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Bauboom auf Halde in Tourismusregionen

Zweitwohnungen in der Schweiz generieren jährliche Ausgaben von 9,1 Milliarden Franken. Keystone

Sieben Monate nach Annahme der Volksinitiative gegen den "uferlosen Bau von Zweitwohnungen" herrscht in den betroffenen Regionen Unsicherheit. Daran hat auch die Verordnung des Bundesrats zur vorläufigen Umsetzung der Initiative wenig geändert.

“Diese Unsicherheit ist für die Tourismusbranche Gift. Wir haben ein totales Chaos, weil jeder seinen einzelnen Fall noch bis vor Bundesgericht ziehen kann”, sagt Peter Bodenmann, Walliser Hotelier und ehemaliger Präsident der Sozialdemokratischen Partei der Schweiz gegenüber swissinfo.ch.

“Man darf alles machen, aber nicht erklären, in zwei bis drei Jahren wird das Bundesgericht entscheiden, ob die Baubewilligung gültig ist oder nicht.”

Die Zweitwohnungs-Initiative, die das Schweizer Stimmvolk am 11. März überraschend angenommen hatte, sei zwar “miserabel formuliert, und jeder Professor interpretiert sie anders”, aber “der Schock wäre eine Superchance gewesen, um notwendige Strukturreformen im Tourismus durchzuführen”, sagt Bodenmann, der sich über die “schlechten Tourismus-Politiker und -Funktionäre” ärgert.

Darf man noch bauen?

Die Initiative verlangt, dass in Gemeinden, in denen der Anteil über 20 Prozent liegt, keine Zweitwohnungen mehr gebaut werden dürfen. Betroffen davon sind rund 570 Gemeinden, vor allem in den Berggebieten der Kantone Wallis, Graubünden und Bern.

Die Frage, ab wann diese Restriktionen gelten sollten, kam erstaunlicherweise erst nach der Abstimmung zur Sprache. Aber seither wird über den Zeitpunkt gestritten. Endgültig geklärt war die Frage auch noch nicht, nachdem der Bundesrat im August beschlossen hatte, dass die Verordnung zur vorläufigen Umsetzung der Initiative nicht schon am 1. September, sondern erst am 1. Januar 2013 in Kraft treten soll.

Ob die Landesregierung tatsächlich auf dem Verordnungsweg solche Regeln erlassen darf, ist auch unter Fachleuten umstritten. Für eine solche Verordnung brauche es eine klare gesetzliche Grundlage. Das Ausführungsgesetz zur Zweitwohnungs-Initiative muss aber erst noch erarbeitet werden.

Weil die Befürworter der Initiative der Ansicht sind, dass das Volksbegehren ab dem Tag nach der Annahme gelte, wird es zu langwierigen Rechtstreitigkeiten kommen um die Frage, ob in den betroffenen Gemeinden nach dem 11. März 2012 noch temporär genutzte Wohnungen gebaut werden dürfen.

Einige wenige Gemeinden (Vgl. Artikel “Zum Thema”) haben auf die Rechtsunsicherheit mit dem Erlass einer sogenannten Planungszone reagiert, die es ihnen erlaubt, Baugesuche zu stoppen, bis klar geworden ist, wie die Gerichte in der Frage entscheiden werden.

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Volksinitiative

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Viele Bewilligungen – viele Rekurse

Aber in zahlreichen Tourismus-Gemeinden, vor allem in den Kantonen Wallis und Graubünden, wurden und werden trotz ähnlich vieler Einsprachen zahlreiche Baugesuche vor Inkrafttreten der Verordnung noch rasch bewilligt. Entsprechend hoch ist deshalb auch die Zahl der Rekurse gegen die Bewilligungen.

Allein auf der Walliser Riederalp, sagt der Briger Hotelier Peter Bodenmann, seien Baugesuche für 1500 weitere kalte Betten eingereicht worden. Die Neubaugesuche haben dort im ersten Halbjahr 2012 im Vergleich zur durchschnittlichen Anzahl in den Halbjahren 1994 bis 2011 um 324 Prozent zugenommen.

“Diese Verordnung führt überall zu kleinen lokalen Guerilla-Kriegen. Hier ist das Baugewerbe stärker, dort sind jene stärker, die sanfteren Tourismus fordern.”

Man habe für viele Jahre ein Klima der Unsicherheit geschaffen, kritisiert der Walliser Sozialdemokrat. Ein Banker habe ihm kürzlich gesagt, dass jetzt keine Bank das Risiko eingehen könne, in diesen Regionen ein Objekt zu finanzieren.

Bodenmann begreift nicht, weshalb (noch) kein dringliches Bundesgesetz aufgegleist worden ist. “Diese Normen wären – nach Ablauf der Referendumsfrist – sofort in Kraft getreten.”

Selbst ein solches Gesetz hätte nicht so schnell erarbeitet werden können, dass die drängendsten Fragen hätten beantwortet werden können, sagt Gabriel Hefti, Jurist beim Bundesamt für Raumentwicklung (ARE). Schon die Verordnung, die man aus dem Boden gestampft habe, sei unter extremem Zeitdruck gemacht worden.

“Chaos” auch in Graubünden

“Die Situation ist wahnsinnig hektisch und auch fürs Gewerbe schlecht. Es herrscht Chaos”, sagt auch Duri Bezzola, ehemaliger Nationalrat der Freisinnig-Demokratischen Partei (FDP.Die Liberalen) und Architekt aus Scuol im Kanton Graubünden. “Sie hat bisher mehr Bauprojekte ausgelöst, als gebremst.”

Das sei auch für das Gewerbe in diesen Tälern schlecht, sagt Bezzola, der selber Verwaltungsrat einer Bauunternehmung ist. “Vermutlich wird es mit diesen Projekten, die jetzt auf die Schnelle eingereicht, bewilligt und teilweise auch realisiert werden, überfordert sein.”

Und plötzlich sei dann damit Schluss. “Wenn die Unternehmer intelligent sind, werden sie zurückfahren, damit jetzt nicht jahrelang Überkapazitäten vorhanden und die Existenzen gefährdet sind”, rät der ehemalige Unternehmer.

“Es werden ja jetzt konzertiert ein paar Hundert Rekurse eingelegt. Bis das Bundesgericht entschieden hat, dauert es mindestens ein Jahr, und der Entscheid kann in die falsche Richtung gehen.”

Erstaunlicherweise gebe es derzeit nicht viele Kaufinteressenten, sagt Bezzola auch aus eigener Erfahrung. Offenbar werde vielerorts geplant, ohne Sicherheit zu haben, dass das Objekt verkauft werden könne.

“Als Käufer würde ich vielleicht auch eher zuwarten. Wenn jetzt kurzfristig ein Überangebot an Wohnungen entsteht, sinken die Preise”, prophezeit der freisinnige Politiker.

Gemeinden suchen Rat

Seit der Bundesrat die Zweitwohnungs-Verordnung beschlossen hat, sind beim Bundesamt für Raumentwicklung Dutzende Anfragen von Gemeinden und Kantonen eingegangen, die wissen möchten, unter welchen Umständen sie Zweitwohnungen noch bewilligen könnten.

Die Auslegung der Verordnung werde letztlich aber vor allem Sache der Gerichte sein, sagt Gabriel Hefti. “Wir können den Gemeinden nur sagen, wie wir es beurteilen. Wegen des Damoklesschwerts vom 31. Dezember 2012 wollen zahlreiche Gemeinden noch so viele Bewilligungen wie möglich nach altem Recht erteilen und dafür sorgen, dass diese noch in diesem Jahr rechtskräftig werden.”

Wie weiter?

“Wir beabsichtigen, den Entwurf des Ausführungsgesetzes gegen Ende 2013 in die Räte zu bringen”, sagt Hefti.

Noch im Oktober tritt die Arbeitsgruppe “Zweitwohnungen” aus Vertretern von Interessengruppen, Bund und Kantonen, die bereits für die Verordnung am Werk war, zur Startsitzung an. Ungewiss sei aber, wie lange es dauere, bis das Parlament das Gesetz beschliesse, und ob noch ein Referendum ergriffen werde.

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Referendum

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Das (fakultative) Referendum erlaubt Bürgerinnen und Bürgern, das Volk über ein vom Parlament verabschiedetes Gesetz entscheiden zu lassen. Falls das Referendumskomitee innerhalb von 100 Tagen 50’000 gültige Unterschriften bei der Bundeskanzlei einreichen kann, kommt es zu einer Abstimmung. Falls das Parlament Änderungen in der Bundesverfassung vornimmt, kommt es zu einem obligatorischen Referendum. Beim fakultativen Referendum…

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Laut Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) gibt es in der Schweiz rund 500’000 Zweitwohnungen.

An der Spitze liegt der Kanton Wallis mit 62’000 zeitweise bewohnten Wohnungen, gefolgt von Graubünden (48’000), Bern (45’000) und Waadt (43’000).

Gemessen am gesamten Wohnungsbestand ist der Anteil Zweitwohnungen in den Kantonen Graubünden (37%), Wallis (36%), Tessin (24%) und Obwalden (22%) am höchsten.

573 Gemeinden, also rund ein Fünftel, weisen einen Zweitwohnungsbestand von 20 und mehr Prozent auf.

Die Gemeinden Saint-Luc (83%) und Grimentz (82%) im Val d’Anniviers (Unterwallis) verzeichnen die höchsten Werte, gefolgt von der Bündner Gemeinde Laax (81%).

Die meisten Zweitwohnungen in Tourismusregionen werden nicht kommerziell bewirtschaftet und sind durchschnittlich nur während 30 bis 40 Tagen bewohnt.

Die Zahl der “kalten Betten” liegt bei rund 900’000. Professionell vermarktet und vermietet werden rund 100’000 Betten. Dazu kommen 160’000 Hotelbetten.

Das ARE definiert Erstwohnungen als Wohnungen, die dauerhaft von Ortsansässigen bewohnt werden.

Als Zweitwohnungen gelten zeitweise zu Ferienzwecken bewohnte Wohnungen, oder Wohnungen von Wochenaufenthaltern oder von Firmen, die diese ihren Mitarbeitern zur Verfügung stellen.

 

(Quelle: Bundesamt für Raumentwicklung)

Am 11. März 2012 hat das Schweizer Stimmvolk mit knapper Mehrheit die Initiative “gegen den uferlosen Bau von Zweitwohnungen” angenommen.

Die Initiative verlangt, dass der Anteil Zweitwohnungen pro Gemeinde maximal 20% betragen darf.

In Gemeinden, in denen diese Grenze bereits überschritten ist, bedeutet sie einen Baustopp für Zweitwohnungen. Bestehende Zweitwohnungen müssen aber nicht abgerissen werden.

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