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Schweiz will zurück in Menschenrechtsrat der UNO

Der Saal des Menschenrechts-Rats in Genf mit der auffälligen Decke des spanischen Künstlers Miquel Barceló. Keystone

Die UNO-Generalversammlung bestellt am Donnerstag in New York turnusgemäss 14 der 47 Sitze im UNO-Menschenrechtsrat neu. Die Schweiz kandidiert nach einem Jahr Pause wieder für einen Sitz in dem Gremium, das in Genf tagt.

Der 2006 geschaffene Menschenrechtsrat wird ab Ende Monat in zwei Phasen – zuerst in Genf, dann in New York – einer Evaluation unterzogen werden.

“In dieser wichtigen Phase wollen wir unseren Beitrag leisten zur Konsolidierung und zur Glaubwürdigkeit von Instrumenten wie den Länderexamen und den Sonderberichterstattern”, sagte ein Sprecher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) gegenüber swissinfo.ch. Dies sei ein Hauptgrund für die Kandidatur.

Schweiz muss mit weniger Stimmen rechnen

Im März hatte der Menschenrechtsrat bei seiner jüngsten Session in Genf eine Resolution gegen die Verunglimpfung von Religionen verabschiedet. Der Text verurteilte unter anderem das Verbot von Minaretten.

Zwar wurde die Schweiz nicht namentlich erwähnt, doch ist klar, dass sie im Visier stand. Schon zuvor waren nach der Abstimmung seitens der UNO kritische Stimmen an dem Verbot laut geworden. Auch verschiedene europäische Regierungen, der Europarat und die USA hatten das Verbot kritisiert.

Die Wahl der Schweiz dürfte trotzdem nicht gefährdet sein. Das Land muss aber damit rechnen, weniger Stimmen zu machen, als bei seiner ersten Kandidatur von 2006, wie am UNO-Hauptsitz in New York verlautete. Für den zweiten freien Sitz in der Gruppe der westlichen Staaten kandidiert Spanien.

Für die Afrika-Gruppe stellen sich Angola, Libyen, Uganda und Mauretanien zur Wahl. Für Asien sind es Malaysia, die Malediven, Katar und Thailand, für Osteuropa kandidieren Polen und Moldawien, für Lateinamerika und Karibik Ecuador und Guatemala.

Protest gegen Libyen & Co.

Nichtregierungs-Organisationen (NGO) protestierten im Vorfeld der Wahlen gegen die Kandidaturen von Libyen, Angola, Mauretanien, Katar und Malaysias und forderten die Mitgliedstaaten auf, diese fünf Länder bei der Wahl nicht zu berücksichtigen.

Gerade die Kandidatur von Libyen sende die “schreckliche Botschaft” aus, dass ein Land, das die Menschrechte systematisch missachte, Mitglied des Menschenrechtsrates sein könne, schrieben UN Watch und Freedom House in einer Stellungnahme.

Bis vor wenigen Wochen hatte sich auch der Iran um eine Kandidatur bemüht, was für noch mehr Protest gesorgt hatte, als jene Libyens. Besonders die USA, aber auch viele andere Staaten hatten dagegen interveniert.

Schliesslich zog der Iran die Kandidatur zurück. Offenbar hatten die USA einen Boykott des Rats in Betracht gezogen, falls Iran in das Gremium gewählt worden wäre.

Die NGO kritisieren auch, dass für die 14 Sitze nur 14 Kandidaturen vorliegen. Damit habe die Generalversammlung keine wirkliche Auswahl, sondern könne die Kandidaten lediglich absegnen.

Hohe Erwartungen nicht erfüllt

Der Menschenrechtsrat wurde geschaffen, um die diskreditierte Menschenrechts-Kommission abzulösen. Die Schweiz hatte bei der Schaffung dieses neuen Organs eine führende Rolle gespielt.

Unterdessen haben die teilweise hoch gesteckten Erwartungen an das neue Organ einen Dämpfer erlitten. Kritisiert wird vor allem, dass der Rat geprägt sei von Blockdenken und einer Nord-Süd-Spaltung.

Viele Resolutionen seien politisch motiviert und würden nicht wirklich aus der Perspektive der Menschenrechte heraus getroffen.

Aus dem Westen wird unter anderem Kritik laut, dass sich der Rat extensiv mit der Verurteilung von Israel befasse, ohne die Verstösse von palästinensischer Seite ebenfalls zu verurteilen, oder dass es bei massiven Menschenrechts-Verletzungen wie etwa in Darfur oder in Sri Lanka nicht zu Verurteilungen komme.

Islamische Länder spielen aufgrund ihrer Anzahl im Rat eine prominente Rolle. Die Kräfteverhältnisse ermöglichen es ihnen oft, einer Resolution zum Durchbruch zu verhelfen oder sie zu blockieren.

Schweiz will gegen Blockdenken kämpfen

Für das Schweizer Aussenministerium ist der Menschenrechtsrat in Genf das “Hauptorgan der UNO zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte auf multilateraler Ebene”, wie Sprecher Johann Aeschlimann gegenüber swissinfo.ch erklärte.

Die Schweiz bleibe überzeugt, dass sie nur zur Verteidigung der Menschenrechte in der ganzen Welt beitragen könne, wenn sie sich weiterhin engagiere.

Grundsätzlich sei der Menschenrechtsrat eines jener Organe, “das die internationalen Spannungen einer Welt im Wandel und die Antagonismen zwischen den Blöcken am deutlichsten reflektiert”. So nähmen die Vorstösse zu, die Autonomie des Hochkommissariats für Menschenrechte oder der Sonderberichterstatter einzuschränken. Rückschläge gebe es auch bei länderbezogenen Mandaten.

Der Schweiz liege daran, “den Dialog zu suchen, gegen die Logik des Blockdenkens zu kämpfen, die zu den grössten Hindernissen im Rat zählt – und dabei unseren Prinzipien treu zu bleiben. Als Mitglied im Rat kann die Schweiz ihrer Stimme mehr Gehör verschaffen, umso mehr, als dass die erste Phase der Evaluation in Genf stattfindet”, sagte Aeschlimann.

Rita Emch, swissinfo.ch, New York

Der Rat wurde 2006 aufgrund einer Resolution der UNO-Generalversammlung geschaffen. Er löste die diskreditierte Menschenrechts-Kommission ab.

Die Schweiz war eine treibende Kraft bei der Schaffung des Rats, der als Nebenorgan direkt der Generalversammlung unterstellt ist.

Dem Rat gehören 47 Staaten an. Die Mitglieder werden von der Generalversammlung in geheimer Wahl mit dem absoluten Mehr für eine Dauer von jeweils drei Jahren bestimmt.

Die Ratsmitgliedschaft ist auf zwei direkt aufeinander folgende Amtsperioden beschränkt. Nach einer Pause kann ein Staat erneut kandidieren.

Im Rat sind die Sitze nach Regionen verteilt: Afrika und Asien haben je 13 Sitze, Osteuropa 6, Lateinamerika und die Karibik zusammen 8 und die westlichen Staaten (Westeuropa, USA, Kanada, Neuseeland und Australien) 7 Sitze.

Staaten, die für einen Sitz kandidieren, sollten hohen Menschenrechts-Ansprüchen genügen und sind aufgefordert, freiwillige Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte zu formulieren.

Ursprünglich war geplant, dass ein Staat für eine Kandidatur nachweisen muss, dass er im Menschenrechts-Bereich speziell qualifiziert ist. Diese Forderung hatte aber in den vorbereitenden UNO-Gremien keine Mehrheit gefunden.

Die Generalversammlung kann ein Mitglied des Rates bei schweren und systematischen Menschenrechtsverletzungen theoretisch mit einer Zweidrittelmehrheit suspendieren.

Der Rat hat die Aufgabe, die Einhaltung der Menschenrechte weltweit zu überprüfen, kann aber keine verbindlichen Entschlüsse fassen.

Der Rat kann Sonderberichterstatter ernennen, die sich mit der Menschenrechts-Situation in einem bestimmten Staat oder mit einem bestimmten Menschenrechts-Thema befassen zum Beispiel mit Folter, modernen Formen der Sklaverei, Minderheitenrechten oder dem Schutz der Menschenrechte beim Kampf gegen Terrorismus.

Der Rat verfügt zudem über einen Mechanismus zur periodischen Überprüfung der Menschenrechts-Situation aller UNO-Mitgliedstaaten und der Einhaltung ihrer Menschenrechts-Verpflichtungen (Universal Periodic Reviews, UPR).

In einer zweiten Phase müssen die Staaten später über die Umsetzung der Empfehlungen berichten.

Die Schweiz hatte sich 2008 der UPR unterzogen. Im Bericht listet der Rat 31 Empfehlungen auf.

Die Resolution, mit welcher der Rat ins Leben gerufen wurde, schreibt zudem fest, dass das neue Gremium nach 4 Jahren einer Evaluation unterzogen wird. Diese beginnt Ende Mai bei der nächsten Session in Genf.

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