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Affäre Tinner: Keine Geheimhaltung

Im Fall Tinner überwiegt das öffentliche Interesse an Transparenz die Geheimhaltungsvorbehalte. Deshalb haben die Geschäftsprüfungs-Kommissionen (GPK) des Parlaments beschlossen, den Bericht der Geschäftsprüfungs-Delegation (GPDel) zu publizieren.

“Es geht um die Geschäftsführung des Bundesrates in einem sicherheitspolitisch sehr heiklen Fall und um einen schwerwiegenden Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz, bei dem sich der Bundesrat auf Notrecht berufen musste”, sagte GPDel-Präsident Claude Janiak am Donnerstag vor den Medien. Janiak bedauerte es, dass sich die GPDel nicht mit dem Bundesrat auf die Publikation hatte einigen können.

Mit der Vernichtung des Beweismaterials und der Kernwaffenpläne im Fall Tinner hat der Bundesrat nach Erkenntnissen der GPDel den Forderungen der USA entsprochen.

Die Landesregierung habe in ihren Erwägungen aber “keine konkreten aussenpolitischen Konsequenzen geltend gemacht, die nur mit einem solch schwerwiegenden Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz abgewendet werden konnten”. Deshalb sei der Beschluss zur Aktenvernichtung nicht verhältnismässig gewesen.

Der Bundesrat will den GPDel-Bericht zuerst eingehend prüfen, bevor er dazu Stellung nimmt.

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