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Musterhafte Schweiz bei Rückgabe von Despotengeldern

Der damalige Bundespräsident und Aussenminister Pierre Aubert (rechts) empfing Mobutu Sese Seko (links) im Mai 1983 in Bern. Keystone

Bei der Rückgabe von Despotengeldern geht die Schweiz entgegen ihrem schlechten Ruf als hortender Bankenplatz beispielhaft voran. Fachleute warten nun mit Spannung auf den Entscheid im Fall Mobutu.

Trotz ihres Images als Steuerparadies und Bankenplatz mit laschen Gesetzen hat sich die Schweiz bei der Rückführung von Despotengeldern international profiliert.

“Die Schweiz hat kein Interesse, ein Hort von Despoten-Geldern zu sein”, erklärt Folco Galli, Sprecher des Bundesamts für Justiz (BJ). Sie verfüge über eine langjährige Erfahrung in Rechtshilfe und Rückerstattung von Potentatengeldern.

Wesentliche Fortschritte attestiert auch die auf Potentatengelder spezialisierte Koalition von sieben Nichtregierungs-Organisationen (NGO), die Aktion Finanzplatz Schweiz, Brot für alle, Fastenopfer, Erklärung von Bern, Plate-Forme Haïti de Suisse, Transparency International Schweiz und TRIAL.

Es sei auf Druck von NGO, dass der Bund umgeschwenkt habe, betont Max Mader von der Aktion Finanzplatz Schweiz (AFP). Auch die Direktion für Völkerrecht habe sich sehr um Lösungen bemüht.

1,6 Milliarden Dollar zurückerstattet

Über 1,6 Milliarden Dollar wurden in den vergangenen Jahren an die Herkunftsländer zurückgezahlt. Die beiden grössten Fälle betrafen den Fall Sani Abacha bzw. Nigeria mit 500 Millionen Dollar und Ferdinand Marcos bzw. die Philippinen mit rund 680 Millionen Dollar.

Mit dem Fall Abacha habe die Schweiz einen Meilenstein gesetzt, sagt AFP-Mitarbeiter Mader. Zum einen, weil die Rückgabe daran geknüpft ist, dass die betrogene Zivilgesellschaft die Verwendung der Gelder mitbestimmt. Zum anderen, weil die Klage gegen “eine organisierte kriminelle Vereinigung” erfolgreich war.

Zudem gab der Bundesrat unlängst ein Gesetz in Arbeit, das verhindern soll, dass gestohlene Gelder nur deswegen nicht zurückbezahlt werden können, weil die Despoten die staatlichen Institutionen derart heruntergewirtschaftet haben, dass sie nicht mehr funktionieren. Auch sind die Clans um die Despoten hartnäckig und beschäftigen die Justiz oft Jahrzehnte lang.

Klage zu Mobutu-Geldern eingereicht

Derzeit warten NGO, aber auch das Aussenministerium und der Bundesrat, gespannt auf den Entscheid der Bundesanwaltschaft zu knapp acht Millionen Franken des 1997 verstorbenen zaïrischen Diktators Mobutu Sese Seko.

Zwar hatte Kinshasa 1997 ein Rechtshilfeverfahren gestartet, doch die Justiz der heutigen Demokratischen Republik Kongo (DRC) lieferte die erforderlichen Unterlagen nicht. Die Rechtslage ist relativ kompliziert.

Auf Antrag des Aussendepartements (EDA) hatte der Bundesrat die Mobutu-Gelder bereits Ende 2003 gesperrt mit dem Ziel, Rechtshilfe zu leisten und das Geld dereinst an Staat und Bevölkerung zurückzugeben. Die Blockierung wurde vergangenen Dezember in letzter Minute bis zum 28. Februar 2009 verlängert.

NGO vor Ort, unterstützt von der AFP, hatten mit Lobbying für Druck gesorgt und “dank intensiver Aktivitäten die Freigabe der Konten verhindert”, berichtet der AFP-Delegierte Max Mader. Infolge eines Angebots des EDA beauftragte Präsident Joseph Kabila schliesslich einen Schweizer Anwalt, die nötigen Verfahren einzuleiten.

Optionen der Bundesanwaltschaft

Anwalt Enrico Monfrini hat kürzlich die Klage eingereicht und will so eine unbefristete Sperrung der Konten erreichen. Die Bundesanwaltschaft anerkenne die Zuständigkeit und prüfe den Fall. Mehr will Sprecherin Walburga Bur zum hängigen Verfahren nicht sagen. Fest steht, dass die Blockierung der Gelder nach Ende Februar nicht beliebig verlängert werden kann.

Es gibt drei Optionen: Die Klage ist rechtens und ein Verfahren wird eingeleitet. Die Gelder blieben beschlagnahmt und könnten im Idealfall dereinst zurückgegeben werden. Möglich ist auch, dass der Klage Folge gegeben wird, die Rechtslage indes nicht zu einer Verurteilung ausreicht.

Schliesslich könnte die Klage angesichts der bestehenden Schweizer Rechtslage allenfalls auch abgewiesen werden. Da allgemein bekannt ist, dass Mobutu ein Kleptokrat war, wäre diese Option sehr unbefriedigend.

“Wir gehen alle davon aus, dass das Geld gestohlen wurde, und es wäre nicht recht, wenn es an die Familie Mobutu zurückginge”, sagt Valentin Zellweger, Vizechef der Direktion für Völkerrecht im EDA. “So ein Fall darf in Zukunft nicht mehr passieren.” Konkret heisst das: Die im Dezember angekündigte Gesetzgebung muss vorangetrieben werden.

swissinfo und Viera Malach, InfoSüd

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Die am 5. Dezember in Auftrag gegebene Gesetzesrevision soll dann greifen, wenn das Rechtshilfeverfahren zwischen der Schweiz und dem Herkunftsstaat der Gelder nicht erfolgreich ist.

Unrechtmässig erworbene Vermögenswerte sollen nicht nur blockiert, sondern beschlagnahmt werden können.

Zudem soll unter bestimmten Umständen die Beweislast umgekehrt werden, so dass die Inhaber der Vermögenswerte nachweisen müssen, diese rechtmässig erworben zu haben.

Aus Sicht der NGO-Koalition muss “die Revision des Gesetzes bezüglich der Beschlagnahmung und der Restitution von Potentatengeldern zudem sicherstellen, dass der jeweilige Restitutionsprozess transparent abläuft, die Gelder zugunsten der Zivilbevölkerung des beraubten Landes eingesetzt werden und ein Monitoring durch die Zivilgesellschaft vorgesehen wird”.

Immerhin ist dank langatmiger Bemühungen der NGO ein solcher Prozess in Nigeria im Gange und auch für Haiti vorgesehen.

Die kürzlich beschlossene Rückgabe von gut sieben Mio. Franken des Ex-Diktators Duvalier an Haiti ist eine vergleichsweise kleine Summe.

Im Vorjahr gingen 74 Mio. Dollar im Fall Raul Salinas, dem Bruder von Mexikos Ex-Präsidenten, ans Herkunftsland.

2007 gingen aufgrund eines Rechtshilfebegehrens der USA rund 84 Mio. Dollar, die in der Schweiz blockiert waren, an Kasachstan.

Peru hat über 90 Mio. Dollar Montesinos-Gelder zurückerhalten.

Am meisten zu Buche schlagen die Fälle Abacha mit 500 Mio. Dollar und Marcos mit rund 680 Mio. Dollar.

Damit hat die Schweiz über 1,6 Mrd. Dollar zurückerstattet.

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