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Zuger Firma will nicht für Ölpest haften

Die in der Schweiz ansässige Ölbohrfirma Transocean bestreitet ihre Haftung für die Ölpest im Golf von Mexiko. Sollte sie trotzdem haftbar gemacht werden, will sie soviel bezahlen, wie die Ölplattform wert gewesen sei.

Das Unternehmen, das die Plattform Deepwater Horizon an die Ölfirma BP verleast hat, sieht BP als Hauptschuldige für den Unfall.

Sollte Transocean, deren Hauptsitz in der Schweiz in Zug liegt, von US-Gerichten dennoch für Teile der Katastrophe haftbar gemacht werden, soll die Summe höchstens soviel betragen, wie die Plattform wirklich wert gewesen sei. Laut dem Unternehmen sind dies knapp 27 Millionen Dollar.

Transocean beruft sich dabei auf die sogenannte Titanic-Klausel: Die Besitzer des Luxusschiffes hatten nach dessen Untergang 1912 geltend gemacht, nur für den Wert des verlorenen Dampfers aufkommen zu müssen. Schadenersatz hätten jene zu leisten, die die Schifffahrt organisiert hatten.

Das hundert Jahre alte Argument kommt bei amerikanischen Regierungsvertretern nicht gut an. Ein US-Staatsanwalt bezeichnete die Transocean-Eingabe vor dem Senatskomitee für Energie und natürliche Ressourcen als unangebracht.

In der Senatsanhörung stiess weiter auf Unmut, dass Transocean an einer Dividenden-Auszahlung von einer Milliarde Dollar festhält, bevor die Katastrophe im Golf von Mexiko bewältigt ist.

Vor einem anderen US-Gericht streitet die Ölfirma BP unterdessen dafür, dass Versicherungszahlungen an Transocean für die Kosten- Eindämmung und die Aufräumarbeiten der Katastrophe verwendet werden.

Die Versicherung von Transocean, Lloyds of London, hatte das Gericht aufgefordert, die BP-Klage abzuweisen.

swissinfo.ch und Agenturen

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