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Asylkonferenz für konsequente Heimschaffung der Kosovo- Flüchtlinge

Noch rund 16'500 Kriegsflüchtlinge aus dem Kosovo müssen zurück in ihre Heimat. An der schweizerischen Asylkonferenz haben die Kantone dem konsequenten Vollzug der Heimschaffungen zugestimmt. Für Jugendliche und Risikogruppen gelten Sonderregelungen.

Bund und Kantone wollen bei der zwangsweisen Rückschaffung der aus dem Kosovo Vertriebenen eng zusammenarbeiten. Das hiess es am Donnerstag (04.05.) nach der nationalen Asylkonferenz, zu der Bundesrätin Ruth Metzler Vertreter aller Kantone nach Bern eingeladen hatte.

Dritte Phase des Rückkehr-Programms für Kosovo-Flüchtlinge

Es ging darum, die so genannte dritte Phase der Rückkehr der Kosovo-Flüchtlinge zu organisieren. In einer ersten Phase (1. Juli bis 30. November 1999) wurden 18’500 Rückkehrwillige mit 2000 Franken pro erwachsene Person (Minderjährige 1’000 Franken) und mit Materialhilfe unterstützt. In der zweiten Phase (31. Dezember 1999 bis 30. April 2000) wurden die Beiträge und die Hilfe für den Wiederaufbau an rund 12’000 Personen halbiert. Ab Anfang Juni bis Ende Jahr läuft die dritte Phase mit dem zwangsweisen Vollzug der Wegweisungen. Dabei wird der Bund die Transportkapazitäten sicherstellen.

Die Asylkonferenz einigte sich, dass die Kantone in der dritten Phase nach einem System globaler Rückvergütung der Fürsorgekosten entschädigt werden. Dabei soll es nicht zu einer Kostenverlagerung vom Bund zu den Kantonen kommen. Zudem müssen die Kantone nicht finanziell gerade stehen, wenn sie kein Verschulden trifft.

Ausnahmeregelungen

Die Mehrheit der Kantone unterstützte grundsätzlich die Möglichkeit, Jugendliche ihre Ausbildung in der Schweiz abschliessen zu lassen. Als Stichtag für den Beginn der Lehre gilt der 31. August 1999. Die Familie muss aber zur Ausreise bereit und die Betreuung der Jugendlichen sichergestellt sein.

Die Asylkonferenz anerkannte, dass die Rückführung ethnischer Minderheiten wie serbisch sprechender Roma, albanisch sprechender Ashkali und Albanischstämmiger aus Südserbien zurzeit problematisch ist. Für diese Gruppen wurde die Ausreisefrist auf den 31. August festgesetzt.

swissinfo und Agenturen

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