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Aargau fordert landesweites Verhüllungsverbot

Schleiertragende Touristin mit Sonnenbrille auf dem Jungfraujoch im Berner Oberland. Keystone

Der Bund soll ein nationales Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum erlassen. Diese Forderung stellt das Aargauer Kantonsparlament in einer Standesinitiative an die Bundesversammlung. Alle bürgerlichen Parteien befürworteten das Verbot.

Das Kantonsparlament hat die Initiative mit 76 gegen 42 Stimmen verabschiedet. Für das Begehren sprachen sich in der sachlich geführten Debatte die Fraktionen von der bürgerlichen Parteien SVP, CVP, FDP und EVP aus. Dagegen votierten auf linker Seite die Fraktionen von SP und Grünen. Die Grünliberalen waren gespalten.

Der Grosse Rat fordert die Bundesversammlung in der Initiative auf, die rechtlichen Grundlagen zu erarbeiten, “damit im öffentlichen Raum das Tragen von Kleidungsstücken, die das Gesicht ganz oder hauptsächlich verhüllen, unter entsprechender Strafandrohung bei Missachtung untersagt wird”.

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Kantonale Initiative

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Mit der Standesinitiative hat jeder der 26 Schweizer Kantone die Möglichkeit, der Bundesversammlung (Parlament) den Entwurf für einen Verfassungsartikel, ein Gesetz oder eine Verordnung vorzulegen. Die Vorlage wird daraufhin in der für das Thema verantwortlichen Kommission der beiden Ratskammern behandelt. Falls eine der beiden Ratskammern die Vorlage zweimal nicht behandeln will, gilt sie als verworfen.…

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Verhüllte Gesichter lösten “Unsicherheit und beklemmende Gefühle aus”, hielt die Schweizerische Volkspartei fest. Der Freisinn bezeichnete es als eine “Frage des Anstandes”, im öffentlichen Raum identifizierbar zu sein. Die Ängste der Bevölkerung müssten ernst genommen werden, betonten die Christlichdemokraten.

Sozialdemokraten und Grüne argumentierten gegen das Begehren. Dieses habe “mit Sachpolitik wenig am Hut”. Im Polizeigesetz stehe ein Vermummungsverbot. Die Grünen sprachen von “Scheinproblemen”. Die Politiker missbrauchten eine Sache, um die Unterschiede zu betonen.

Die Aargauer Regierung lehnte die Standesinitiative ebenfalls ab. Die Voraussetzungen für die Einschränkung der persönlichen Freiheit durch Kleidervorschriften seien nicht gegeben, sagte Innendirektor Urs Hofmann (SP).

Es werde praktische Probleme bei der Umsetzung eines allgemeinen Verhüllungsverbotes in der Schweiz geben. Ein Verbot bringe “keinen sicherheitspolitischen Nutzen, sondern habe rein programmatischen Inhalt”.

Ein Verhüllungsverbot ist auch in anderen Kantonen ein Thema. Entsprechende Vorstösse sind in Bern, Solothurn und im Thurgau hängig.

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