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Abgabe der Armeewaffe bald möglich

Wer seine Armeewaffe nicht mehr zu Hause aufbewahren will, kann sie ab 1. Januar 2010 in einem Zeughaus deponieren, ohne dafür bezahlen zu müssen. Wer die persönliche Waffe hinterlegt, muss dafür keine Gründe angeben.

Der Bundesrat hat am Freitag die entsprechende Verordnung angepasst.

Delikte und Unglücksfälle mit Ordonnanzwaffen hatten die Debatte darüber ausgelöst, ob Militärs weiterhin verpflichtet werden sollten, ihre Waffen zu Hause aufzubewahren.

Wer seine Dienstzeit beendet hat, soll seine Waffe auf Wunsch weiterhin behalten können. Neu müssen diese Armeeangehörigen bei der Entlassung aber einen Waffenerwerbsschein vorlegen.

Die Volksinitiative “Für den Schutz vor Waffengewalt”, die Ende Februar bei der Bundeskanzlei in Bern eingereicht wurde, geht jedoch weiter. Sie verlangt die Verbannung der Dienstwaffe aus dem Haushalt und zudem weitere starke Verschärfungen des Waffenrechts.

Als ester Kanton ermöglichte es Genf Anfang 2008, Ordonnanzwaffen kostenlos im Zeughaus aufzubewahren. In anderen Kantonen wurden parlamentarische Vorstösse zum gleichen Thema eingereicht.

swissinfo.ch und Agenturen

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