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Eingefrorene Diktatorengelder: Musterschüler Schweiz?

Die Schweiz bezeichnet sich bei der Rückführung unrechtmässig erworbener Vermögen als Musterschüler. Die Behörden erklären dies mit verschärften Gesetzen. Doch erklärt sich dies nicht eher mit den zusätzlichen Geldern, welche die Schweizer Banken anlockten?

Von den in den letzten 15 Jahren weltweit zurückerstatteten 5 Milliarden Dollar hat allein die Schweiz ein ganzes Drittel (1,7 Mrd.) zurückgegeben. In dieser Zeit ist die Gesetzgebung im Bereich Geldwäscherei und Rückführung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte viel restriktiver geworden.

Laut Kritikern verhindern diese Gesetze trotzdem nicht, dass gewisse Schweizer Banken Gelder zweifelhafter Herkunft von “politisch exponierten Personen” (PEP) akzeptiert haben. Dies zeigt das Beispiel Tunesien.

Sind die neuen Gesetze nur eine Heuchelei? Oder wird die Schweiz in der Frage der Potentatengelder zu Unrecht angegriffen, da andere Finanzplätze bei der Ermittlung und Rückführung von Diktatorengeldern ebenfalls bummeln? Schreiben Sie uns Ihre Meinung.

Die Schweiz hat den Tatbestand der Geldwäscherei bereits 1990 in ihr Strafgesetzbuch aufgenommen (Art. 305bis und 305ter).

Mit dem Geldwäschereigesetz von 1998 führte sie für alle Finanzintermediäre – also nicht nur für Banken, sondern auch für Versicherungen, unabhängige Vermögensverwalter usw. – Sorgfaltspflichten ein.

Diese werden besonders dazu angehalten, verdächtige Transaktionen zu melden.

Am 1. Februar 2009 traten diverse Verbesserungen im schweizerischen Abwehrdispositiv gegen Geldwäscherei in Kraft.

(Quelle: EDA)

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