Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

Liberalisierung des Schwangerschafts-Abbruchs

Einzig die beiden Kantone Appenzell-Innerrhoden und Wallis lehnten eine Liberalisierung ab. (swissinfo/SRI) swissinfo.ch

Bis zur 12. Woche ist der Abbruch nun legal möglich. Die Volks-Initiative für ein faktisches Abtreibungs-Verbot bleibt chancenlos.

Jahrzehntelang haben das Parlament und auch die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger gerungen – eine deutliche Mehrheit von 72% sagt nun Ja zur so genannten Fristenregelung.

Dabei muss die Frau schriftlich darlegen, dass sie sich in einer Notlage befindet. Vor dem Abbruch muss zudem ein Arzt oder eine Ärztin mit ihr ein eingehendes Gespräch führen und sie auf Beratungs- und Hilfsstellen aufmerksam machen.

Mit dem Ja zum straffreien Abbruch bis zur 12. Schwangerschafts-Woche passen die Stimmberechtigten die Gesetzesbestimmungen der Realität an: Bereits bis anhin wurden in der Schweiz rund 12’000 Schwangerschaften pro Jahr abgetrieben – de facto seit 1988 ohne Bestrafung.

Die Volks-Initiative “für Mutter und Kind”, welche faktisch ein Abtreibungs-Verbot forderte, wurde mit 82% abgelehnt. In keinem einzigen Kanton fand sich eine Mehrheit.

Zustimmung auch in ländlichen, katholischen Kantonen

Die Fristenregelung findet ausser im Wallis und in Appenzell Innerrhoden in allen Kantonen eine Mehrheit. Die Schweiz ist sich bei dieser Weichenstellung weitgehend einig – über alle Sprachgrenzen hinweg. Am deutlichsten fällt die Zustimmung in Genf aus, gefolgt von Waadt, Neuenburg und Basel Stadt mit jeweils über 80%.

Doch auch die katholischen Landkantone der Innerschweiz und beispielsweise auch St. Gallen sagen Ja. Von einem “Religions-Graben” kann also nicht gesprochen werden. Dies entspricht einem starken Wandel, denn bei der Abstimmung über eine ähnliche “Fristenlösung” 1977 hatten nach Appenzell I.-Rh. und dem Wallis auch Obwalden und Uri zu den deutlichsten Neinsager-Kantonen gehört.

Zudem fällt auf, dass 1977 vor allem Frauen und Katholiken den Ausschlag für die Ablehnung gaben – dieses Mal war die erfolglose Nein-Kampagne von konservativen Männern angeführt worden.

Gesellschaftlicher Konsens

Ein so deutliches Resultat kommt für beide Lager eher überraschend. Justizministerin Ruth Metzler fordert die Kantone auf, die Beratungsstellen wenn möglich zu verstärken. Sie zähle auch auf die Zusammenarbeit mit jenen, die überstimmt worden seien.

Das Ja zur Fristenregelung bedeute keine Banalisierung eines Schwangerschafts-Abbruches, so Metzler.

Barbara Haering, SP-Nationalrätin und Initiantin der Fristenregelung, ist froh über die breite Zustimmung. Bei gesellschaftspolitisch so umstrittenen und tief gehenden Fragen sei ein klarer gesellschaftlicher Konsens wichtig, sagte Haering.

Bei den aktuellen Entscheiden gehe es um mehr als um eine Anpassung der Gesetze an die Praxis, betonte Annemarie Rey, die sich seit Jahrzehnten für eine Entkriminalisierung des Schwangerschafts-Abbruches einsetzt, gegenüber SR DRS. Nun werde “von Gesetzes wegen das Selbstbestimmungsrecht der Frauen anerkannt”.

Abtreibungsfrage weiter auf der Agenda?

Die Christlich-Demokratische Volkspartei (CVP) hätte eine zusätzliche obligatorische unabhängige Beratung gewollt – sie erlitt mit ihrer Nein-Parole zur Fristenregelung nun aber Schiffbruch. “Das Resultat befriedigt uns nicht, wir werden den Volksentscheid jedoch akzeptieren”, sagte Parteipräsident Philipp Stähelin.

Die Abtreibungsgegner wollen trotz Niederlage weitermachen. Mit dem Nein des Souveräns sei höchstens das Etappenziel nicht erreicht worden, hiess es beim Initiativ-Komitee.

Man werde nicht gerade wieder eine gleichlautende Volksinitiative lancieren, sagte Barbara Göpfert. Die Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind gebe aber den Kampf für den Schutz des ungeborenen Kindes und die Hilfe für die Mutter in Not nicht auf.

Sie könne nicht mit dem Unrecht leben, dass das Töten von ungeborenen Kindern eine hoffnungsvolle Lösung sein solle, so Göpfert.

Die Schweizer Bischofskonferenz appellierte ans Gewissen: Was das Gesetz erlaube, sei nicht unbedingt moralisch vertretbar. Die Fristenregelung öffne die Tür für neue Gefährdungen am Anfang und am Ende des Lebens.

Anpassung an Nachbarländer

Die Fristenregelung, welche nun in der Schweiz auf den 1. Oktober in Kraft tritt, ist in europäischen Ländern sehr verbreitet: Deutschland, Österreich, Belgien, Dänemark, Frankreich, Ungarn, Italien, Norwegen, Holland und Schweden regeln den Schwangerschafts-Abbruch ähnlich.

Eva Herrmann und Agenturen

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

Mehr: JTI-Zertifizierung von SWI swissinfo.ch

Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!

Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft