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Schweiz definitiv im Schengen-Raum angekommen

Reuters

Mit der Inkraftsetzung des Schengen-Kontrollregimes und der damit verbundenen Aufhebung von systematischen Passkontrollen an den Flughäfen vollzieht die Schweiz am 29. März den letzten Schritt auf dem Weg nach Schengen.

Seit Beginn der operationellen Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU im Rahmen des Schengen/Dublin-Abkommens am 12. Dezember sind systematische Personenkontrollen an den Landesgrenzen nicht mehr zugelassen.

An den Schweizer Flughäfen gilt das künftig auch für Reisende aus dem Schengen-Raum, dem inklusive der Schweiz 25 Staaten angehören. Diese müssen an den Schweizer Flughäfen in Zukunft nicht mehr den Pass, sondern nur noch die Bord-Karte vorweisen.

Dies ist nun der letzte Schritt nach der Unterzeichnung des Schengen-Vertrags im Jahr 2004 und der Referendumsabstimmung 2005. Damals sprach sich das Schweizer Stimmvolk für den Beitritt zum Schengen-Raum und damit für die Abschaffung der systematischen Personenkontrollen aus.

Langer Weg

Mit der Inkraftsetzung von Schengen an den Luftgrenzen stehe die Schweiz am Ende einer langen Reise, sagte Bundespräsident Hans-Rudolf Merz am Freitag an der offiziellen Feier am Flughafen Zürich-Kloten, dem grössten Flughafen der Schweiz.

Die Schweiz und die EU seien sich näher gekommen, stellte der Vizepräsident der EU-Kommission, Jacques Barrot, fest, der ebenfalls am Festakt teilnahm. Die EU-Kommission werde alles daran setzen, den Dialog mit der Schweiz ohne Vorurteile weiter voranzubringen.

Barrot begrüsste, dass die Schweiz auch das Dublin-Abkommen unterschrieben hat. Danach darf ein Flüchtling in den meisten Fällen nur in jenem Mitgliedstaat ein Asylgesuch stellen, in den er zuerst eingereist ist.

Spannungen

Die Schweizer Stimmbürger lehnten 1992 einen Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ab. Bei einer Volksabstimmung im Jahr 2001 sagte das Schweizer Stimmvolk auch Nein zur Aufnahme sofortiger Beitrittsverhandlungen mit der EU. Heute bestehen zwischen der Schweiz und der EU eine ganze Reihe von bilateralen Verträgen.

Die Beziehungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union waren nicht immer harmonisch, namentlich in der Steuerfrage kam es verschiedentlich zu Spannungen. Gemäss Finanzminister Hans-Rudolf Merz zeigt der bilaterale Weg, dass auf beiden Seiten noch Fortschritte gemacht werden könnten.

“Es war ein sehr nützlicher und hilfreicher Prozess für die gegenseitige Annäherung”, sagte er gegenüber swissinfo. Dies zeige, dass die Schweiz Schritt für Schritt mit der EU mitgehen könne, ohne die Unabhängigkeit zu verlieren.

Nützliches Arbeitsinstrument

Die bisherige Bilanz mit Schengen falle für die Schweiz durchwegs positiv aus, sagte Hans-Rudolf Merz. Das Schengener Informationssystem (SIS) habe sich als nützliches Arbeitsinstrument für die Schweizer Polizeikräfte und das Grenzwachtkorps entwickelt. Bei rund 140’000 täglichen Abfragen aus der Schweiz ergebe sich eine Durchschnittsquote von täglich 25 Treffern.

Seit dem 14. August 2008 bis Ende Februar seien dank SIS über 60 Personen zur Auslieferung festgenommen, über 100 Vermisste entdeckt und über 1000 Sachfahndungen erfolgreich abgeschlossen worden, sagte Merz.

Die Umrüstung auf Schengen mussten sich die Flughäfen einiges kosten lassen. Die Schweizer Landesflughäfen Zürich-Kloten, Genf-Cointrin und Basel-Mülhausen haben für die Umsetzung des Schengen-Kontrollregimes insgesamt rund 460 Mio. Franken aufgewendet.

swissinfo, Matthew Allen
(Übersetzung aus dem Englischen und Adaption: Corinne Buchser)

Als Mitglied des Schengen-Clubs muss die Schweiz neue EU-Regeln für den Schengen- und Dublinraum übernehmen. Eine Ausnahme hat Bern nur für Vorlagen ausgehandelt, die das Bankgeheimnis beeinträchtigen.

Seit der Unterzeichnung des Schengenvertrags 2004 hat die EU der Schweiz formell 71 neue Rechtsakte mitgeteilt.

Ein Referendum wurde bisher erst gegen eine Anpassung ergriffen, nämlich gegen die Einführung von biometrischen Reisepässen. Das Stimmvolk wird am 17. Mai 2009 darüber abstimmen.

Politisch umstritten dürfte eine weitere Änderung sein: Die Schweiz wird die maximale Dauer der Ausschaffungshaft von heute 24 auf 18 Monate verkürzen müssen.

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