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Hungerstreiks im Gefängnis: eine Knacknuss

Die Hungerstreiks von Bernard Rappaz - hier vor einer Gerichtsanhörung - werfen verschiedenste Fragen auf. Keystone

Der Hungerstreik, in den der Hanfbauer Bernard Rappaz im Gefängnis trat, stellt die Schweiz vor viele Fragen. Mediziner und Juristen haben sich in Zürich getroffen, um den juristischen und ethischen Umgang mit Essensverweigerung zu klären.

Der Walliser Hanfbauer Bernard Rappaz hat diesen Sommer einmal mehr aufgehört zu essen, diesmal aber für eine limitierte Zeit.

Der Hungerstreik, den er 2010 während 120 Tagen durchgeführt hat, um gegen sein Urteil zu protestieren, ist weiten Kreisen in Erinnerung geblieben. Er hat nicht nur leidenschaftliche Kommentare an den Stammtischen hervorgerufen, sondern auch Fragen aufgeworfen.

Die “Affäre Rappaz” hat das Kompetenzzentrum Medizin-Ethik-Recht der Uni Zürich veranlasst, ein Symposium zum Thema “Tod im Gefängnis” durchzuführen. “Aus wissenschaftlicher Sicht ist ist der Hungerstreik eine ‘Terra incognita’ “, sagte Dominik Gross von der Technischen Hochschule aus Aachen, von der die Debatte angestossen wurde.

Die ethischen Regeln der Mediziner sind klar: Sie dürfen jemanden nicht gegen seinen Willen ernähren, so lange die Person urteilsfähig ist. Aber gilt das auch für das Gefängnis? Dies war eine der Fragen, die sich die Fachleute stellten.

“Unglücklicherweise ist immer noch nicht bekannt, ob das Bundesgericht es gerechtfertigt hält, die Zwangsernährung eines Hungerstreikenden mittels Sanktionen gegenüber dem Arzt durchzusetzen”, bedauerte Brigitte Tag, Strafrechtsprofessorin und Medizinrechtsprofessorin an der Uni Zürich.

Das Bundesgericht hat in einem ersten Urteil entschieden, dass die Genfer Ärzte Zwangsernährung durchführen müssen. Diese haben aber Beschwerde gegen den Entscheid eingelegt. Der Hanfbauer selbst hat seinen Fall vor den Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg gebracht und hat den Hungerstreik beendet. Das Bundesgericht muss sich deshalb nicht mehr äussern.

Gegen die Zwangsernährung

Die Professorin plädiert für eine eidgenössische Lösung, die der “juristischen Unsicherheit aufgrund verschiedener kantonaler Rechte “ein Ende setzt. Eine parlamentarische Initiative in dieser Richtung, die von der Walliserin Viola Amherd eingereicht wurde, wurde im Juni abgelehnt.

Brigitte Tag -wie die grosse Mehrheit am Kolloquium- ist gegen die Zwangsernährung von hungerstreikenden Gefangenen.

Sie ist im Gegenteil davon überzeugt, dass Zwangsernährung ein Akt der Strafe sein kann, denn sie kann medizinische Komplikationen, sogar tödliche Schocks hervorrufen.

Ethik der Ungehorsamkeit

Dieser Meinung ist auch der Präsident der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH), Jacques de Haller: “Die Person, die in den Hungerstreik tritt, muss mehrmals klar über die Risiken, die sie auf sich nimmt, informiert werden. Wenn sie sie eigene Richtlinien hat, muss der Arzt diese respektieren. Er muss sogar eine “Ethik des Ungehorsams” wagen, selbst wenn ein Gericht ihn verpflichtet, jemanden zur Ernährung zu zwingen, wie dies in der Angelegenheit Rappaz der Fall war.”

Ein weiterer Teilnehmer des Treffens der Wissenschaftler, Thomas Noll ist Psychiater und Jurist, Vollzugschef in der grössten Strafanstalt der Schweiz, Pöschwies. In dieser Strafanstalt im Kanton Zürich können 426 Gefängnisplätze untergebracht werden. Noll führte dem Publikum den Alltag einer Institution vor Augen, die er als “Dampfkochtopf” bezeichnet.

50 Prozent der Insassen wurde eine Persönlichkeitsstörung diagnostiziert. Die Institution zähle “ein bis zwei Fälle von Hungerstreik pro Jahr”, sagte er.

Thomas Noll kritisiert die Zwangsernährung ebenfalls. “Dies ist meine persönliche Meinung und nicht die der Direktion”, hielt er gegenüber swissinfo.ch fest.

“Ich glaube, die Aussicht, zwangsernährt zu werden, verstärkt den Entschluss, den Hungerstreik fortzusetzen. Man kann viel weiter gehen, denn man ist sicher, dass man nicht sterben wird. Aber unabhängig, davon, ob man für oder gegen Zwangsernährung ist, wir haben nicht das Recht, uns manipulieren zu lassen.”

Narzistische Persönlichkeiten

Die Hungerstreikenden sind nicht Gefangene wie alle andern, fügt der Arzt und Jurist bei: “Es sind stark narzisstische und histrionische Persönlichkeiten: Sie wollen im Zentrum der Aufmerksamkeit stehen.

Ein Hungerstreik und erst recht eine Zwangsernährung schmeichelt  ihrem Narzissmus, denn es braucht einen medizinischen Rahmen und einen grossen administrativen Aufwand. Die medizinische Versorgung befriedigt auch ihr Bedürfnis, sich in Szene zu setzen.”

Ist er sich bewusst, dass der Hungerstreikende sterben kann? “Ich würde es anders sagen: Wir behalten die Gefangenen so lange wie es uns möglich ist, sie medizinisch und psychologisch zu betreuen. Es ist sehr wichtig, nicht auf ihre Forderungen einzutreten, denn dies könnte einen Schneeball-Effekt auslösen. Aber wir haben die Pflicht, sie zu pflegen. Wenn ihr Zustand kritisch wird, werden sie ins Spital gebracht und es ist letzteres, das entscheidet.”

Was den Umgang mit einem Hungerstreikenden betrifft, plädiert Thomas Noll für ein transparentes und klares Vorgehen. “Objektive Direktiven erlauben eine koordinierte und sichere Handlungsweise. Sobald die Behörden nicht sicher sind, wie sie sich verhalten sollten, ermutigen sie den Streikenden.”

Der Fall Rappaz wird weiterhin von Spezialisten diskutiert. Am 22.und 23. September  hat die Gruppe Strafrechtsreform eine Fachtagung zum Thema: “Gefängnismedizin und Strafvollzug” in Zürich. In Aarau findet eine öffentliche Diskussion zu Hungerstreik von Gefangenen am 22. September statt.

Heikel: Suizide im Gefängnis sind heikel für die Behörden. Sie sind damit beauftragt, die Gefangenen zu überwachen, dass die ausgesprochenen Strafen vollzogen werden können.

Die Hälfte: Gemäss dem Professor für Kriminologie Martin Killias, ist die Suizidrate in Gefängnissen höher als in der “normalen” Gesellschaft. Die Hälfte der Suizide werden in den ersten 12 Wochen der Einschliessung begangen. Das Risiko ist in dieser Zeit besonders in einer Einzelzelle sehr hoch.

Ausgang: Aber das Risiko eines frühzeitigen Todes besteht, bis die Leute aus dem Gefängnis kommen. “Ohne genaue Zahlen zur Schweiz nennen zu können – aus Datenschutzgründen- haben wir zeigen können, dass von 120 Männern zwischen 18 und 40 Jahren, die eine Gefängnisstrafe verbüssen, 65% eines natürlichen Todes sterben.

Risiko: Der Suizid ist verantwortlich für 28%, Überdosen für 29%.  Das Risiko. Opfer eines Verbrechens zu werden, ist im Gefängnis ebenfalls häufiger.

Schutzfunktion: “Man kann sich fragen, ob es wirklich das Gefängnis ist, das ein höheres Suizidrisiko hervorruft, wie manche Leute behaupten, oder ob man die Erklärungen nicht in der Charakteristik der Personen suchen muss, die ein Verbrechen begehen”, sagt Martin Killias. Seiner Meinung nach hat das Gefängnis sogar eine Schutzfunktion.

(Übertragen aus dem Französischen: Eveline Kobler)

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