Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

Allgemeine Volksinitiative: Wieder gestrichen?

Das Volksrecht der allgemeinen Volksinitiative soll wieder aus der Bundesverfassung gestrichen werden, weil es kompliziert und praxisuntauglich sei.

Die staatspolitische Kommission des Nationalrates, der grossen Kammer des Schweizer Parlamentes, empfindet die im Februar 2003 eingeführte neue Form der Initiativmöglichkeit “allgemeine Volksinitiative” als praxisuntauglich und schlägt vor, sie wieder aus der Bundesverfassung zu streichen.

Der Nationalrat hat diesen Antrag praktisch einstimmig (144:1) gutgeheissen. Das letzte Wort haben allerdings die Stimmberechtigten.

Sie müssen nach ihrem klaren Ja vor bald sechs Jahren nun auch wieder der Streichung der damals eingeführten – und seither nicht umgesetzten – Verfassungsbestimmung zustimmen.

Eine sachgerechte Umsetzung des 2003 eingeführten neuen Volksrechts sei laut den Fraktionen nicht möglich: Man habe sich damals – bei der Empfehlung an den Souverän – schlichtweg geirrt.

Dem Volk hätte die Möglichkeit geboten werden sollen, in der Form einer allgemeinen Anregung sowohl Verfassungs- wie auch Gesetzesänderungen zu verlangen.

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

Mehr: JTI-Zertifizierung von SWI swissinfo.ch

Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!

Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft