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“Einschüchterungsversuch gegen alle Entwicklungsländer”

Ruth Dreifuss sieht in der Novartis-Klage eine Gefahr für das Gesundheitswesen armer Länder. Keystone

Die Protestbewegung gegen die Novartis-Klage in Indien hat prominente Unterstützung erhalten: Alt Bundesrätin Ruth Dreifuss fordert den Pharmakonzern zum Rückzug der Klage auf.

Um eines seiner Medikamente zu schützen, klagte der Schweizer Pharmakonzern gegen das neue indische Patentgesetz. Ein Angriff mit weitreichenden Folgen, warnt Dreifuss.

Novartis kämpft in Indien für die Zulassung seines Leukämiemedikaments Glivec, das in 40 Ländern patentiert ist.

Doch Indien lehnte eine Patentierung ab mit der Begründung, dass es sich lediglich um ein Generikum eines bereits bekannten Medikaments handle. Novartis hingegen stellt sich auf die Position, es handle sich um eine Neuentwicklung.

Das neue indische Patentrecht sieht für Generika, also Nachahmer-Medikamente, keinen Patentschutz mehr vor. Im Mai 2006 hatte Novartis Klage gegen das indische Urteil eingereicht. Seit Ende Januar nun läuft in Madras ein Berufungsprozess von Novartis gegen den indischen Staat.

Die Verhandlung wurde dort nach einer längeren Unterbrechung am Donnerstag erstmals wieder aufgenommen.

Kennerin der Materie

In Genf rief Ruth Dreifuss Novartis am selben Tag auf, die Klage zurückzuziehen. Die alt Bundesrätin trat an einer Medienkonferenz der Nichtregierungsorganisationen (NGO) Erklärung von Bern, Oxfam International und Ärzte ohne Grenzen (MSF) auf.

Die ehemalige Schweizer Gesundheitsministerin war zwischen 2004 und 2006 auch Vorsitzende der WHO-Kommission für geistiges Eigentum, Innovation und öffentlichem Gesundheitswesen (CIPIH).

swissinfo: Um was geht es in diesem Prozess genau?

Ruth Dreifuss: Novartis hat das indische Patentgesetz im Visier. Es ist ein Angriff auf die Freiheiten der Länder, eine Gesundheitspolitik gemäss eigenen spezifischen Erfordernissen zu betreiben.

Das indische Recht unterscheidet zwischen einer neuen Formel, die den Patienten einen Fortschritt in der Behandlung bringt, und Änderungen, welche keinen Fortschritt bringen.

Novartis hat das Recht, den Entscheid des indischen Gerichts anzufechten, was die Innovation von Glivec betrifft. Dem Pharmakonzern steht es aber nicht zu, die Gesetzgebung eines souveränen Staates anzugreifen. Indien tut nichts anderes, als die Möglichkeiten zu nutzen, die ihm gemäss internationalen Abkommen zustehen.

swissinfo: Die Mitglieder der Weltgesundheits-Organisation (WHO) räumten Ländern in Krisensituationen ein, Generika zu produzieren oder zu kaufen. Stellt Novartis dies nun in Frage?

R.D.: Das Gesetz Indiens ist beispielhaft für viele Länder des Südens. Die Klage von Novartis ist vor diesem Hintergrund zu sehen. Es ist eine Einschüchterung all jener Länder, welche die Interessen zwischen ihrem Gesundheitswesen und dem Patentschutz abwägen.

Indien spielt auch eine Rolle in der Produktion von Generika für ganz arme Länder, beispielsweise im Kampf gegen Aids. Viele Entwicklungsländer sind auf erschwingliche Medikamente aus Indien angewiesen. Das macht die Klage von Novartis noch schlimmer.

swissinfo: Nichtregierungs-Organisation beschuldigen gewisse Länder, diese Einschränkungen mit bilateralen Freihandelsabkommen zu umgehen. Ist auch die Schweiz gemeint, die mit mehreren Entwicklungsländern solche Abkommen abgeschlossen hat?

R.D.: Viele dieser Abkommen sind zur Zeit noch in Verhandlung. Es ist aber klar, dass auch die EFTA, die von der Schweiz angeführt wird, solche Freihandelsabkommen aushandelt. Und diese zielen auf eine Einschränkung der Freiheiten, welche die internationalen Abkommen den Ländern des Südens gewähren.

Die bilateralen Verträge bilden die grösste Bedrohung für Entwicklungsländer, eine Gesundheitspolitik nach eigenen Bedürfnissen zu definieren.

swissinfo-Interview: Frédéric Burnand, Genf
(Übertragung aus dem Französischen. Renat Künzi)

Das Leukämie-Medikament Gleevec (in einigen Ländern auch Glivec) des Schweizer Pharmakonzerns Novartis wird vom neuen indischen Patentgesetz nicht geschützt. Novartis hat deshalb Klage eingereicht.

Das indische Patentgesetz, das seit zwei Jahren existiert, schützt nur Produkte, die nach 1995 komplett neu entwickelt wurden. Gleevec beziehungsweise dessen Hauptwirkungssubstanz wird deshalb nicht als schutzwürdig anerkannt und das Medikament als Generikum eingestuft.

Läuft der Patentschutz eines Medikamentes aus, ändern Pharmahersteller oft geringfügig die Rezeptur, um sich für das “neue” Medikament wiederum einen Patentschutz für 20 Jahre zu sichern. Das neue indische Patentgesetz will dieser Praxis einen Riegel schieben

Novartis wehrt sich gegen den Entscheid der indischen Behörden, das in fast 40 andern Ländern geltende Patent für Gleevec nicht anzuerkennen.

“Wir sind zutiefst davon überzeugt, dass Patente Leben retten können”, sagt Novartis-Forschungsleiter Paul Herrling. “Wenn das Patentrecht so wie in Indien unterlaufen wird, werden keine Investitionen mehr in lebensrettende Medikamente mehr getätigt”.

Beim Rechtsfall in Indien geht es Novartis gemäss eigenen Angaben nur um den Schutz des intellektuellen Eigentums und nicht darum, den Zugang zum Medikament zu erschweren. In Indien erhielten 99% der Patienten, die Gleevec benötigten, das Medikament kostenfrei von Novartis.

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