Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

US-Doppelbürger im Clinch mit US-Steueramt

USA-Schweiz: Die Doppelbürgerschaft hat auch ihre - fiskalen - Tücken. Keystone

Erschreckende Schlagzeilen um das Bankgeheimnis und die US-Steuerbehörde IRS haben bei vielen Amerikanern, die im Ausland leben, Sorge ausgelöst über ihren Umgang mit dem US-Steueramt. Auslandamerikaner zahlen am Wohnort Steuern, aber auch in den USA.

Etliche Doppelbürger setzen ihren Sorgen ein Ende, indem sie ihre amerikanische Staatsbürgerschaft aufgeben. Andere fangen erst an, sich mit diesem Gedanken auseinanderzusetzen. Der Zürcher Tages-Anzeiger berichtete jüngst, immer mehr amerikanische Doppelbürger würden ihren US-Pass abgeben.

Nach amerikanischen Regierungsunterlagen verzichteten 2009 insgesamt 743 Menschen auf ihren US-Pass oder ihre (Dauer)-Aufenthaltsbewilligung – verglichen mit 235 im Jahr 2008.

Der Ex-Amerikaner Fred Patterson* lebt in der Ostschweiz. Er gab seine US-Staatsbürgerschaft im Dezember 2008 auf, etwa ein Jahr, nachdem er und seine Frau zum Ruhestand in die Schweiz gezogen waren.

Durch Einbürgerung hatten Patterson und seine Ehefrau neben dem amerikanischen auch den Schweizer Pass. Als sie pensioniert wurden, wurde ihnen klar, dass die US-Steuerauflagen ein bedeutendes Loch in ihr Festeinkommen rissen.

Gegen die Verfassung

“Wir kamen zum Schluss, dies sei eine unhaltbare, in der Tat eine unfaire Situation. Uns standen zwei Optionen offen. Die erste: Ein Gang zur Bürgerrechts-Organisation ACLU (American Civil Liberties Union) und zum Obersten Gerichtshof der USA. Eine entmutigende Herausforderung für einen privaten Bürger”, so Patterson gegenüber swissinfo.ch.

Patterson zitiert den Slogan “Keine Besteuerung ohne Vertretung”, (no taxation without representation), den die Kolonisten im 18. Jahrhundert während der Amerikanischen Revolution gegen die Briten skandiert hatten. Auslandamerikaner, sagt Patterson, seien im US-Kongress nicht vertreten. Sie zu besteuern, verstosse gegen die Verfassung.

Entscheid gegen das Herz

“Die zweite Option, an der wir allerdings gar keinen Gefallen fanden, war der Verzicht auf unseren amerikanische Pass”, führt Patterson aus.
Tatsächlich bekunden viele Amerikaner im Ausland Mühe, sich durch die komplizierten Steuerformulare der IRS zu kämpfen.

Im Mai organisierte die Vereinigung American Citizens Abroad (ACA) in Genf eine Veranstaltung zum Thema Steuern für Auslandamerikaner.

“Viele Amerikaner, die seit langem im Ausland leben, beklagen, dass ihr Leben durch die amerikanischen Nationalität kompliziert werde. Einige sehen sich gezwungen, auf ihren amerikanischen Pass zu verzichten, um überleben zu können. Sie tun es nicht, um sich der Steuerpflicht zu entziehen. Sie bezahlen Steuern dort, wo sie leben”, erklärt ACA-Direktorin Jackie Bugnion gegenüber swissinfo.ch. Auch sie bezeichnet das US-Steuersystem als verfassungswidrig.

Das System

Auslandamerikaner müssen ihre jährlichen US-Steuererklärungen spätestens am 15. Juni einreichen – zwei Monate nach dem Termin in den USA. Viele betrachten die Steuerpraxis als illegal. Die USA gehören zu den wenigen Ländern weltweit, die auch Staatsangehörige, die im Ausland leben, der Steuerpflicht unterstellen.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Auslandamerikaner bis zu 91’400 Dollar von ihrem im Ausland verdienten Geld von der US-Steuererklärung abziehen. Auch Beträge für Wohnkosten können unter gewissen Umständen abgezogen werden. 2009 lag die Grenze für den Wohnkostenabzug in Genf bei 84’100, in Bern bei 59’400 und in Zürich bei 39’219 Dollar.

Als pensionierter Lehrer erfüllt Patterson jedoch die Bedingungen für solche Erleichterungen nicht. Sie kommen nur zum Zug bei Löhnen, nicht bei Einkünften aus Pensionen oder Kapitalerträgen.

“Wer noch im Erwerbsleben steht muss, zum Überleben nicht unbedingt auf seine amerikanische Staatsbürgerschaft verzichten. Doch wer kein Gehalt mehr bezieht oder nicht extrem reich ist, dem steht diese Option nicht offen”, unterstreicht Patterson.

Gedanken auf Verzicht

Amy Jones*, die in Genf lebt, befasst sich seit rund zwei Jahren mit dem Gedanken, ihre amerikanische Staatsbürgerschaft aufzugeben. Jones kommt ursprünglich aus New York City und besitzt auch einen französischen Pass.

“Ich lebe seit 30 Jahren in der Schweiz, wie auch die Hälfte meiner Familie, mein Sohn und die Grosskinder. Ich habe keine Absicht, in die USA zurückzukehren, ausser zu Besuchen bei meiner Tochter”, sagt Jones.

“Zudem habe ich ein Anwesen in Frankreich, das ich eines Tages verkaufen möchte”, sagt sie. “Ich finde es haarsträubend, dass ich in den USA Kapitalgewinnsteuern zahlen müsste, nicht aber in der Schweiz oder in Frankreich.”

Wie ihr Entscheid auch ausfallen werde, aus ihrem Umfeld, von ihren Kindern, dem Bruder in den USA und einigen Freunden erhalte sie unterstützende Reaktionen, sagt Jones.

Martin Naville, Direktor der Schweizerisch-Amerikanischen Handelskammer in Zürich, weiss von etlichen globalen Bürgern, die zwei oder gar drei Pässe besitzen. Typischerweise könnte seiner Ansicht nach auf den US-Pass verzichten, wer in den USA geboren ist, als die Eltern dort arbeiteten; jemand, dessen Lebenszentrum aber nicht in den USA liegt.

“Die meisten Personen, die ich kenne (und die es getan haben), würden wohl sagen, ‘ich habe einen amerikanischen Pass, habe ihn nie benutzt, werde ihn nie benutzen, fühle mich nicht als Amerikaner … und der Pass entwickelt sich zu einem Ärgernis, also gebe ich ihn auf.’ So etwa läuft diese Diskussion”, erklärt Naville. Er habe nicht den Eindruck, dass die Leute versuchten, Steuern zu vermeiden.

Kein gutes Gefühl

Wer seine amerikanische Staatsbürgerschaft aufgeben will, muss vor einem amerikanischen Konsularbeamten oder Diplomaten im Ausland einen Eid unterzeichnen.

Der frühstmögliche Termin auf der US-Botschaft in Bern ist nach Angaben des US-Aussenministeriums in Washington im Mai 2011. Wer nicht so lange warten will, kann es bei US-Botschaften oder Konsulaten in anderen Ländern versuchen.

Ein Jahr Wartezeit mag lange erscheinen, doch ein Sprecher weist darauf hin, es handle sich um einen ernsthaften legalen Prozess, der zeitintensiv und keine Routineangelegenheit sei. Zudem sei es nur eine der vielen Aufgaben von Botschaften und Konsulaten.

Das Ehepaar Patterson unterzeichnete den Eid zum Verzicht auf die amerikanische Staatsbürgerschaft auf der US-Botschaft in Bern. Nachdem sich der ganze Prozess über Monate hingezogen und das Ausfüllen zahlreicher IRS-Formulare beinhaltet hatte, ging der letzte Akt in nur einer halben Stunde über die Bühne.

Patterson erinnert sich daran, wie der Konsularbeamte bestätigte, dass das Ehepaar danach nicht staatenlos sein würde, und dass er ihren Entscheid bedauere.

“Als wir nach dem Verzicht auf unsere Staatsbürgerschaft die Botschaft verliessen, hatten meine Frau und ich das Gefühl, dass uns etwas fehlte. Zwar fühlten wir eine Erleichterung, denn die meisten unserer Probleme waren gelöst, aber es ist kein gutes Gefühl.”

Susan Vogel-Misicka, swissinfo.ch
(Übertragung aus dem Englischen: Rita Emch)

*Namen von der Redaktion geändert

Im Jahr 2009 gaben weltweit 743 Personen auf ihr Recht verzichtet, in den USA zu leben.

Das sind gut drei Mal mehr als 2008, als es 235 Verzichte gab.

Zuvor verzeichneten die Statistiken einige hundert Verzichte pro Jahr.

Es ging zudem nicht bei allen Fällen um US-Bürger, sondern auch um Personen, die eine Daueraufenthaltsbewilligung (Green Card) hatten und beschlossen, die USA zu verlassen.

Auf jeden Fall handelt es sich um einen kleinen Prozentsatz der US-Bevölkerung von rund 310 Millionen, von denen etwa 6,6 Millionen im Ausland leben.

Nach Angaben des Bundesamts für Migration leben rund 16’500 Amerikanerinnen und Amerikaner in der Schweiz.

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

Mehr: JTI-Zertifizierung von SWI swissinfo.ch

Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!

Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft