Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

Weniger Verkehrstote und weniger Schwerverletzte

23 Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheit auf den Schweizer Strassen. bfu

Mit dem Handlungsprogramm Via sicura will der Bundesrat Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit einführen. Dazu gehören Atem-Alkohol-Wegfahrsperren und Black Boxes für notorische Verkehrssünder.

Politik ist ein hartes Pflaster. Das bestätigte Bundesrat Moritz Leuenberger einmal mehr an einer seiner letzten Medienkonferenzen. Es ging um seine Idee eines Handlungsprogramms des Bundes für mehr Sicherheit im Strassenverkehr. Vor zehn Jahren hiess die Idee “Vision zero” und hatte zum Ziel, die Zahl der Verkehrstoten auf Null zu senken.

“Zehn Jahre hat es gedauert, bis wir nun die Botschaft zur Via sicura verabschieden konnten”, sagte Leuenberger an der Medienkonferenz. Zehn Jahre zähen Ringens um die Einführung von Massnahmen, die zu weniger Verkehrstoten und weniger Schwerverletzten im Strassenverkehr führen sollen. Tatsächlich sank in dieser Zeitspanne die Zahl der im Strassenverkehr Getöteten um mehr als 40 Prozent.

In den siebziger Jahren lag die Zahl der jährlichen Verkehrstoten laut Bundesrat Leuenberger in der Schweiz bei rund 1700 Personen, heute sind es 349. Weltweit werden pro Jahr immer noch 1,3 Millionen Tote im Strassenverkehr gezählt. Leuenbergers Ziel ist, immer noch, weniger Opfer. Er will die Zahl noch um einen Viertel senken.

Der Widerstand gegen Massnahmen im Strassenverkehr sei gross gewesen, erinnert sich Leuenberger. Nach einem schweren Unfall, der die Öffentlichkeit erschüttere, werde dem Bund jeweils vorgeworfen, keine entsprechenden Regelungen geschaffen zu haben. Wolle er dies jedoch tun, würden sie vehement bekämpft. Obwohl das Programm von 56 Massnahmen auf 23 reduziert wurde, ist Leuenberger zufrieden.

Unfallschwerpunkte entschärfen

Neben der Fokussierung auf die Sicherheit schafft sich der Bundesrat mit der Via sicura auch Handlungsspielraum für spätere Entscheide. Beispielsweise kann für Velos mit spezieller Ausrüstung wie E-Bikes ein allgemeines Helmobligatorium geschaffen werden oder es kann für bestimmte Personengruppen wie Bus-Chauffeure oder Neulenkende ein tieferer Alkohol-Promillewert festgelegt werden.

Die Via sicura eröffnet auch die Möglichkeit, mit anderen Staaten Vereinbarungen über das Erteilen von Auskünften aus Fahrzeug- und Fahrberechtigungsregister und über die Vollstreckung von Geldstrafen oder Bussen abzuschliessen.

Neben den Massnahmen, die auf die lenkenden Personen abzielen, will der Bundesrat auch die bauliche Behebung gefährlicher Strassenabschnitte fördern. Er stellt den Strasseneigentümern, meistens den Kantonen, dafür seine Hilfe zur Verfügung. Der Bund bezahlt den Kantonen jährlich 200 Millionen Franken an die Verbesserung der Infrastruktur auf Hauptstrassen und 360 Millionen Franken in allgemeinen Strassenbeiträgen.

Velohelme nur für Kinder obligatorisch

Durchsetzen konnte sich der Verkehrsminister allerdings nicht in allen Punkten. Das Obligatorium für Velohelme für alle zum Beispiel ist der Einsicht zum Opfer gefallen, dass dadurch für bestimmte Kreise Velofahren weniger attraktiv würde.

“Gerade die Velofahrerinnen und Velofahrer haben mir klargemacht, dass sie kein Helmobligatorium wollen.”. So sei etwa argumentiert worden, dass ein Velohelm die Frisur für einen ganzen Tag zunichte machen könnte, sagte Leuenberger etwas spöttisch. Velohelme sollen deshalb gemäss Via sicura nur für Kinder bis 14 Jahre obligatorisch sein.

Wegfahrsperren und Black Boxes

Strenger soll der Umgang mit fehlbaren Fahrezeuglenkern und –lenkerinnen werden, zum Beispiel mit solchen, denen wegen Alkohol am Steuer der Fahrausweis entzogen wurde. Neu sollen sie zur Teilnahme an einem Nachschulungskurs verpflichtet werden. Dies gilt auch für Leute, die zum ersten Mal erwischt wurden, oder denen der Ausweis aus einem andern Grund für mindestens sechs Monate entzogen wurde.

Weiter sollen Personen, denen das Permis wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand entzogen wurde, den Ausweis (nach einer Therapie und aufgrund einer günstigen Prognose) unter der Auflage zurückerhalten, dass sie fünf Jahre lang nur noch mit Autos mit Atemalkohl-Wegfahrsperre fahren dürfen.

Wem der Führerausweis für mindestens ein Jahr oder auf bestimmte Zeit wegen Geschwindigkeitsübertretung entzogen wurde, kann nur noch mit einer Black Box, einem Datenaufzeichnungsgerät fahren.

Bei hohen Alkoholkonzentrationen im Blut (über 1,6 Promille), Konsum von Betäubungsmitteln mit hohem Suchtpotential, extremen Geschwindigkeitsüberschreitungen und so genannten Schikanenstopps wird neu obligatorisch abgeklärt, ob die betreffende Person sich überhaupt eignet, ein Auto zu führen und ob sie fahrkompetent ist.

Bei groben Verkehrsregelverletzungen wie grossen Geschwindigkeitsüberschreitungen darf das Auto eingezogen und verwertet werden, wie dies bereits jetzt der Fall ist. Neu muss der Fahrzeughalter oder die Fahrzeughalterin eine Busse bezahlen, wenn die Täterin oder der Täter nicht bekannt ist.

TCS schockiert

Der Touring Club der Schweiz (TCS) findet diesen Vorschlag juristisch gesehen “schockierend”. Bei den Black Boxes und den Wegfahrsperren erwarte er die Details der Umsetzung, schreibt der TCS.

Der Verkehrs Club der Schweiz (VCS) bemängelt, dass der Schutz der schwachen Verkehrsteilnehmer wie Fussgängern und Velofahrern nicht ausreichend berücksichtigt worden sei.

Die Schweizer Strassenopfer-Stiftung Road Cross freut es, dass die Alkohol- und Wegfahrsperre eingeführt werden.

Pro Velo begrüsst die Richtung des Handlungsprogramms. Allerdings hält Pro Velo fest, dass zur Zeit bereits rund 70 Prozent der unter 14-jährigen einen Helm trügen.

Echo in der Presse

Die Chancen, dass das redimensionierte Massnahmenpaket die Beratung im Parlament heil überstehe, seien gering, meint der Tages-Anzeiger.

Die bürgerlichen Parteien sähen darin nämlich einen Angriff auf Freiheit und Eigenverantwortung, wie sich gestern herausstellte. Der Tagi zitiert die Medienmitteilung der Christlich-Demokratischen-Partei (CVP), welche die neue Alterslimiten für Kinder und ältere Leute schlecht findet.

Für die Neue Zürcher Zeitung ist der verkleinerte Handlungskatalog der Via sicura der Beweis, dass “Ideologie bei der Verkehrsgesetzgebung” noch nicht abgedankt habe.

Dies werde unter anderem daran deutlich, dass Leuenberger zusätzlich noch ein Verbot der “Gigaliner”, der 60-Tönner angekündigt habe. Mit Sicherheit habe dies nämlich nichts zu tun, sondern mit der Absicht, “weitere Effizienzgewinne des Strassengüterverkehrs zu unterbinden”, wie die NZZ meint.

Gleichzeitig mit der Botschaft zum Via sicura- Massnahmenpaket hat der Bundesrat auch beschlossen, dem Parlament ein Verbot für Lastwagen mit einer Länge von bis zu 25,25 Metern und einem Gesamtgewicht von 60 Tonnen vorzuschlagen.

In der Botschaft des Bundesrates zu Via Sicura werden insbesondere folgende Massnahmen vorgeschlagen:

Präventive Massnahmen: z.B. Verbot des Fahrens unter Alkoholeinfluss für bestimmte Personengruppen, generelle Verpflichtung zum Fahren mit Licht am Tag, Mindestalter von 7 Jahren sowie Helmtragpflicht für Radfahrer und Radfahrerinnen bis 14 Jahre.

Massnahmen zur besseren Durchsetzung bestehender Regeln: z.B. Massnahmen zur Qualitätssicherung bei Fahreignungsabklärungen, Einführung der beweissicheren Atem-Alkoholprobe, Verbot entgeltlicher und öffentlicher Warnungen vor Verkehrskontrollen, Befristung des Führerausweises und Verantwortung des Fahrzeughalters und der Fahrzeughalterin für Ordnungsbussen.

Repressive Massnahmen bei schwerwiegenden Delikten wie z.B. bei “Rasern”: Fahrzeugeinziehung und -verwertung, obligatorische Fahreignungsabklärung beim Verdacht fehlender Fahreignung, Einbau von Datenaufzeichnungsgeräten sowie von Alkohol-Wegfahrsperren.

Infrastrukturmassnahmen: z.B. Sanierung von Unfallschwerpunkten und Gefahrenstellen und Überprüfung der Strassenbauprojekte auf allfällige Verkehrssicherheitsdefizite (“road safety audit”).

Massnahmen zur Optimierung der Unfallstatistik: visuelle Darstellung der Unfälle auf der Landkarte zur Feststellung von Unfallschwerpunkten und Gefahrenstellen und verbesserte Auswertung der Unfalldaten.

Über 50-jährige müssen zum Behalten des Fahrausweises einen Sehtest absolvieren.

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

Mehr: JTI-Zertifizierung von SWI swissinfo.ch

Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!

Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft