gleichviel Schweizerinnen und Schweizer leben in den USA. Fast drei Viertel der Auslandschweizer sind auch Bürger ihres Aufenthaltslandes.

Bindeglied und Sprachrohr

Seit der Revision der Bundesverfassung 1999 steht im Grundgesetz festgeschrieben, dass der Bund „die Beziehungen der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer untereinander und zur Schweiz” fördert.

Offizielles Bindeglied zwischen der Eidgenossenschaft und ihren Bürgerinnen und Bürgern ausser Landes ist der Auslandschweizerdienst, der beim Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA angesiedelt ist. Der Dienst steht mit Ratschlägen, aber auch konkreten Hilfestellungen in Not- und Krisensituationen bereit.

Eine enge Zusammenarbeit besteht zudem zwischen EDA und der Auslandschweizer-Organisation ASO, die 1916 gegründet wurde und seither die Interessen der Auslandschweizer in der Schweiz vertritt. Getragen wird die ASO von 750 schweizerischen Institutionen auf der ganzen Welt.

Förderung junger Auslandschweizer

Rund um die ASO sind zahlreiche weitere Institutionen angesiedelt, die sich speziellen Fragen und Bedürfnissen widmen, die Schweizer im Ausland beschäftigen. So gibt es Stiftungen, die es jungen Auslandschweizern ermöglichen, Ferien in der Schweiz zu verbringen und so ihre Heimat kennen zu lernen. Andere Organisationen fördern die Ausbildung junger Auslandschweizer.

Als Sprachrohr der «Fünften Schweiz» fungiert der Auslandschweizerrat. Zwei Mal im Jahr trifft das rund 160-köpfige in der Schweiz zusammen. Der Auslandschweizerrat setzt sich zusammen aus von den Schweizervereinen im Ausland gewählten Delegierten, sowie Inlandmitgliedern. Bei letzteren handelt es sich um Personen, die eine Affinität zur «Fünften Schweiz» haben. Sei es dass sie früher selbst im Ausland gelebt haben oder eine Organisation repräsentieren, die sich für Anliegen er Auslandschweizer einsetzt.

Ein 27. Kanton?

Einen Quantensprung in der Beziehung zwischen der Eidgenossenschaft und ihren Bürgerinnen und Bürgern im Ausland soll ein politischer Vorschlag bringen, der die Auslandschweizer gleichsam als 27. Kanton konstituieren will.

Gemäss einem Vorstoss, den SP-Nationalratsmitglieder im Sommer 2007 einreichen wollen, soll der Ständerat um zwei und der Nationalrat um sechs Sitze vergrössert werden, die von Auslandschweizer bestellt würden. Damit würde die «Fünfte Schweiz» de facto den Status eines Kantons erlangen. Andere Länder, etwa Italien, Frankreich oder Portugal, kennen dieses Prinzip bereits.

Mehr als 600’000 Schweizer Bürgerinnen und Bürger leben im Ausland.

Jedes Jahr verlegen 25’000 Schweizerinnen und Schweizer ihren Wohnsitz ins Ausland.

Die Mehrheit der Auslandschweizer lebt in einem europäischen Land.

Gemäss Bundesverfassung ist es Aufgabe des Bundes, die Beziehung der Schweiz zu ihren Bürgerinnen und Bürgen im Ausland zu fördern.

Die 1916 gegründete Auslandschweizer-Organisation ASO vertritt in vielfältiger Weise die Interessen der so genannten Fünften Schweiz.

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