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Kampf ums Schweizer Sturmgewehr

Ein Rekrut hält seine Hand am Lauf des Sturmgewehrs.
Obwohl es im Schengenraum als verbotene Waffe gilt, sollen Schweizer Soldaten das Sturmgewehr weiterhin nach Hause nehmen dürfen. Keystone

Soll die Schweiz die neuen EU-Waffenrichtlinien übernehmen, die unter anderem ein Verbot von halbautomatischen Waffen verlangen? Die Debatte in der grossen Parlamentskammer dürfte hitzig werden. Die Schützenlobby hat jeglicher Verschärfung des Schweizer Waffenrechts den Kampf angesagt. Zwei Kontrahenten aus der Sicherheitspolitischen Kommission beziehen Stellung.

Die neuen Waffenrichtlinien sind eine Reaktion der EU auf terroristische Anschläge in den letzten Jahren. Neu soll der Zugang zu halbautomatischen Waffen erschwert werden. Die Schweiz ist zwar nicht EU-Mitglied, hat aber das sogenannte Schengen-AbkommenExterner Link unterzeichnet. Diese Mitgliedschaft verpflichtet sie, ihre Gesetze anzupassen.

Die Schweizer Regierung hat der EU zwar abgerungen, dass Armeeangehörige ihre Waffe, darunter insbesondere das halbautomatische Sturmgewehr, weiterhin behalten dürfen. Dass jeder Soldat die eigene Waffe nach dem Militärdienst mit nach Hause nimmt, um für den Ernstfall sofort gerüstet zu sein, gilt als wichtiger Bestandteil der schweizerischen Milizarmee. Auch Sportschützen dürften gemäss der für die Schweiz vorgesehenen Ausnahmeregelung weiterhin mit halbautomatischen Waffen schiessen, sofern sie neu ein regelmässiges Schiesstraining nachweisen können.

Der Schützenlobby geht dies zu weit. Sie droht schon vor der Debatte in der grossen Parlamentskammer mit dem Referendum. 

Werner Salzmann
Werner Salzmann, Gegner eines schärferen Waffenrechts, Nationalrat der Schweizerischen Volkspartei, Präsident der Sicherheitspolitischen Kommission, Ingenieur Agronom Keystone

​​​​​​​Fünf Fragen an Werner SalzmannExterner Link

swissinfo.ch: Wann haben Sie zum letzten Mal mit einer Feuerwaffe geschossen?

Werner Salzmann: Letzten Dienstag beim Training mit der Schützengesellschaft Mülchi.

swissinfo.ch: Weshalb ist es Ihnen so wichtig, eine Waffe zu besitzen?

W.S.: Das gehört zu unserer bewährten Tradition, dass wir als Soldaten das Land mit einer persönlichen Waffe verteidigen und so verhindert wird, dass ein Graben zwischen Militär und Zivilgesellschaft entsteht. Die Schützenvereine sind mit ihrem Leistungsauftrag im ausserdienstlichen Schiesswesen die Garanten für dieses Konzept. Dafür stehe ich ein, auch mit meiner persönlichen Waffe. 

swissinfo.ch: Die Anpassung an die Änderungen der EU-Waffenrichtlinien ändern nichts für die Soldaten und nichts für die Jäger. Einzig die Sportschützen haben künftig die Pflicht, regelmässig mit der Schusswaffe zu üben. Ist es nicht in Ihrem Interesse, dass nur geübte Schützen solche Waffen besitzen?

W.S.: Die Lösung, über die wir jetzt debattieren, ist scheinheilig. Einerseits sollen die Soldaten die Waffe weiterhin übernehmen dürfen.

Andererseits braucht der Schütze, der die Armeewaffe als Soldat ebenfalls übernimmt, diese aber vielleicht tauschen muss, weil sie kaputtgeht, dafür eine Ausnahmebewilligung, weil die neue als verbotene Waffe gilt. Sodann gäbe es künftig im Schützenhaus zweierlei Waffen: verbotene und legale Sturmgewehre. 

swissinfo.ch: Wäre das so schlimm?

W.S.: Es wäre ein bürokratischer Unsinn und eine Salami-Taktik mit dem Ziel, das Schiesswesen früher oder später abzuschaffen bzw. die Schweizer zu entwaffnen, indem als erster Schritt die Ordonanzwaffe unter die Kategorie der verbotenen Waffen gestellt würde. 

swissinfo.ch: Bis zur Entwaffnung der Schweizer ist es aber noch ein sehr weiter Weg?

W.S.: Die vielen Bemühungen zur Verschärfung des Waffenrechts haben uns gezeigt, dass es vor allem darum geht, das Schiessen zu behindern. Zeigen Sie mir einen Artikel aus dem revidierten EU-Waffenrecht, mit dem sich ein einziger Terroranschlag verhindern lässt.

Also geht es nur darum, vor der EU den Kniefall zu machen.

Pierre-Alain Fridez
Pierre-Alain Fridez, Befürworter eines schärferen Waffenrechts, Nationalrat der Sozialdemokratischen Partei, Mitglied der Sicherheitspolitischen Kommission, Arzt. Keystone

Fünf Fragen an Pierre-Alain FridezExterner Link​​​​​​​

swissinfo.ch: Wann haben Sie zum letzten Mal mit einer Feuerwaffe geschossen?

Pierre-Alain Fridez: Ich bin ehemaliger Füsilier der Schweizer Armee. Während meines Militärdiensts schoss ich mit dem Sturmgewehr. Die Schiesspflicht war für mich kein Problem.

Im Alter von 42 Jahren [also vor knapp 20 Jahren, N.d.R.], gab ich meine persönliche Waffe der Armee zurück. Seither habe ich nicht mehr mit einer Feuerwaffe geschossen.

swissinfo.ch: Weshalb wollen Sie den Zehntausenden von Sportschützen in der Schweiz ein schärferes Waffenrecht aufzwingen.

P-A.F.: Für die Schweizer Schützen gibt es keine wesentliche Verschärfung. In der EU sind halbautomatische Waffen, zu denen auch das Sturmgewehr der Schweizer Armee gehört, verboten. Dem Bundesrat ist es aber in den Verhandlungen gelungen, die EU von der helvetischen historischen Eigenheit in dieser Sache zu überzeugen und für die Schweiz eine Ausnahmebestimmung herauszuholen.

swissinfo.ch: Wer eine halbautomatische Waffe besitzt, braucht aber künftig eine Ausnahmebewilligung. Um diese zu erhalten, muss man entweder Mitglied eines Schiessvereins sein oder sonst irgendwie nachweisen, dass man regelmässig damit übt.

P-A.F.: Die EU hat sich für eine Verschärfung des Waffenrechts entschieden. Wenn die Schweiz im Schengenraum bleiben will, muss sie Anpassungen machen.

swissinfo.ch: Die Anpassungen verursachen grossen zusätzlichen Kontrollaufwand. Aber erhöhen sie auch die Sicherheit?

P-A.F.: Erwiesen ist, dass seit der Verschärfung des Schweizer Waffenrechts von 1998 die Zahl der Schusswaffentoten von 460 auf jährlich noch rund 200 sank. Je weniger solche Waffen zur Verfügung stehen, umso weniger Fälle gibt es.

swissinfo.ch: Weshalb sollten die Anpassungen, wie sie der Bundesrat vorsieht, dazu führen, dass weniger Waffen in private Hände gelangen?

P-A.F.: In der Schweiz gibt es eine beachtliche Anzahl nicht registrierter Waffen. Das muss sich ändern. Wer eine Waffe braucht, soll eine erwerben können. Aber es braucht eine Kontrolle des Waffenverkaufs. Künftig müssen Waffenhändler den Behörden melden, wer, wann, welche Waffe kauft.

Viele Feuerwaffen sind (noch) nicht registriert

Das geltende Waffengesetz wurde 1999 eingeführt und 2008 und 2010 revidiert. Bis dahin mussten viele legal erworbene Feuerwaffen nicht registriert werden.

Heute muss der Verkäufer von Feuerwaffen innerhalb von 30 Tagen den Vertrag an die kantonale Meldestelle des Erwerbers senden.

Im Kanton Zürich (als einziger Kanton in der Schweiz) werden die Waffenerwerbscheine durch die Städte und Gemeinden ausgestellt. Der Vorteil daran ist, dass die Gesuchsteller in den Gemeinden eher bekannt sind und Waffenerwerbsgesuche gezielt abgelehnt werden können.

Als halbautomatisch wird eine Waffe bezeichnet, wenn diese nach jedem Schuss selber repetiert. Dazu gehören u.a. die Sturmgewehre 57 und 90. Auch Pistolen sind halbautomatische Waffen. Im Schiesssport sind diese Waffen weit verbreitet.

Verboten ist das Schiessen mit vollautomatischen Waffen (wie auch deren Erwerb und Besitz). Vollautomatische Waffen schiessen selbständig weiter, solange der Schütze den Abzug gedrückt hält.

(Quelle: Waffenbüro des Kantons Zürich)

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