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Affäre um Armeechef war “ein Unfall”

Keystone

Die Schweizer Regierung zieht einen Schlusstrich unter das Arbeitsverhältnis mit dem wegen einer Stalking-Affäre beurlaubten Armeechef Roland Nef. Laut Bundespräsident Couchepin sollen jetzt Lehren gezogen und die Kaderselektion verbessert werden.

Die erste Bundesratssitzung nach den Sommerferien wurde mit Spannung erwartet, weil der höchste Schweizer Soldat am 25. Juli seinen Rücktritt einreichen musste.

Der 49-jährige Roland Nef hatte seine Ex-Partnerin nach der Trennung mit SMS und Mails belästigt, in ihrem Namen Sexinserate beantwortet und sie damit der Belästigung durch fremde Männer ausgesetzt.

Zum Zeitpunkt der Ernennung Nefs, im Juni 2007, war gegen den hohen Offizier ein Strafverfahren hängig, das seine Ex-Partnerin angestrengt hatte. Verteidigungsminister Samuel Schmid wusste vom Verfahren, kannte aber offenbar den Sachverhalt nicht und ging damals davon aus, dass das Verfahren bis zum Amtsantritt von Nef als Armeechef eingestellt würde.

Das Verfahren wurde im Oktober 2007 zwar tatsächlich eingestellt, und Nef trat sein Amt am 1. Januar 2007 an. Schmid hatte es bei der Ernennung Nefs durch den Bundesrat allerdings unterlassen, seine Kollegen über das hängige Verfahren zu informieren.

Deswegen kam Schmid in den vergangenen Wochen unter politischen Dauerbeschuss. Die Schweizerische Volkspartei SVP, aus der Schmid kürzlich ausgetreten ist, forderte den Rücktritt des Verteidigungsministers.

Einzelne Exponenten der Partei sahen in einem Rücktritt auch die Chance für eine Rückkehr des am 12. Dezember 2007 abgewählten SVP-Übervaters Christoph Blocher in die Landesregierung.

Auch Grüne und einzelne Sozialdemokraten forderten den Rücktritt Schmids und wollten gleichzeitig eine Krise der Armee geortet haben.

Zu viele Indiskretionen

Nun: Gutgelaunt und entspannt trat Bundespräsident Couchepin am Mittwoch nach den Sommerferien vor die Medien, nachdem sich die Regierung zum ersten Mal an einer regulären Sitzung mit dem Fall Nef befasst und sich einstimmig hinter Schmid gestellt hatte.

Die Ernennung Nefs sei “ein Unfall” gewesen, wie er bei allen Behörden und auch in der Privatwirtschaft vorkommen könne, sagte Couchepin. Der Bundesrat werde aus dem Fall seine Lehren ziehen und Massnahmen einleiten, um die Kaderselektion zu verbessern. Konkret solle die sogenannte “Sicherheitsprüfung” des Kandidaten verbessert und konsequenter angewendet werden.

Auf die Frage, wie die Regierung die Unterlassung Schmids beurteile, sagte Couchepin: “Man muss manchmal gesprächiger sein.” Heute sei das auch viel leichter möglich, als im vergangenen Jahr, wo “es dermassen viele Lecks gegeben hat”.

275’000 Franken Abgangsentschädigung

Zudem sei die Armee nicht – wie rechtskonservative und linke Kreise seit Wochen monieren – in einer Krise. “Der Kalte Krieg ist vorbei und die Armee muss sich den neuen Bedrohungen anpassen.” Deshalb stehe die Armee unter “Stress”.

Couchepin erwähnte in diesem Zusammenhang die Reduktion des Bestandes und andere einschneidende Reformen. Im kommenden Jahr wolle sich der Bundesrat mit der Stellung der Armee anlässlich der Beratung des Berichts über die Sicherheitspolitik beschäftigen.

Auf den 1. Januar 2009 will die Regierung einen neuen Armeechef ernennen. Bis dann bleibt der Stellverteter Nefs, André Blattmann Chef ad interim.

Das Arbeitsverhältnis mit Nef wird auf den 28. Februar aufgelöst. Zudem erhält Nef eine Abgangsentschädigung von 275’000 Franken, was einem Jahressalär entspricht.

swissinfo, Andreas Keiser

In einer nicht-repräsentativen swissinfo-Umfrage haben sich 53% der Teilnehmenden für einen Rücktritt von Samuel Schmid als Verteidigungsminister ausgesprochen.

42% waren dagegen und 5% hatten keine Meinung.

Der Armeechef dem Gesetz und der Verordnung über das Bundespersonal. Wird das Arbeitsverhältnis wegen eines Verschuldens des Arbeitnehmers aufgelöst, ist keine Entschädigung vorgesehen.

Wenn sich die Parteien im gegenseitigen Einverständnis trennen, kann eine Abgangsentschädigung festgelegt werden.

Der Bund kann Angestellte entschädigen, wenn sie eine spezielle Funktion haben, seit mindestens 20 Jahren in der Bundesverwaltung beschäftigt oder über 50 Jahre alt sind. Dank einer Spezialklausel kann der Bundesrat auch eine Entschädigung ausrichten, wenn er einen Generalstabsoffizier entlässt.

In einem solchen Fall betragen die Abgangsentschädigungen mindestens einen Monatslohn und maximal ein Jahressalär. Der Armeechef gehört der Besoldungsklasse 38 an und verdient rund 300’000 Franken pro Jahr.

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