Seit dem Nein zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) im Jahre 1992 setzt die Schweiz auf bilaterale Verträge mit der EU. Doch der bilaterale Weg wird immer steiniger.
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Die EU fordert, dass die Schweiz in Zukunft den Rechtsbestand der EU und auch dessen Weiterentwicklungen übernimmt. Zusätzlich will die EU gemeinsame Kontrollinstanzen und Gerichtsbarkeiten, welche die Umsetzung der bilateralen Verträge überwachen.
Das steht dem in der Schweizer Bevölkerung tief verankerten Selbstverständnis der Schweiz als souveränes Land diametral entgegen. Fremde Richter – so der breite Konsens – haben in der Schweiz nichts verloren. Gleichzeitig hat die Schweizer Exportwirtschaft ein vitales Interesse an einem möglichst ungehinderten Zugang zum europäischen Binnenmarkt, und der ist ohne bilaterale Verträge nicht zu haben.
Was denken Sie, wie sich die offizielle Schweiz verhalten soll, und welche Lösungsmöglichkeiten sehen Sie, um den Konflikt zwischen der Schweiz und der EU zu lösen?
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Institutionelle Knacknuss für bilaterale Zukunft
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14. Dezember 2010: Die Aussenminister der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) unterzeichnen den Todesstoss des bisherigen Bilateralismus: “(…) Auch wenn das aktuelle System der bilateralen Abkommen in der Vergangenheit gut funktioniert hat, wird die Hauptherausforderung für die kommenden Jahre sein, über dieses System hinaus zu gehen, das schwierig zu verwalten ist und offensichtlich seine…
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Mit einer Mini-Lösung will der Bundesrat der EU in den institutionellen Fragen entgegenkommen. Statt einer supranationalen Gerichtsbarkeit zur Überwachung der bilateralen Verträge – wie sie die EU fordert – will er ein rein schweizerisches Gremium schaffen, dem diese Aufgabe zukäme. Die Forderung der EU nach Anpassungen von Weiterentwicklungen des EU-Rechts will er übernehmen, allerdings ohne Automatismus,…
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