Seit 2004 hat die Rehabilitierungs-Kommission 137 Flüchtlings-Helfern ihre Ehre zurückgegeben. Damit werde ein wichtiger Teil der Schweizer Geschichte aufgearbeitet, so die Kommission.
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Nach dem seit 2004 geltenden Bundesgesetz über die Aufhebung von Strafurteilen gegen Flüchtlingshelfer werden alle Personen rehabilitiert, die zur Zeit des Nationalsozialismus aus humanitären Gründen gegen die Gesetze verstossen haben. Die Rehabilitierungs-Kommission der Eidgenössischen Räte hat die Aufgabe zu prüfen, ob konkrete Urteile aufgehoben worden sind.
Entsprechende Gesuche können von Verurteilten, ihren Angehörigen oder von schweizerischen Organisationen, die sich dem Schutz der Menschenrechte oder der Aufarbeitung der schweizerischen Geschichte zur Nazi-Zeit widmen, gestellt werden. Die Frist ist Ende 2008 abgelaufen. Für entschuldbare Fälle gilt sie bis Ende 2011.
Die Rehabilitation sei für die von Militärgerichten verurteilten Flüchtlingshelfer und ihren Angehörigen von Bedeutung, sagte Kommissionspräsident André Daguet. Damit werde ein wichtiger Teil der Schweizer Geschichte in den Jahren 1938 bis 1945 aufgearbeitet und Wiedergutmachung an mutigen und ehrbar handelnden Menschen geleistet.
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