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Schweiz will mehr gegen Cyberkriminalität tun

Der Bundesrat will sich bei der grenzüberschreitenden Bekämpfung der Computer- und Internetkriminalität stärker engagieren. Er hat am Freitag die Vernehmlassung zu einer Europaratskonvention eröffnet.

Die Konvention verlangt von den Vertragsstaaten, ihre Gesetze den Herausforderungen durch die neuen Informationstechnologien anzupassen. Gemäss dem Bundesamt für Justiz erfüllt die Schweiz die Anforderungen des Übereinkommens bereits weitgehend.

Die Europaratskonvention über die Cyberkriminalität ist das erste internationale Übereinkommen zur Bekämpfung von Computer- und Internetkriminalität. Es verpflichtet dazu, Computerbetrug, Datendiebstahl, Fälschung von Dokumenten per Computer oder das Eindringen in ein Computersystem unter Strafe zu stellen.

Die Vertragsstaaten müssen zudem Kinderpornografie sowie die Verletzung von Urheberrechten im Internet bestrafen.

Der Bundesrat schlägt eine Ausweitung des Straftatbestands des unbefugten Eindringens in eine Datenverarbeitungsanlage (“Hacking”) vor. So soll bereits das Zugänglichmachen von Passwörtern und Programmen unter Strafe gestellt werden.

Ferner fordert die Konvention die Schaffung einer rund um die Uhr zur Verfügung stehenden Kontaktstelle.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 30. Juni.

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