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Affäre Bettencourt: Untersuchung in der Schweiz?

Rund 80 Mio. Euro der L'Oréal-Erbin Liliane Bettencourt sollen auf Schweizer Konten lagern. Reuters

Die Affäre um Liliane Bettencourt hat Staatschef Nicolas Sarkozy erreicht. Spuren führen auch in die Schweiz: Die reichste Frau Frankreichs soll einen Teil ihres Vermögens am französischen Fiskus vorbei auf Schweizer Konten geschleust haben.

Die konservative Regierungspartei UMP habe für Sarkozys Wahlkampf 2007 eine rechtswidrige Parteispende in der Höhe von 150’000 Euro von der L’Oréal-Erbin Liliane Bettencourt angenommen.

Dies berichtete die ehemalige Buchhalterin Claire T. in einem am Dienstag auf der Nachrichten-Website “mediapart” veröffentlichten Gespräch. Sie war am Montag von der Polizei vernommen worden.

Der Schatzmeister der UMP, Frankreichs heutiger Arbeitsminister Eric Woerth, habe die Parteispende für Sarkozys Wahlkampf entgegengenommen, sagte der Anwalt der langjährigen, früheren Buchhalterin der Nachrichtenagentur AFP.

Sie selbst habe das Geld für die Spende für den Sarkozy-Wahlkampf
im März 2007 auf Geheiss von Bettencourts Vermögensverwalter bei der Bank abheben sollen, sagte die ehemalige Buchhalterin weiter aus. Weil sie aber nur einen wöchentlichen Verfügungsrahmen von 50’000 Euro gehabt habe, sei der Vermögensverwalter Maistre selbst in die Schweiz geflogen, um die restlichen 100’000 Euro von einem von Bettencourts Konten zu holen.

Der Vorwurf illegaler Parteispenden für Frankreichs Staatschef Nicolas Sarkozy beschäftigt nun die Justiz: Die Staatsanwaltschaft Nanterre im Westen von Paris nahm am Mittwoch erste Untersuchungen auf, wie Justizmitarbeiter mitteilten.

Kampf für Transparenz

All diese Enthüllungen schlugen in Frankreich ein wie eine Bombe. Aus der Affäre Bettencourt ist eine Staatsaffäre geworden. Sarkozys Umfragewerte sanken in den Keller, zwei Staatssekretäre haben demissioniert. Seit zwei Tagen versucht Präsident Nicolas Sarkozy die Situation zu beruhigen.

Mit diesen Einzelheiten, die vom Elyséepalast umgehend als falsch bezeichnet wurden, nimmt der Druck auf Arbeitsminister Eric Woerth noch zu. Heikel ist zudem die Tatsache, dass Woerths Frau bis vor einer Woche für die Firma Clymène arbeitete, die Bettencourts Vermögen verwaltet.

In seiner Zeit als Budgetminister kämpfte Eric Woerth für die Revision des Doppelbesteuerungsabkommens mit der Schweiz. Er verlangte Transparenz und die Abschaffung des Bankgeheimnisses.

Am 12. Juni 2009 paraphierte Woerth mit Finanzminister Hans-Rudolf Merz in Bern das revidierte Doppelbesteuerungsabkommen, das mit dem Informationsaustausch nach OECD-Standard ergänzt wurde.

Geld auf Schweizer Konten

Es ist nicht vollständig ausgeschlossen, dass eines der ersten Amtshilfegesuche von Frankreich indirekt Woerth selbst betreffen könnte.

Am Sonntag hat nämlich der Staatsanwalt von Nanterre, Philippe Courroye, bekanntgegeben, dass man ein Ermittlungsverfahren gegen Liliane Bettencourt aufnehmen werde. Gemäss der französischen Zeitung Le Monde könnte eine weitere Untersuchung das Ehepaar Woerth betreffen.

Von Liliane Bettencourts Vermögen, das sich laut US-Wirtschaftsmagazins Magazin Forbes auf rund 20 Mrd. Dollar beläuft, sollen über 80 Mio. Euro auf Konten in der Schweiz gelagert sein – rund 65 Mio. Euro in Vevey und 16 Mio. Euro in Genf.

Zwei Szenarien

Bei Bettencourt werde wegen Verdachts ermittelt, mit komplexen juristischen Operationen bewusst versucht zu haben, Geld am Fiskus vorbei zu schleusen, erklärt der Genfer Finanzanwalt, Nicolas Zambelli.

Im Fall, dass Frankreich ein Amtshilfegesuch an die Schweiz stellen würde, um die Existenz von Bettencourts Millionen auf Schweizer Konten zu untersuchen, gibt es zwei Szenarien: Erstens, die Schweiz ratifiziert das neue Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich. Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich wurde vom Parlament gutgeheissen, aber die Referendumsfrist ist noch nicht abgelaufen.

Die Schweizerische Volkspartei (SVP) verzichtet auf das Referendum gegen neue Doppelbesteuerungsabkommen, wie sie am Montag bekannt gab. Die SVP liess jedoch offen, ob sie sich an einem von anderer Seite lancierten Referendum beteiligen würde.

Würde das Abkommen ratifiziert, könnte sich die französische Steuerbehörde direkt an die entsprechende kantonale Steuerbehörde in der Schweiz wenden. “Das Amtshilfegesuch muss gerechtfertigt, der Verdacht erhärtet sein”, so Zambelli. Das Abkommen gälte – unabhängig davon, wann es ratifiziert würde – rückwirkend ab 1. Januar 2010.

Falls das neue Doppelbesteuerungsabkommen nicht ratifiziert würde, würde die Schweiz wohl ein Amtshilfegesuch seitens Frankreich ablehnen, sagt der Finanzanwalt Claude Charmillot. Damit die kantonalen Justizbehörden tätig werden könnten, sei ein Verdacht auf Steuerbetrug notwendig. “Dies ist im Fall Bettencourt wohl nicht der Fall.”

Hongkong, Singapur, Uruguay

Doch wer weiss, vielleicht sind die Millionen der L’Oréal-Erbin auf Schweizer Konten ja bereits wieder ausser Land. In heimlichen Aufnahmen von Gesprächen im Hause Bettencourt hört man den Vermögensverwalter Patrice de Maistre zu Bettencourt sagen, er sei daran, den Transfer des Geldes nach Honkong, Singapur oder Uruguay zu organisieren.

“Geldtransfers nach Hongkong und Singapur spiegeln die aktuelle Tendenz”, sagt Claude Charmillot. Ein Transfer nach Uruguay scheint ihm etwas ungewöhnlicher. Für Charmillot sind dies sowieso kurzfristige “Lösungen”. So werde sich etwa Singapur schon bald den OECD-Regeln beugen.

“Ich persönlich hätte Bettencourt geraten, sich in der Schweiz niederzulassen. Mit einem guten Steuerrabatt würde sie hier vielleicht 10 Mio. Franken Steuern pro Jahr bezahlen anstatt 40 Mio. Euro wie in Frankreich”, sagt Charmillot. Wenn Bettencourt in Frankreich bleibe, ist das für Charmillot insbesondere ein Zeichen dafür, dass sie mit dem Staat unter anderem einen Steuerbetrag ausgehandelt hat.

Mathieu van Berchem, Paris, swissinfo.ch
(Adaption aus dem Französischen: Corinne Buchser)

Der Familienstreit zwischen Liliane Bettencourt und ihrer Tochter stellt die Frage nach der Kontrolle des französischen L’Oréal-Imperiums neu. Der Nahrungsmittelriese Nestlé, Grossaktionär des zweitgrössten Kosmetikkonzerns der Welt, hegt laut Analysten im Moment aber kaum Übernahmegelüste.

Nestlé hält 29,8% am 1909 von Liliane Bettencourts Vater gegründeten französischen Konzern L’Oréal. Grösster Aktionär ist die Familie Bettencourt selbst, die über eine Holding 31% der Anteile in der Hand hat und 1974 einen Aktionärsbindungsvertrag mit Nestlé unterschrieb.

Bettencourt, die reichste Frau Frankreichs, steht seit Monaten im Zentrum mehrerer Affären, die nun über angebliche Wahlkampffinanzierung auch Staatspräsident Nicolas Sarkozy erreicht haben. Im Kern geht es um Millionengeschenke Bettencourts an einen Günstling, weswegen Françoise Bettencourt-Meyers ihre Mutter unter Vormundschaft stellen wollte.

Liliane Bettencourt und ihre Anwälte haben die Spekulationen um die Nestlé-Beteiligung angefacht: Sie warfen der Tochter vor, in Wahrheit die Kontrolle über den mit 47 Mrd. Euro Börsenwert und 65’000 Mitarbeitern ausgestatteten Konzern an sich reissen und dann die Anteile an Nestlé weiterverkaufen zu wollen. Françoise Bettencourt-Meyers hat dies stets vehement dementiert.

Nestlé-Chef Paul Bulcke hat aber jüngst betont, dass er den Status Quo beibehalten wolle.

Nestlé und der Bettencourt-Clan sind durch den Vertrag gebunden, der besagt, dass frühestens sechs Monate nach Liliane Bettencourts Tod die Anteile erhöht werden können. Ausserdem haben die Bettencourts und Nestlé bis 2014 ein Vorkaufsrecht, sollte eine der Parteien Anteile verkaufen wollen.

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